ZURÜCK



Kirchensteuer
Geschichte der Kirchensteuer


Eingeführt wurde die Kirchensteuer in Deutschland vom Staat. 1803 wurde die Kirche weitgehend enteignet. Der Staat vereinnahmte die Kirchengüter und übernahm als Ausgleich die Finanzierung der Kirchen. Ende des 19. Jahrhunderts schuf der Staat dann die Kirchensteuer, um seinen eigenen Haushalt zu entlasten. Über die Verwendung dieser Steuergelder konnte die Kirche nun unabhängig vom Staat entscheiden. In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das System der Kirchensteuer als Ausdruck der Trennung von Kirche und Staat fest verankert. Diese Regelungen wurden 1949 ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen.


Kirchensteuer: Garant für Unabhängigkeit und Partnerschaft

 
Seite drucken

ZURÜCK
SEITENANFANG