Bischof Stephan Ackermann hat am 18. November 2020 das Umsetzungsgesetz (aus Oktober 2019) zurückgezogen (Dekret im Kirchlichen Amtsblatt 164 (2020) Nr. 201) Die bisher geplanten Modelle geben daher nur einen Zwischenstand wieder, die hier eher dokumentarisch wiedergegeben werden. Es finden weiterhin Gespräche mit den römischen Behörden sowie Beratungen der Diözesanen Gremien statt, wie die Ergebnisse der Bistumssynode weiter umgesetzt werden können.
Aktuelle Entwicklungen zum Stand der Synodenumsetzung finden Sie jeweils unter herausgerufen.bistum-trier.de
Die jeweils aktuelle Ausgabe der Einblicke, die den Stand zum Erscheinungsdatum der Zeitung wiedergibt, finden Sie unter www.bistum-trier.de/einblicke.
Hier wird gelegentlich der Begriff „Pfarrei der Zukunft“ benutzt, wie sie durch den Prozess der Raumgliederung von 2017-2018 umschrieben wurde.
Nachdem der Bischof das Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode von 2013-2016 zurückgezogen hat, wird dieser Raum nicht als kanonische "Pfarrei" (nach Canon 515 des "Codex Iuris Canonici" - CIC - von 1983) errichtet.
Trotzdem werden wir die Bezeichnung „Pfarrei der Zukunft“ in den zurückliegenden Berichten beibehalten, da dieser Begriff in den vergangenen Jahren ein Arbeitstitel für die neu zu gründenden Räume war. Bei Berichten und Artikeln seit Juli 2020 wird der Begriff "Pastoraler Raum" benutzt.
Auf dieser Seite finden Sie die Ergebnisse der Anhörung zum ersten Gesetz zur Umsetzung der Synodenergebnisse. das nach den Rückmeldungen und verschiedenen Anpassungen am 15. Oktober 2019 von Bischof Dr. Stephan Ackermann in Kraft gesetzt wurde. Im Anschluss daran fand eine weitere Anhörung zu den Dekreten statt. Die Informationen dazu erhalten Sie, wenn Sie hier klicken.
Das Gesetz regelt die allgemeinen, für alle Pfarreien geltenden Rahmenbedingungen. Mit den Dekreten wird die je konkrete Pfarrei errichtet. Wegen der gesamthaften Neugliederung des Bistums wird der territoriale Rahmen aller Pfarreien Gegenstand der Anhörung zum Gesetz sein.
Stand: Oktober 2019
Gesetz | Dekret |
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Im Gegensatz zu den Anhörungen bei bisherigen Fusionen von Pfarreien zu einer Pfarrei ist bei den anstehenden grundlegenden, nachsynodalen Veränderungen ein differenziertes Verfahren zu gestalten. Bisher wurden die Pfarrer und die betroffenen Gremien lediglich dazu befragt, ob sie der angedachten Fusionen mehrerer Pfarreien unter den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen zustimmen. Jetzt geht es darum, dass für das gesamte Bistum eine neue strukturelle Gestalt der territorialen Seelsorge eingeführt werden soll. Daher ist der Gegenstand dieser Anhörung nicht das konkrete Dekret (zur Errichtung der jeweiligen Pfarrei der Zukunft), sondern der neue gesetzliche Rahmen (für das ganze Bistum und für alle Pfarreien der Zukunft).
Die formale Anhörung wurde im Frühjahr 2019 durchgeführt. Die Frist für die Rückmeldungen endete - nach einer Verlängerung um zwei Wochen - am 12. Juni. Die Ergebnisse wurden am 17. August 2019 nach der Auswertung durch das PRAGMA Institut Reutlingen den Diözesanen Räten zur Beratung und der Öffentlichkeit vorgestellt.
12 Prozent „sehr positiv“, 20 Prozent „positiv“, 14 Prozent „eher negativ“, 23 Prozent „sehr negativ“ und 31 Prozent „neutral“: So bewerten die befragten Pfarrgemeinde-, Pfarreien-, Verwaltungs-, Kirchengemeinde- und Dekanatsräte sowie Pfarrer und Dechanten die Pläne zur Umsetzung der Bistumssynode. (mehr)
Hier finden Sie die Folien zur Präsentation der Ergebnisse sowie erläuternde Fragen und Antworten zur Methode und zu den Auswertungsergebnissen. Die Präsentation der Ergebnisse durch Dr. Martin Messingschlager vom PRAGMA Institut wurde live gestreamt. Hier finden Sie das Video:
(Beginn der einleitenden Worte und des Vortrags bei Minute 12:00')
Im Anschluss an die Präsentation durch das PRAGMA Institut haben die Diözesanen Räte mit dem Bischof beraten und sich in Stellungnahmen auch für die Öffentlichkeit geäußert. Hier finden Sie im Video die Stellungnahmen der Diözesanen Räte und von Generalvikar von Plettenberg.
Die Reflexion des Rates der Pfarrei war einer der Schwerpunkte der Überarbeitung und wird mit den diözesanen Räten umfassend diskutiert.
Hier können Sie die Übersicht über die Maßnahmen aufgrund der Anhörung als PDF downloaden.