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„Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“

Orientierungshilfe zur Teilnahme konfessionsverbindender Paare an der Eucharistie (März 2019)

An die
Priester, Diakone,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral,
Mitglieder des Pastoralrats,
Mitglieder der Ökumenekommission,
und höheren Ordensoberen im Bistum Trier


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Schwestern und Brüder in den Ordensgemeinschaften,
liebe Mitbrüder!

Vor gut einem Jahr haben wir deutschen Bischöfe im Rahmen unserer Frühjahrsvollversammlung einen Text zur Frage der gemeinsamen Teilnahme an der Eucharistie von konfessionsverbindenden Ehepaaren verabschiedet. Wie Sie wissen, ging diesem Text ein intensives Ringen von uns Bischöfen voraus, das mit der Verabschiedung in der Vollversammlung nicht beendet war. Dieses Ringen hat unter anderem deutlich gemacht, dass für die katholische Kirche die Feier und das Sakrament der Eucharistie die kostbarste Gabe des Herrn an die Kirche darstellen und zu ihrem Wesenskern gehören. Leider ist es uns Bischöfen nicht, wie ursprünglich vorgesehen, gelungen, eine gemeinsame Handreichung für die katholische Kirche in Deutschland insgesamt zu erstellen. In Kontakt mit der Glaubenskongregation in Rom und Papst Franziskus selbst haben wir uns entschieden, den Text als Orientierungshilfe unter dem Titel „Mit Christus gehen – Der Einheit auf der Spur“ zu veröffentlichen. Damit wurde die Annahme und Anwendung des Textes in die Verantwortung des jeweiligen Ortsbischofs gegeben. Dieser Verantwortung möchte ich hiermit nachkommen.

Ich selbst halte den Text für eine abgewogene und deshalb gute Orientierungshilfe sowohl für diejenigen, die in der Pastoral Verantwortung tragen, aber auch für Gläubige, die sich in der Situation einer konfessionsverschiedenen Ehe befinden und denen die Frage der Teilnahme des evangelischen Partners an der Eucharistie ein ernsthaftes Anliegen ist. Daher befürworte ich den Text und empfehle ihn zur Anwendung.

Als Orientierungshilfe stellt der Text weder ein Gesetz dar, noch bietet er detailgenaue Antworten für alle auftretenden Einzelsituationen. Er eignet sich also nicht als Instrument für ein kasuistisches Vorgehen. Vielmehr wird er seine ökumenische und seelsorgerische Wirkung dann am besten entfalten, wenn er als orientierender Bezugspunkt für die persönliche und die gemeinsame Reflexion der Verantwortlichen für Gottesdienst und Seelsorge genommen wird. Dann kann er auch zur Hilfe für die Gespräche und die Begleitung von konfessionsverbindenden Paaren auf dem Weg zu einer verantworteten Entscheidung in der Frage des gemeinsamen Kommunionempfangs werden.

Vor diesem Hintergrund wollte ich Sie im vergangenen Jahr auf das Dokument weder bloß hinweisen, noch es kommentarlos als Anweisung in Kraft setzen. Stattdessen habe ich den Text zunächst in den Gremien auf Bistumsebene, d. h. dem Pastoralrat, dem Priesterrat, in der Leitungskonferenz des Generalvikariates sowie in der Ökumenekommission zur Beratung gestellt, um auf diese Weise Resonanz und Hinweise für den Umgang mit der Orientierungshilfe zu erbitten.

Im Ergebnis möchte ich Ihnen nun persönlich die Orientierungshilfe an die Hand geben mit der klaren Bitte, in den Situationen, auf die die Orientierungshilfe zielt, entsprechend zu beraten und zu handeln.

Damit dies zum Wohl der Betroffenen und im Sinn der Kirche gelingt, möchte ich noch folgende Hinweise geben. Sie sind Frucht der Beratungen der letzten Monate:

  1. Der Ausgangspunkt der Orientierungshilfe ist unsere christliche Pflicht zum gemeinsamen Zeugnis, wie Jesus sie im Johannesevangelium formuliert: „Alle sollen eins sein: Wie du, Vater, in mir bist und ich in dir bin, sollen auch sie in uns sein, damit die Welt glaubt, dass du mich gesandt hast.“ (Joh 17,21) Das Bemühen um Fortschritte in der Ökumene ist keine Kür, sondern heilige Pflicht für jeden Christen! Insofern weckt die Orientierungshilfe unausgesprochen in jedem von uns die Frage: Inwieweit ist mir die Ökumene ein Anliegen, und wie möchte ich die Einheit der Kirche Jesu Christi fördern?
     
  2. Eine spezifische Weise, das gemeinsame christliche Zeugnis zu leben, stellen konfessionsverschiedene bzw. konfessionsverbindende Ehen dar, zumal dann, wenn der Glaube in ihnen eine prägende Rolle spielt: Die Ehepartner sind nicht nur in ihrer gemeinsamen Liebe, sondern durch die Taufe auch grundlegend sakramental mit Christus und miteinander verbunden. Dadurch wird nach katholischem Verständnis diese Ehe zu einem Sakrament. Konfessionsverbindende Ehepaare setzen in ihrer ehelichen Gemeinschaft ein sakramentales Zeichen der Einheit im katholischen Sinn.
     
  3. Die Orientierungshilfe sieht keine förmliche Zulassung zur katholischen Kommunion durch einen kirchlichen Vertreter vor. Vielmehr geht es um eine „kluge und sensible pastorale Begleitung“, die den Eheleuten zu einer gewissenhaften Entscheidung helfen soll (Nr. 34). Anders gesagt geht es darum, dass „Eheleute, die in einer konfessionsverbindenden Ehe leben, in pastoraler Begleitung zu einer Gewissensentscheidung kommen können, der sie öffentlich in der katholischen Kirche Ausdruck verleihen können, gegebenenfalls auch mit dem Empfang der Kommunion.“ Ebenso geht es darum, „allen, die im pastoralen Dienst stehen [zu zeigen], welchen Rat sie Betroffenen, die ihn erbitten, geben können, damit sie beim tiefsten Geheimnis des Glaubens, der Liebe Gottes zum Menschen, die Wahrheit und Freiheit des Heiligen Geistes achten können.“ (Nr. 6) Für den gesamten Prozess gilt das, was Papst Franziskus in seinem apostolischen Schreiben Amoris Laetitia (AL) über die Liebe in der Familie sagt: „Wir sind berufen, die Gewissen zu bilden, nicht aber dazu, den Anspruch zu erheben, sie zu ersetzen.“ (AL 37)

    Schließlich sollen die betroffenen Eheleute wissen, dass dann, wenn ein evangelischer Ehepartner oder eine evangelische Ehepartnerin in einer konfessionsverbindenden Ehe nach reiflicher Überlegung und im Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie zur Kommunion hinzutritt, dies von der katholischen Kirche nicht bloß zähneknirschend toleriert, sondern von ihrem Segen begleitet wird (vgl. Nr. 18), ja für sie ein „Grund zur Freude“ ist (Nr. 58). Die Grundlage dafür ist die Tatsache, dass zwischen den Kirchen eine wirkliche, aber noch nicht vollständige Gemeinschaft herrscht.

    Die Orientierungshilfe bedeutet keine wechselseitige kirchliche Anerkennung des katholischen Eucharistie- bzw. des evangelischen Abendmahlsverständnisses. Von daher geht es ihr nicht um die Frage der sogenannten Interkommunion, sondern lediglich um Kriterien für die Hand der Seelsorgerinnen und Seelsorger sowie für die Gewissensbildung konfessionsverschiedener Paare, die ihr Leben und den Glauben ihrer jeweiligen Kirche miteinander teilen (vgl. Nr. 8).

    Die Ökumene-Kommission unseres Bistums hat darauf hingewiesen, dass die Orientierungshilfe nicht nur dienlich ist für Ehepaare, in denen ein Ehepartner aus den evangelischen Landeskirchen kommt. Vielmehr stellt sie auch einen orientierenden Text dar für alle Christen in konfessionsverbindenden Ehen, die das Eucharistieverständnis der katholischen Kirche teilen.    
     
  4. Nähere Hinweise für den Prozess der Entscheidung gibt die Nummer 54:
    „Wir laden alle konfessionsverbindenden Ehepaare ein, mit ihrem Pfarrer oder einer anderen mit der Seelsorge beauftragten Person ein Gespräch zu suchen, um eine Entscheidung zu treffen, die dem eigenen Gewissen folgt und die Einheit der Kirche wahrt. Wir laden dazu alle ein, die bislang nicht gemeinsam zur Kommunion gegangen sind, weil sie sich einem Verbot gegenübergestellt sahen. Wir laden gleichfalls jene ein, die schon länger gemeinsam kommuniziert haben, damit sie ihre Praxis in einer Atmosphäre des Vertrauens klären können. Sie sollen erfahren, dass sie dazu eingeladen sind, ihrer eigenen Gewissensentscheidung zu folgen, zu der sie in einem pastoralen Gespräch gefunden haben. Es ist uns wichtig, dass wir mit unserer Handreichung der Freiheit des Gewissens, der Verantwortung des Glaubens und dem Frieden in der Kirche dienen.“

    Die Kriterien zur Entscheidungsfindung finden sich vor allem in den Abschnitten 32 bis 50.
     
  5. Ich bitte darum, die Orientierungshilfe im Kreis der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger, aber auch in anderen Zusammenkünften in Ruhe zu besprechen. Ich denke besonders an die Treffen mit den Kommunionhelfern, damit auch diese Personen Handlungssicherheit haben. Schön wäre es, wenn in solchen Gesprächen betroffene Paare anwesend sein könnten, um ihre persönliche Erfahrung in den Austausch einzubringen.

    Darüber hinaus bietet die Orientierungshilfe den Anlass und die Chance, das Eucharistieverständnis der katholischen Gläubigen in unserem Bistum zu vertiefen, etwa durch Predigten, durch Katechese oder in Veranstaltungen der Erwachsenenbildung. Diese Empfehlung hat der Pastoralrat ausgesprochen. Ich gebe sie sehr gerne weiter. Denn die Diskussionen, die es um die Orientierungshilfe gegeben hat, stellen auch die Frage nach der rechten Disposition von Katholiken, die zur Eucharistie hinzutreten: Wie steht es mit dem Glauben an die Gegenwart Christi in der Eucharistie in unseren katholischen Gemeinden? Wie steht es um die innere, persönlich-existenzielle Disposition derjenigen, die die Eucharistie empfangen?

    Für die Vermittlung von möglichen Gesprächspartnern oder Referenten zu diesem Thema sowie zu Fragen der Ökumene steht selbstverständlich die Abteilung „Pastorale Grundaufgaben“ (ZB 1.1) im Generalvikariat mit dem Arbeitsbereich „Verkündigung und Ökumene“ zur Verfügung.

Die Orientierungshilfe erinnert daran, dass schon das Zweite Vatikanische Konzil die Gemeinschaft von Ehe und Familie als „eine Art Hauskirche“ (LumenGentium 11) bezeichnet hat. Und der heilige Papst Johannes Paul II. nennt sie in Familiaris Consortio, seinem Apostolischen Schreiben zur Familie, Ecclesiola, „kleine Kirche“ (FC 48.86). Keine Kirche kann aber ohne Eucharistie sein. So wie die Kirche im Großen aus der Eucharistie lebt, so ist die Eucharistie auch für die Ehe „Kraft und Anreiz, den Ehebund jeden Tag als ‚Hauskirche‘ zu leben“ (Orientierungshilfe Nr. 29). Wir dürfen mit Kardinal Walter Kasper sagen: Wenn die Ehepartner „das, was sie durch die beiden Sakramente der Taufe und Ehe sind, auch gemeinsam leben, wenn sie gemeinsam beten und ihre Kinder im christlichen Glauben erziehen, dann bilden sie nach katholischem Verständnis eine Hauskirche.“

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder! Bitte arbeiten Sie nach Kräften daran mit, dass auch in diesem Sinn Kirche in unserem Bistum wächst und in der Welt von heute präsent ist, damit die Menschen dem gelebten Evangelium begegnen können.

Herzliche Grüße!
Ihr

+ Stephan Ackermann
Bischof von Trier

Weiteres:

Brief zur Orientierungshilfe (März 2019)

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