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Betroffenenbeirat im Bistum Trier

Trierer Impuls (30.11.2022)

Die Mitglieder des Betroffenenbeirates für den Verantwortungsbereich des Bistums Trier (BBBT), richten sich mit dem folgenden Aufruf an den Verband der Diözesen und an die Bischofskonferenz in Deutschland:

"Wir fordern alle Bistümer in Deutschland dazu auf, Betroffene von sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt in deren Selbstorganisation personell, organisatorisch, finanziell und legislativ angemessen zu unterstützen und über diese Unterstützung regelmäßig öffentlich zu berichten."

Trierer Impuls als PDF

Trierer Impuls

Wir, die Mitglieder des Betroffenenbeirates für den Verantwortungsbereich des Bistums Trier (BBBT), richten uns mit dem folgenden Aufruf an den Verband der Diözesen und an die Bischofskonferenz in Deutschland:

Wir fordern alle Bistümer in Deutschland dazu auf, Betroffene von sexualisierter, körperlicher oder seelischer Gewalt in deren Selbstorganisation personell, organisatorisch, finanziell und legislativ angemessen zu unterstützen und über diese Unterstützung regelmäßig öffentlich zu berichten.

Nach wie vor sehen wir in Deutschland Bistümer, in denen Betroffene noch keine strukturell verankerte Stimme im obigen Sinne haben. Wir halten dies für einen erheblichen Mangel, der rasch beseitigt werden muss.

Die Selbstorganisation der Betroffenen als partizipatives Gremium auf Augenhöhe kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgreich sein – hier sind nach unserer Auffassung keine allgemeingültigen Wege und Methoden vorgezeichnet. Unverzichtbar ist u.E. jedoch eine gesicherte und relevante Mitwirkung bei kirchlichen Präventions-, Aufarbeitungs- und Entschädigungsmaßnahmen.

Wir im  BBBT  haben beispielsweise durch die Kirche verbriefte Mitwirkungs - und Initiativrechte, zudem ist eine breite kirchliche Unterstützung satzungsseitig geregelt.

Seit ca. 18 Monaten konnten wir auf dieser Grundlage in unterschiedlichen Gremien (Beraterstab des Bischofs, Unabhängige Aufarbeitungskommission) gestaltend kooperieren und vor allem in den Bereichen Aufarbeitung, Entschädigung und Prävention relevante Impulse setzen. Unter Anderem wurden und werden so wissenschaftliche  Projekte  wie  z.B.  das  „Albertinum-Projekt“  begleitet und die anschließende Entschädigung wesentlich mitgestaltet. Auch in zahlreichen Gesprächen mit anderen Betroffenen aus unterschiedlichen Handlungsfeldern konnten wir direkte Hilfen leisten bzw. anderweitige Unterstützungen vermitteln.

Trotz der Einbindung in Kirchenrecht arbeiten wir beim BBBT unabhängig und unterliegen keinerlei Weisung. Bisweilen hinderliche Beschränkungen sind uns nur durch die (gewollte) Ehrenamtlichkeit unserer Tätigkeit gesetzt. Gerade als selbst Betroffene arbeiten wir streng vertraulich und geben anfallende personenbezogene Daten grundsätzlich nur mit dem Einverständnis der Betroffenen in deren Interesse weiter.

Trotz unserer Gewaltvorerfahrungen mit der Institution Kirche setzen wir in unserer Arbeit mit deren jetzigen Vertretern auf gegenseitiges Vertrauen, eine klare, transparente Sprache sowie auf Kooperation und Bereitschaft zum Pragmatismus. Auf dieser Grundlage konnten wir im Interesse von Betroffenen bisher ganz überwiegend positive Erfahrungen sammeln.

Diese positiven Erfahrungen motivieren uns zu unserem Aufruf.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter BBBT(at)posteo.de zur Verfügung. Nähere Informationen zu unserer Satzung, unserer Geschäftsordnung und zu unserem Gremium allgemein finden Sie auf dieser Seite.

November 2022
 

  • Ansprechpartner Albertinum Gerolstein (30.3.2022) Switch

    Der unabhängige Betroffenenbeirat beim Bistum Trier (BBBT) steht bei der Einrichtung eines Anerkennungsverfahrens für Betroffene des ehemaligen Albertinums in Gerolstein als Ansprechpartner zur Verfügung.

    Ehemalige Schüler und Betroffene können sich bei Interesses zur Bündelung und Koordinierung des Verfahrens möglichst umgehend beim Betroffenenbeirat unter der Mailadresse bbbt(at)posteo.de melden. Als Ansprechpartner im Betroffenenbeirat steht mit dem Sprecher Werner Baulig ein ehemaliger Schüler des Albertinums zur Seite (Tel: 0385/716425).

  • Betroffenenbeirat im Bistum Trier konstituiert sich offiziell und entsendet Vertreter (11. Juni 2021) Switch

    Ein partizipatives und lernendes Gremium

    Trier – Der Betroffenenbeirat im Bistum Trier hat sich mit Datum vom 10. Juni eine Geschäftsordnung gegeben und damit seine Arbeit offiziell aufgenommen. Als Sprecher fungiert Werner Baulig; sein Stellvertreter ist Dr. Karl-Horst Wirz. 

    Zudem hat der Beirat die Vertreter für zwei Gremien benannt: In der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im Bistum Trier werden künftig Dr. Uwe Christoffer und Dr. Karl-Horst Wirz mitarbeiten; in den Beraterstab des Bischofs sind Werner Baulig und Prof. Dr. Eric Mührel entsandt. Bischof Dr. Stephan Ackermann dankte in einer Mail an Beirats-Sprecher Baulig der Gruppe für die bereits geleistete Arbeit: „Ich sehe der weiteren Zusammenarbeit mit großer Offenheit und Bereitschaft entgegen. Sicher wird es so sein, dass da auch ein Lernweg vor uns liegt, wie Sie selbst es in der Geschäftsordnung beschreiben.“ Ackermann kündigte an, nun zeitnah die Unabhängige Aufarbeitungskommission zusammenzurufen, damit auch diese ihre Arbeit aufnehmen kann.

    Zur Vernetzung und zum Austausch mit anderen Betroffenenbeiräten bestimmte der Beirat als Ansprechperson Werner Huffer-Kilian.

    Die Geschäftsordnung legt Arbeitsweisen und Leitlinien fest, regelt Sitzungen, Abläufe sowie Beschlussfähigkeit und Beschlüsse, und gibt Hinweise zu organisatorischen Fragen sowie zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Zum Selbstverständnis des Beirates heißt es: „Unser Selbstverständnis ist partizipativ. Wir verstehen uns als lernendes Gremium. Wir wollen Aktuelles aufgreifen und Informationen weitergeben. Wir bemühen uns um Transparenz von Entscheidungen, vertrauensvolle Kommunikation, einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und gegenseitigen Respekt.“

    Der Betroffenenbeirat ist sowohl für Presseanfragen wie auch zur Kontaktaufnahme unter der Mailadresse bbbt(at)posteo.de erreichbar.

    Hinweis: Diese Pressemeldung ist eine gemeinsame Meldung des Betroffenenbeirates im Bistum Trier und des Bistums Trier.
    (JR)

     

    Diese Information wurde als Nachricht der Bischöflichen Pressestelle am 11. Mai 2021 veröffentlicht.

  • Erstes Treffen des Betroffenenbeirats – Konstituierung steht bevor (7. Mai 2021) Switch

    Werner Baulig, Dr. Uwe Christoffer, Werner Huffer-Kilian, Prof. Dr. Eric Mührel und Dr. Karl-Horst Wirz bilden künftig den Betroffenenbeirat im Bistum Trier. Sie haben sich am 29. April mit Triers Bischof Dr. Stephan Ackermann digital getroffen.

    Bei dem Treffen tauschten sich die Mitglieder über Aufgabenprofil und Arbeitsweise des Betroffenenbeirats aus. Dabei wurde die Frage der Mitwirkung in der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission sowie im Beraterstab des Bischofs angesprochen. Auch mögliche Themenfelder der Beratung wurden benannt. Der Beirat will sich in nächster Zeit offiziell konstituieren und damit seine Arbeit aufnehmen.

    Bischof Ackermann dankte den Beiratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich im Bistum Trier im Themenfeld der Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt zu engagieren. Mit der Gründung eines Betroffenenbeirats gehe das Bistum einen weiteren Schritt auf dem Weg, auf den es sich mit der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung“ mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im letzten Juni gemacht habe. „Ohne die Beteiligung von Betroffenen können weder Aufarbeitung noch Prävention gelingen“, betonte Ackermann.

    Laut Satzung ist es Aufgabe des Betroffenenbeirates, „einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention. Der Betroffenenbeirat als Expertengremium begleitet die Arbeit des Bistums Trier im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. Der Beirat ist Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.“

    Im vergangenen Jahr hatte das Bistum Personen zur Mitarbeit eingeladen, an denen in ihrer Kindheit, als Jugendliche oder als Schutzbefohlene sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen oder Vertretern der katholischen Kirche im Bistum Trier verübt wurde oder die heute im Bistum Trier wohnen. Aus den Bereitschaftsbekundungen, die ausschließlich von männlichen Betroffenen kamen, hatte ein unabhängiges Gremium nach festgelegten Kriterien in persönlichen Vorgesprächen die fünf Personen zur Arbeit im Beirat benannt. Bischof Ackermann hat sie mit Schreiben vom 30. März 2021 für die Dauer von drei Jahren berufen.

    Diese Information wurde als Nachricht der Bischöflichen Pressestelle am 7. Mai 2021 veröffentlicht.

Ziele, Aufgaben, Mitwirkung

Der Betroffenenbeirat im Bistum Trier

Das Bistum Trier ist daran interessiert, dass Betroffene, denen sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen und Vertretern des Bistums Trier zugefügt wurde, auf Grundlage ihrer Erfahrungen die Arbeit im Bereich Prävention und Intervention begleiten. 

  • Ziele Switch

    Im Bistum Trier soll eine kontinuierliche und institutionalisierte Beteiligung von Betroffenen an der Arbeit des Bistums im Bereich von Intervention und Prävention von sexualisierter Gewalt erfolgen. Zu diesem Zweck wird ein Betroffenenbeirat eingerichtet. Die angestrebte Zusammenarbeit erfolgt in dem Bewusstsein, dass auch im Bistum Trier viele Personen großes Leid und Unrecht durch Vertreterinnen und Vertreter der katholischen Kirche erfahren haben.

  • Struktur Switch

    Dem Betroffenenbeirat sollen fünf Mitglieder angehören. Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat endet drei Jahre nach der Berufung.

    Der Beirat tagt mehrmals, mindestens aber zweimal im Jahr in Trier. Sollte sich jenseits der vorgesehenen Sitzungsabfolge die Notwendigkeit einer Stellungnahme ergeben, kann der Beirat auch über die regulären Sitzungen hinaus zur Beratung einberufen werden.

    Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist ehrenamtlich. 

    Der Beirat kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.

    Der Betroffenenrat erhält auf Wunsch administrative Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzungen durch das Bischöfliche Generalvikariat.

  • Aufgaben Switch

    Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention.

    Der Betroffenenbeirat als Expertengremium begleitet die Arbeit des Bistums Trier im Themenfeld der sexualisierten Gewalt aus Sicht der Betroffenen. Die Themen, mit denen sich der Betroffenenbeirat beschäftigt, ergeben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. Der Beirat ist Impulsgeber. Er wird gehört im Vorfeld geplanter Maßnahmen und gibt dazu Hinweise und Vorschläge. Er setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander. Er steht im Austausch mit dem bischöflichen Beraterstab (Aktualisiert 1. Oktober 2020)

  • Mitgliedschaft Switch

    Bei der Zusammensetzung des Betroffenenbeirats sollen unterschiedliche Kontexte berücksichtigt werden, in denen Menschen sexualisierte Gewalt erlitten haben. Dazu gehören institutionelle, geografische und zeitliche Faktoren.

    Die Möglichkeit zur Interessenbekundung ist für alle Personen gegeben,

    • an denen in ihrer Kindheit, als Jugendliche oder als Schutzbefohlene sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen oder Vertretern der katholischen Kirche im Bistum Trier verübt wurde,
    • die heute im Bistum Trier wohnen und an denen sexualisierte Gewalt durch Vertreterinnen oder Vertreter der katholischen Kirche verübt wurde.

    Für die Mitarbeit im Betroffenenbeirat notwendig ist die Bereitschaft zu einem ehrenamtlichen Engagement im Rahmen des genannten Zeitraums, zur kritisch-konstruktiven Auseinandersetzung mit der Arbeit des Bistums Trier und seiner Vertreterinnen und Vertreter sowie zur regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen in Trier.

    Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat liegt bei 18 Jahren.

  • Auswahlverfahren Switch

    Die Auswahl erfolgt durch ein Gremium. Es setzt sich zusammen aus einer Vertreterin oder einem Vertreter des Bischofs, einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Fachpraxis und einer Vertreterin oder einem Vertreter aus der Wissenschaft.
    Die Mitglieder des Gremiums werden auf der Internetseite des Bistums veröffentlicht.
    Entsprechend der Kriterien in Ziffer III. sichtet das Auswahlgremium die eingegangenen Interessensbekundungen und lädt Bewerberinnen und Bewerber zu einem Gespräch ein.

    Die Auswahlgespräche werden in Trier geführt. Die Teilnehmenden erhalten vorher Informationen über die Personen, die das Gespräch führen werden.

    Das Auswahlgremium schlägt im Anschluss an die Gespräche dem Bischof fünf Personen als Mitglieder des Betroffenenbeirats vor. Der Bischof beruft diese für eine Amtszeit von drei Jahren.

Schritte auf dem Weg

Weiteres: