Seelsorge und Gemeindearbeit, soziale Dienste, Kindergärten, Schule, Bildung und Kultur sind die wesentlichen Verwendungs-Felder. Hinzu kommen Kosten für Verwaltung, für überdiözesane und besondere seelsorgerische Aufgaben. Über die Verwendung entscheiden die Kirchensteuerräte der Bistümer (hier haben die von den Kirchengemeinden gewählte Laien die Mehrheit). Sie verabschieden die Haushaltspläne und kontrollieren die Verwendung.
Die Kirchensteuern werden für den dreifachen Auftrag der Kirche eingesetzt: Seelsorge, Gottesdienst und Caritas.
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