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Wortlaut

Nachsynodales Schreiben von Bischof Dr. Stephan Ackermann zur Umsetzung der Trierer Bistumssynode

Wir dokumentieren hier das Schreiben von Bischof Dr. Stephan Ackermann an die Priester, Diakone, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, Mitglieder der Räte in den Pfarreien / Kirchengemeinden,  Pfarreiengemeinschaften / Kirchengemeindeverbänden, Dekanaten und der diözesanen Gremien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst sowie an alle Gläubigen im Bistum Trier zur Reform der Pfarreien auf der Grundlage der Beschlüsse der Diözesansynode 2013-2016.

 

  • Liebe Schwestern und Brüder! Switch

    1. Zu den wesentlichen Ergebnissen unserer Diözesansynode 2013-2016 gehört der Aufruf zu einem Prozess diakonischer Kirchenentwicklung. Die Synode ermutigt uns als Christinnen und Christen im Bistum Trier, uns „grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken“. „Eine Kirche, die sich so versteht, die Jesus und seiner Botschaft vom Reich Gottes folgt, stellt den Menschen, sein Dasein und seine Fragen in den Mittelpunkt: Seine Freude und Hoffnung, seine Trauer und Angst.“[1] Mit diesen Worten formuliert das Abschlussdokument eine Vision und zugleich einen Auftrag für die gesamte Ortskirche von Trier. Sie betreffen in besonderer Weise das kirchliche Leben in unseren Pfarreien, sind doch die Pfarreien „eine wertvolle Wirklichkeit“ (Papst Franziskus)[2] für das Leben des Glaubens.

    2. Das „Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum“, das eine Arbeitsgruppe auf der Grundlage des Synodendokuments erarbeitet hat, konkretisiert die Vision einer solchen Kirche in sieben Leitsätzen[3] und bietet zugleich eine verlässliche Grundlage, auf der konkretes Handeln vor Ort geplant, realisiert und weiterentwickelt werden kann.[4] Darüber hinaus liegen bereits vielfältige inhaltliche Anregungen und Konzepte vor, die ebenfalls von Arbeitsgruppen für die verschiedenen Bereiche des kirchlichen Lebens entwickelt worden sind.[5] Ihnen ist gemeinsam, zu einer pastoralen Weiterentwicklung in unserem Bistum beitragen zu wollen, die gleichermaßen diakonisch (d.h. den Menschen dienend), missionarisch (d.h. die Frohe Botschaft Gottes bezeugend) und lokal verortet (d.h. an den konkreten lebens- und sozialräumlichen Gegebenheiten orientiert) ist.

    3. Zu den grundlegenden Perspektivwechseln, die die Synode angemahnt hat, gehört auch der Entschluss, weite pastorale Räume einzurichten und darin netzwerkartige Kooperationsformen zu verankern.[6] Dieser Perspektivwechsel soll dazu beitragen, „in den sich verknappenden materiellen und personellen Ressourcen auch Chancen zu entdecken, das Verhältnis von Nähe und Weite neu zu bestimmen und in den Sozialräumen der Menschen aktiv Gemeinde und Kirche zu bilden.“ Die weiten pastoralen Räume wollen auch eine größere Vielfalt kirchlicher Lebensformen ermöglichen, als das bisher vielfach auf der Ebene der Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften der Fall ist. Dabei war für die Synodalen immer klar, dass das kirchliche Leben sich konkret vor Ort ereignet, sei es in den klassischen pfarrlichen Strukturen oder an anderen und neuen „Orten von Kirche“.[7]
    Den Synodalen war ebenfalls sehr bewusst, dass dieser Perspektivwechsel „einen schmerzhaften Einschnitt [bedeutet], weil er das vertraute Umfeld des kirchlichen Lebens verändert wie kein anderer [Perspektivwechsel]. Die reale Situation lässt aber keinen Zweifel daran, dass diese grundlegenden Veränderungen notwendig sind, wenn die Kirche von Trier es nicht beim bloß passiven Reagieren auf die Entwicklungen belassen will. Das Bistum Trier stellt sich und die Christinnen und Christen vor die Herausforderung, die pastoralen und die Verwaltungs-Prozesse neu zu ordnen.“[8]
    Als Richtwert benennt das Synodendokument eine Zahl von 60 Pfarreien der Zukunft.[9] Auf dieser Grundlage haben seit 2016 verschiedene Arbeitsgruppen an der Konkretisierung der Größe, dem räumlichen Zuschnitt wie auch der inneren Struktur der künftigen Pfarreien gearbeitet. Dabei stellte sich zunehmend dringlicher die Frage, ob sich das von der Synode angestrebte Bild angesichts der aktuellen kirchlichen Entwicklungen in unserem Land längerfristig überhaupt in 60 Pfarreien verwirklichen lässt: Ist es nicht angesichts fortschreitend schwindender Kirchenbindung und knapper werdender Ressourcen sinnvoller, schon jetzt in noch größeren Zusammenhängen zu denken, einen Überhang an Strukturen abzubauen, um eine größere Beweglichkeit für neue pastorale Initiativen zu ermöglichen und in den Pfarreien wirksamer zusammenzuarbeiten? So kam es nach intensiven Beratungen, nicht zuletzt mit den diözesanen Gremien, zu der Entscheidung, 35 Pfarreien der Zukunft vorzusehen, die unterschiedliche Lebensräume umfassen und damit eine größere Vielfalt abbilden.[10]

    4. Bei den sich daran anschließenden Informationsveranstaltungen im gesamten Bistum zeigte sich die ganze Bandbreite von Reaktionen: Einverständnis und erwartungsvolle Zustimmung, wie auch Verunsicherung, Zweifel und Ablehnung im Blick auf die Machbarkeit des neuen Konzepts. Als ich dann am 9. Oktober 2019 das „Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 (Umsetzungsgesetz)“ in Kraft setzte[11], gingen bei den zuständigen Behörden in Rom Beschwerden ein. Die Hauptkritikpunkte lauteten: Die Reform der Pfarreien komme zu schnell, sie sei für die Gläubigen zu einschneidend. Darüber hinaus entspreche sie in bestimmten Aspekten nicht den Vorgaben des universalen Kirchenrechts. Die Beschwerden führten dazu, dass die Kleruskongregation am 21. November 2019 das Gesetz aussetzte, um eine sorgfältige Prüfung vornehmen zu können.[12] 

    5. Ein intensiver Austausch mit der Kleruskongregation sowie mit dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte, bei dem die römischen Behörden auch deutliche Vorbehalte gegenüber dem Gesetzestext formulierten, hat dazu geführt, dass ich mit Wirkung vom 18. November 2020 das Gesetz aufgehoben habe.[13] Im Aufhebungsdekret habe ich zugleich darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode, wie sie im Abschlussdokument formuliert sind, für das Bistum weiterhin handlungsleitend bleibt. Zu diesem Zweck fand im Jahr 2020 noch einmal eine Vielzahl von Gesprächen und Beratungen statt, deren Ergebnis in das hier vorliegende Schreiben aufgenommen wurde. Die hier beschriebenen Elemente und Schritte sind in den grundlegenden Punkten mit der Kongregation für den Klerus und dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte abgestimmt.

    6. Mit dem vorliegenden bischöflichen Schreiben, das auch als eine Frucht des Lernprozesses der vergangenen Jahre betrachtet werden kann, möchte ich nun einerseits die Verbindlichkeit des hier Vorgelegten zum Ausdruck bringen und andererseits dem Prozesscharakter der Reform Rechnung zu tragen. Bitte erwarten Sie daher in diesem Schreiben keine detaillierten Festlegungen, wie sie ein Gesetz enthält. Vielmehr geht es um Grundentscheidungen und Vorgaben, die zugleich die Möglichkeit enthalten, in den kommenden Jahren bei der konkreten Ausgestaltung der künftigen Pfarreien und Pastoralen Räume Erfahrungen zu machen, die in die entsprechenden, noch zu erstellenden Ordnungen (siehe unten Nr. 31), Eingang finden.

    7. Worin bestehen die von mir getroffenen Grundentscheidungen und Vorgaben? Sie bestehen im Wesentlichen

    • in der Errichtung von 35 Pastoralen Räumen, die in ihrem territorialen Zuschnitt deckungsgleich sind mit den bisher geplanten 35 Pfarreien der Zukunft[14];
    • in dem an alle Pfarreien gerichteten Auftrag, sich bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der Pastoralen Räume vorzugsweise auf der Ebene der bisher bestehenden Pfarreiengemeinschaften zu neuen Pfarreien zusammenzuschließen;
    • in der schrittweisen Ablösung der bisherigen Dekanate durch die Pastoralen Räume.

    8. Da die von der Synode angestrebte Erneuerung des kirchlichen Lebens selbstverständlich nicht allein und nicht in erster Linie durch strukturelle Veränderungen erreicht werden kann, braucht es immer wieder den Rückbezug auf das Abschlussdokument der Synode und die weiteren Texte und Arbeitshilfen, die zur inhaltlichen Verwirklichung der Synodenbeschlüsse erarbeitet wurden[15] und werden (siehe unten Nr. 32).

    9. Im vergangenen Jahr kam ein weiteres Dokument hinzu: Am 29. Juni 2020, also noch in der Phase des Abstimmungsprozesses mit den römischen Dienststellen, veröffentlichte die Kongregation für den Klerus die Instruktion Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche.[16] Die Instruktion beschreibt die Situation der Pfarrei im heutigen Kontext und gibt Hinweise für ihre zeit- wie evangeliumsgemäße Weiterentwicklung. Die Instruktion berücksichtigt dabei insbesondere die Lehrverkündigung von Papst Franziskus.
    Wenn man die Abschnitte I-VI[17] der Instruktion liest, so entdeckt man sowohl in der Situationsanalyse als auch in den wesentlichen Optionen für das Leben in den Pfarreien eine Nähe zu dem, was unsere Diözesansynode 2013-2016 erkannt und formuliert hat. Mit der Betonung des missionarischen und diakonischen Einsatzes sowie der lokalen und sozialräumlichen Orientierung, die dazu auffordern, eine selbstgenügsame Binnenschau des pfarrlichen Lebens zu überschreiten, berührt sich die Vision der Synode mit den Perspektiven, die die Instruktion entfaltet.

    10. Nach meiner Überzeugung sind die Analysen und Voten, die unsere Diözesansynode vorgelegt hat, fünf Jahre nach ihrem Abschluss nicht veraltet. Im Gegenteil: Die Synodenbeschlüsse haben durch die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, durch die fortschreitende Aufdeckung und Aufarbeitung verschiedener Formen von Machtmissbrauch in der Kirche, durch die ersten vorläufigen Erfahrungen der Corona-Pandemie sowie den fortschreitenden dramatischen Rückgang von personellen und finanziellen Ressourcen an Dringlichkeit gewonnen.

     

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Zählung der Fußnoten technisch bedingt nicht identisch ist mit der Zählung in der Print-Fassung.


    [1]        Abschlussdokument heraus gerufen – Schritte in die Zukunft wagen, S. 13 (Abschlussdokument als PDF-Download). Die offizielle Ausgabe findet sich im Kirchlichen Amtsblatt KA 2016 Nr. 120. Im Folgenden zitiert als "heraus gerufen"

    [2]        Apostolisches Schreiben Evangelii Gaudium (EG) Nr. 29 (deutsche Ausgabe in der Schriftenreihe des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 194).

    [3]        „Wir lassen uns von der Verheißung des Reiches Gottes leiten. – Wir gehen zu den Menschen und sind missionarisch-diakonische Kirche. – Wir denken vom Einzelnen her. – Wir nehmen Vielfalt als Gottes Geschenk an. – Wir entdecken und fördern Charismen. – Wir sind Gemeinschaft. – Wir teilen Verantwortung.“

    [6]        heraus gerufen, S. 20f.

    [7]        Zu den Orten von Kirche formuliert das Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum: „Orte von Kirche sind da, wo Menschen leben und wo sich Lebensraum und Leben von Menschen und ihr Christsein verbinden. Hier wird das Wirken des Heiligen Geistes erfahrbar, hier wird die Sorge des Evangeliums um die Menschen in ihrer jeweils konkreten Wirklichkeit aufgegriffen, hier werden christliche Solidarität und Hoffnung erfahrbar“ (S. 14f).

    [8]        Ebd.

    [9]        heraus gerufen, S. 32.

    [11]      KA 2019 Nr. 149.

    [12]      Vgl. KA 2019 Nr. 208.

    [13]      KA 2020 Nr. 201.

    [14]      Vgl. KA 2019 Nr. 149. (Raumgliederung).

    [16]      Veröffentlicht in der Schriftenreihe des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 226.

    [17]      I. Die pastorale Umkehr – II. Die Pfarrei im gegenwärtigen Kontext – III. Die heutige Bedeutung der Pfarrei – IV. Die Mission – Leitmotiv der Erneuerung – V. „Gemeinde der Gemeinschaft“: Die inklusive, missionarische und auf die Armen bedachte Pfarrei – VI. Von der Umkehr der Personen zur Umkehr der Strukturen (Nrn. 1-41).

  • Der Auftrag der Pfarreien Switch

    11. In seinem Apostolischen Schreiben Evangelii Gaudium, das am 24. November 2013, also wenige Wochen vor der ersten Vollversammlung unserer Diözesansynode erschien[1], legt Papst Franziskus seine Gedanken zur Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute vor. Dabei spricht er auch von der Pfarrei. Er beschreibt sie als „eine kirchliche Präsenz im Territorium, ein Bereich des Hörens des Wortes Gottes, des Wachstums des christlichen Lebens, des Dialogs, der Verkündigung, der großherzigen Nächstenliebe, der Anbetung und der liturgischen Feier. Durch all ihre Aktivitäten ermutigt und formt die Pfarrei ihre Mitglieder, damit sie aktiv Handelnde in der Evangelisierung sind.“ (EG 28) Und er betont: „ Die Pfarrei ist keine hinfällige Struktur; gerade weil sie eine große Formbarkeit besitzt, kann sie ganz verschiedene Formen annehmen, die die innere Beweglichkeit und die missionarische Kreativität des Pfarrers und der Gemeinde erfordern. Obwohl sie sicherlich nicht die einzige evangelisierende Einrichtung ist, wird sie, wenn sie fähig ist, sich ständig zu erneuern und anzupassen, weiterhin ‚die Kirche [sein], die inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt‘. Das setzt voraus, dass sie wirklich in Kontakt mit den Familien und dem Leben des Volkes Gottes steht und nicht eine weitschweifige, von den Leuten getrennte Struktur oder eine Gruppe von Auserwählten wird, die sich selbst betrachten.“ (Ebd.)

    12. Auch die Instruktion der Kleruskongregation über die Pfarrgemeinde betont einerseits die lange Geschichte, die Bedeutung und die Unverzichtbarkeit der Pfarrei: „Sie hat von Anfang an eine grundlegende Rolle im Leben der Christen und in der Entwicklung und der Pastoral der Kirche gespielt. Schon in den Schriften des hl. Paulus sind ihre ersten Spuren erkennbar. Einige paulinische Texte verweisen auf die Bildung von kleinen Gemeinschaften, Hauskirchen, die der Apostel schlicht mit dem Begriff ‚Haus‘ bezeichnet (vgl. z.B. Röm 16,3-5; 1 Kor 16,19-20; Phil 4,22). In diesen ‚Häusern‘ kann man die Entstehung der ersten ‚Pfarreien‘ sehen.“ (Nr. 6) Zugleich ist die Pfarrei bis heute „der menschliche Kontext, in dem die Evangelisierung der Kirche vonstattengeht, die Sakramente gefeiert werden und die karitative Liebe in einer missionarischen Dynamik erfahrbar wird.“ (Nr. 19)

    13. Das Dokument der Kleruskongregation verkennt aber auch nicht die Grenzen und Veränderungen, denen Pfarreien heute unterliegen: „In den gegenwärtigen Veränderungen schafft es die Pfarrei trotz großzügigen Einsatzes bisweilen nicht, angemessen den vielen Erwartungen der Gläubigen zu entsprechen, besonders unter Berücksichtigung der mannigfaltigen Gemeinschaftsformen. Es ist richtig, dass es ein Charakteristikum der Pfarrei ist, dass sie dort verwurzelt ist, wo alle tagein tagaus leben. Doch ist insbesondere heute das Gebiet nicht mehr nur ein geographisch abgegrenzter Bereich, sondern der Zusammenhang, in dem jeder sein Leben, das aus Beziehungen, gegenseitiger Hilfe und lange gepflegten Traditionen besteht, lebt. Auf diesem ‚existenziellen Territorium‘ steht die ganze Herausforderung der Kirche auf dem Spiel. Daher erscheint ein pastorales Handeln überholt, das den Handlungsraum ausschließlich auf den Bereich innerhalb der territorialen Grenzen der Pfarrei beschränkt.“ (Nr. 16)[2]

    Kritisch wird vermerkt: „Oft sind es gerade die Pfarrangehörigen, die diese Sichtweise, die mehr von der Sehnsucht nach dem Vergangenen als vom Mut, die Zukunft zu gestalten, geprägt erscheint, nicht mehr verstehen.“ (Ebd.) Und noch drastischer heißt es wenige Sätze später: „Die bloße Wiederholung von Aktivitäten, die das Leben der Menschen nicht berühren, [bleibt] ein steriler Überlebensversuch, der oft mit allgemeiner Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen wird. Wenn die Pfarrei nicht die der Evangelisierung innewohnende spirituelle Dynamik lebt, läuft sie Gefahr, selbstbezogen zu werden und zu verkalken, da sie Erfahrungen vorschlägt, die den Geschmack des Evangeliums und die missionarische Durchschlagskraft bereits verloren haben und vielleicht nur für kleine Gruppen bestimmt sind.“ (Nr. 17)

    14. Um dieser Gefahr zu entgehen, braucht es eine Erneuerung der traditionellen pfarrlichen Strukturen unter missionarischem Gesichtspunkt. Darin sieht die Instruktion das „Herzstück der gewünschten pastoralen Umkehr.“ (Nr. 20) Zugleich sieht die Instruktion die Pfarrgemeinde herausgefordert, „durch ein Netz geschwisterlicher Beziehungen, die auf die neuen Formen der Armut ausgerichtet sind, lebendiges Zeichen der Nähe Christi zu sein.“ (Nr. 19)

    15. Die Zitate zeigen, dass die Instruktion ein ähnliches Bild von der Pfarrei zeichnet wie das Abschlussdokument der Synode, wenn dieses Wert darauf legt, dass in der Pfarrei der Zukunft kategoriale Formen der Seelsorge und sozial-caritative Dienste in ein gemeinsames Pastoralkonzept integriert werden, damit „ein umfassendes, an den Lebensorten und Lebenswirklichkeiten der Menschen orientiertes und abgestimmtes seelsorgliches und diakonisches Angebot entwickelt und vorgehalten“ werden kann.[3] 
    Die Synode hat keinen Hehl daraus gemacht, dass dies bedeutet, Abschied zu nehmen, „von der bisherigen Form der Pfarrei und den damit gegebenen Routinen und Gewohnheiten; von der Vorstellung, dass die bisherigen Pfarreien als pastorale Handlungsebene unverändert fortbestünden; von der Vorstellung, dass alle Pfarreien in ihrem äußeren Erscheinungsbild gleich sein könnten oder sollten.“[4]

    16. Auf dieser Grundlage und zur Verwirklichung der in den zitierten Dokumenten genannten Ziele erhalten die Pfarrer und die pfarrlichen Gremien den Auftrag, bis spätestens zum Ende des Jahres 2025[5] innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten.[6] Ausgangspunkt für diese Zusammenschlüsse ist die Ebene der bestehenden Pfarreiengemeinschaften, da sich in diesen Räumen während der vergangenen Jahre, nicht zuletzt auch durch die Bildung der Kirchengemeindeverbände, bereits eine Zusammenarbeit etabliert hat. Wenn es sinnvoll erscheint, können sich innerhalb des Pastoralen Raumes auch mehrere Pfarreiengemeinschaften zu einer neuen großen Pfarrei vereinigen. Des Weiteren kann es Gründe geben, innerhalb des Pastoralen Raumes eine Vereinigung von Pfarreien zu vollziehen, die nicht deckungsgleich ist mit dem Gebiet der bisherigen Pfarreiengemeinschaften.

    17. In den dazu anstehenden Prozessen kommen den pfarrlichen Gremien und den Organen der Kirchengemeinden zusammen mit den Pfarrern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral eine wesentliche Rolle und Verantwortung zu. Ich bitte daher alle Beteiligten, sich engagiert in diese Prozesse einzubringen, damit wir gemeinsam dem Auftrag der Diözesansynode zu einer kirchlichen Erneuerung gerecht werden. Dabei ist es notwendig, selbstkritisch und wachsam zu sein, „damit wir nicht“, wie Papst Franziskus sagt, „in der Nostalgie von Strukturen und Gewohnheiten verhaftet bleiben, die in der heutigen Welt keine Überbringer von Leben mehr sind.“ (EG 108) Die Sehnsucht nach dem Vergangenen soll nicht größer sein als der Mut, die Zukunft zu gestalten (vgl. oben Nr. 13)! Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal die drastische Mahnung des Papstes wiederholen, der davor warnt, dass die Pfarrei am Ende zu einer „Gruppe von Auserwählten wird, die sich selbst betrachten.“ (EG 28 / vgl. oben Nr. 11)
    Zugleich möchte ich noch einmal ausdrücklich und aufrichtig den Frauen und Männern sowie den Jugendlichen danken, die aktuell und in den zurückliegenden Jahren in den Gremien mit großem Engagement das pfarrliche Leben mitgestaltet und -verantwortet haben. Mein besonderer Dank gilt denjenigen, die bereit waren, über die ursprünglich vorgesehene Amtszeit hinaus, auch noch für das laufende Jahr zur Verfügung zu stehen. Die Einschätzungen und Hinweise, die sie zum kirchlichen Leben vor Ort in den kommenden Monaten geben werden, werden wesentlich dafür sein, ob und wie unsere Gemeinden den Weg in die Zukunft finden.
    Ebenso möchte ich den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern danken, die bis November 2019 auf die Gründung der Pfarreien der Zukunft zugegangen sind, was für viele einschneidende Veränderungen in ihrer bisherigen Rolle bedeutet hätte und die jetzt mithelfen, den Übergang zu gestalten.

    18. Wie ich im September des vergangenen Jahres versprochen habe,[7] möchte ich trotz der anstehenden Veränderungen und Unwägbarkeiten nicht noch einmal um die Bereitschaft zur Verlängerung des Mandates bitten. Die Übergangsmandate für die Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte und Kirchengemeinderäte enden am 31. Dezember 2021. Damit auch im Jahr 2022 die notwendige Gremienbeteiligung sichergestellt ist, wird es zum Ende dieses Jahres entsprechende Wahlen geben.[8] Die dazu notwendigen Informationen werden zu gegebener Zeit ergehen.

     


    [1]        Vgl. oben in Teil 1 - Anm. 2.

    [2]        Das Dokument nennt darüber hinaus etwa auch die Herausforderungen durch die heutige Mobilität und die digitale Kultur, die Veränderungsprozesse beschleunigen (Nr. 8).

    [3]        heraus gerufen, 4.4.1.

    [4]        heraus gerufen, 2.3.3.

    [5]        Dieser Zeitraum ergibt sich aus der Amtszeit der neu zu wählenden pfarrlichen Gremien (Pfarrgemeinderäte, Pfarreienräte, Kirchengemeinderäte), die zum Jahr 2022 für vier Jahre bestimmt werden.

    [6]        Vgl. cann. 121-122 CIC und Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe, hg. von der Kongregation für die Bischöfe, Nr. 214 (deutsche Ausgabe hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in der Schriftenreihe Verlautbarungen des Apostolischen Stuhles, Nr. 173).

    [7]        Brief an die Mitglieder in den Räten der Pfarreien und Dekanate im Bistum Trier vom 18. September 2020.

    [8]        Die übrigen Verwaltungsräte, die gemäß der Ordnung für die Wahl der Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Trier (vgl. KA 1978 Nr. 272 und KA 2015 Nr. 10) Ende 2019 / Anfang 2020 gewählt wurden, sind und bleiben ab ihrem Eintritt gültig im Amt. Ihre Amtsdauer endet nicht mit dem 31. Dezember 2021.

  • Die Pastoralen Räume Switch

    19. Die oben beschriebene Bedeutung, aber auch die Grenzen, an die die Pfarrei in der heutigen Situation stößt (vgl. oben Nrn. 11-13), hatten die Synodalen dazu bewogen, statt der bisherigen Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften und Dekanate neue, wesentlich größere „Pfarreien der Zukunft“ vorzusehen. In ihnen sollten u.a. durch eine stärkere Vernetzung der kirchlichen Akteure und Strukturen sowie durch eine Standardisierung und Bündelung administrativer Vorgänge die kirchlichen Grunddienste auch angesichts absehbar zurückgehender Ressourcen gesichert werden. Zugleich sollten hierdurch Christinnen und Christen vor Ort unterstützt werden, ihren Glauben persönlich und gemeinsam zu leben und dabei auch innovative Wege zu gehen. Schließlich sollte die geplante Reform der Pfarreien dazu dienen, nicht in absehbarer Zeit eine erneute Reform der pfarrlichen Strukturen vornehmen zu müssen.
    Auch wenn nun die Errichtung dieser Pfarreien durch die Beschwerden aus dem Bistum und die römischen Vorbehalte nicht zur Umsetzung gelangt ist, bleibt es nach wie vor richtig und notwendig, dass es für eine Zukunftsfähigkeit unserer Pfarreien eine deutlich verbindlichere und damit wirksamere Vernetzung und Zusammenarbeit geben muss, damit die Pfarreien den ihnen zugewiesenen Auftrag im Sinne einer stärker erkennbaren missionarischen und diakonischen Kirche wahrnehmen können.

    20. Diesem Anliegen sollen die 35 neu zu errichtenden Pastoralen Räume Rechnung tragen. Sie sollen inhaltlich wie auch strukturell die Realisierung der Beschlüsse der Trierer Diözesansynode befördern und so der pastoralen Entwicklung dienen.[1] Dazu werden auf der Ebene der Pastoralen Räume sowohl Entscheidungen hinsichtlich der Pastoral und des Personaleinsatzes getroffen, als auch administrative Verfahren verantwortet und gemeinsam mit den Pfarreien vorangebracht.
    Um dieses Ziel zu erreichen, gewährleisten die Pastoralen Räume eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien sowie mit den überpfarrlichen Einrichtungen und den „Orten von Kirche“ (siehe unten Nr. 22). Zudem schaffen sie eine Verbindung zur diözesanen Ebene.

    21. Mit dem Pastoralen Raum ist eine Handlungs- und Kooperationsebene gegeben, die es ermöglicht, auf die Vielfalt menschlicher Lebensentwürfe und -verhältnisse in den unterschiedlichen Sozialräumen angemessener und differenzierter als bisher zu antworten. Vielfach ist es sinnvoll, die kirchlichen Grundvollzüge und weitere seelsorgliche Aufgaben in gemeinsamer Perspektive von Seelsorge, Caritas und weiteren Kooperationspartnern im Pastoralen Raum zu gestalten.

    22. Da die Pfarrei heute von den Gläubigen wesentlich weniger als ein streng geographisch abgegrenzter Bereich wahrgenommen wird, sondern viel mehr ein „existenzielles Territorium“ darstellt, kann sich auch der pastorale Handlungsraum nicht mehr auf den Bereich der territorialen Grenzen und traditionellen pfarrlichen Strukturen beschränken (vgl. oben Nr. 13).
    Die Diözesansynode spricht daher von den verschiedenen und neuen „Orten von Kirche“, die sich häufig an den Lebensorten der Menschen orientieren. „Orte von Kirche“ können auch Einrichtungen (etwa der Caritas), Gruppierungen (zum Beispiel Verbandsgruppen oder Gebetsgemeinschaften) oder Initiativen sein, die nicht dem pfarrlichen Kontext im strengen Sinn zugeordnet sind. Auch für sie soll der Pastorale Raum Sorge tragen. Zugleich soll die Entdeckung und Bildung neuer „Orte von Kirche“ (z.B. mit einem gottesdienstlichen, diakonischen, katechetischen oder missionarischen Schwerpunkt, als geistliches Zentrum oder als ein Projekt der Kooperation mit nichtkirchlichen Partnern) im Pastoralen Raum und durch diesen Raum gefördert werden.[2]

    23. Die Leitung des Pastoralen Raums obliegt einem Team aus bis zu drei hauptamtlichen Personen. Es trägt zusammen mit allen haupt- und ehrenamtlich Aktiven Sorge dafür, dass die pastorale und kirchliche Entwicklung insgesamt im Sinne der Perspektivwechsel der Diözesansynode sowie des Rahmenleitbilds für die Pfarrei und den Pastoralen Raum betrieben wird.
    Um die Verantwortung aller Getauften für das kirchliche Leben deutlicher sichtbar zu machen, wird angestrebt, dass künftig zusätzlich bis zu zwei ehrenamtliche Mitglieder im Leitungsteam tätig werden können.[3]
    Jedem Mitglied des Leitungsteams ist ein fester Verantwortungsbereich zugeordnet. Es ist darauf zu achten, dass in jedem Team Verwaltungskompetenz vorhanden ist.
    Das Team wird von einem Priester geleitet. Dieser nimmt die Leitung in kollegialer Weise wahr. Er ist in der Regel auch Pfarrer einer Pfarrei im Pastoralen Raum.

    24. Den Pfarrern ist die Hirtensorge für die ihnen übertragenen Pfarreien anvertraut. Sie sind zugleich in besonderer Weise zur Zusammenarbeit entsprechend den Zielsetzungen des Pastoralen Raums verpflichtet.[4]

    25. Die weiteren Priester (Kooperatoren, Kapläne, Subsidiare sowie Priester im kategorialen Dienst[5]), die Diakone, die Gemeindereferentinnen und -referenten, die Pastoralreferentinnen und ‑referenten werden in Absprache mit der Leitung des Pastoralen Raumes ernannt. Ihr konkreter Einsatz ergibt sich unter Berücksichtigung der diözesanen und arbeitsrechtlichen Vorgaben aus den konkreten pastoralen Bedarfen in den Pfarreien und im Pastoralen Raum.

    26. Um die Zusammenarbeit im Bereich der administrativen Aufgaben der Pfarreien voranzubringen und um am Rechtsverkehr teilnehmen zu können, schließen sich die Kirchengemeinden innerhalb eines Pastoralen Raumes zu einem Kirchengemeindeverband zusammen. Dieser ist der Empfänger der diözesanen „Schlüsselzuweisungen“ und entscheidet über deren Verteilung im Pastoralen Raum.

    27. Im Abschlussdokument der Synode heißt es: „Damit das synodale Prinzip im Bistum Trier gelebt werden kann, sind verlässliche Strukturen erforderlich, die dynamische Prozesse ermöglichen und sichern. Entscheidungen werden in einem guten Miteinander aller Beteiligten vorbereitet, diskutiert und getroffen.“[6] In diesem Sinn sind geeignete Strukturen der Beteiligung im Pastoralen Raum zu entwickeln.[7]

    28. Die Pastoralen Räume sollen, beginnend ab dem 1. Januar 2022, zügig errichtet werden. Sie lösen Schritt für Schritt die bisherigen Dekanate mit ihren Aufgaben und Strukturen ab.

     


    [1]        Vgl. can. 374 § 2 CIC.

    [2]        „Die bekannten institutionellen und gottesdienstlichen Orte sollen sich diakonisch-missionarisch entwickeln. Daneben sind Orte zu entdecken, an denen Kirche neu sein kann. Wenn die Pfarrei konsequent lokal und sozialraumorientiert lebt und arbeitet, wird sie immer wieder neue Orte von Kirche entdecken – auch ungewöhnliche Orte.“ (Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum, S. 15)

    [3]        Vgl. heraus gerufen, 4.4.2.

    [4]        Vgl. auch cann. 516 § 1, 519 sowie Instructio Die pastorale Umkehr, Nr. 52f.

    [5]        Vgl. can. 545 § 2 und can. 564 CIC.

    [6]        heraus gerufen, 2.4.4.

    [7]        Hierbei ist besonders an eine „Synodalversammlung“ gedacht, die nicht bloß eine Repräsentation der einzelnen pfarrlichen Räte darstellen soll, sondern in der in angemessener Weise auch die „Orte von Kirche“ vertreten sind.

  • Die nächsten Schritte Switch

    29. Als nächster Schritt zur Realisierung der synodalen Pfarreienreform findet in der ersten Jahreshälfte 2021 eine sogenannte Sondierungsphase statt. In dieser Phase geht es darum, im Gebiet der künftigen Pastoralen Räume die Situation der Pfarreien, der Pfarreiengemeinschaften und Dekanate zu erheben: Welche Themen, welche Fragen und welche Projekte beschäftigen die Verantwortlichen vor Ort? Wie weit sind die Anliegen der Synode hinsichtlich der künftigen Gestalt der Pfarreien schon vor Ort angekommen? Wie steht es um die personellen und materiellen Möglichkeiten der Pfarreien? Welche konkreten Überlegungen bestehen im Blick auf die vorgesehenen Zusammenschlüsse der Pfarreien? Es geht mit einem Wort um eine ehrliche Bestandsaufnahme, die sich aus den Fragen speist: Wie können wir heute in einem guten Sinn Kirche Jesu Christi vor Ort sein? Wie und wozu wollen wir künftig Kirche unter und mit den Menschen sein, mit denen wir in unseren Städten und Gemeinden zusammenleben?

    30. Für die Sondierungsphase werden Beauftragten-Teams benannt, die in der Regel aus einer Gruppe von fünf Personen bestehen. Dazu gehören zwei diözesane Beauftragte, die in besonderer Weise die diözesane Perspektive einbringen und in Kontakt zu den Weihbischöfen und mir stehen. Hinzu kommen zwei bis drei haupt- oder ehrenamtlich tätige Personen, die als lokale Beauftragte vor allem die Erfahrung und Kenntnisse der Situationen, Gruppen und Gremien vor Ort in die Sondierung einbringen. Sie sind wichtige Kontaktpersonen in den Pastoralen Raum hinein.
    Darüber hinaus wurden bereits im August 2019 vielerorts sogenannte Steuerungsgruppen gebildet. Sie unterstützen den Prozess der Sondierung und der Entwicklung auf den Pastoralen Raum hin.
    Alle Beauftragten handeln im Sinne des hier vorliegenden Schreibens und erhalten dazu von mir eine offizielle Beauftragung.

    31. Um ihrer Aufgabe gerecht zu werden, suchen die Beauftragten-Teams den Kontakt mit denjenigen, denen in den Pfarreien / Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften / Kirchengemeindeverbänden und Dekanaten eine besondere haupt- oder ehrenamtliche Verantwortung zukommt. Die Ergebnisse ihrer Gespräche werden dokumentiert und in der zweiten Jahreshälfte 2021 ausgewertet. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden im Einvernehmen mit mir und den weiteren Bistumsverantwortlichen weitere Schritte hin auf den Pastoralen Raum vereinbart und ein Zeitplan erstellt.
    Ab dem 1. Januar 2022 schließt sich die Phase der Errichtung der Pastoralen Räume und des Zusammenschlusses zu den neuen Pfarreien an sowie die Phase der inhaltlichen Entwicklung im Sinne der Vorgaben der Diözesansynode und der aus ihr resultierenden Ordnungen und Dokumente.

    32. Wichtige Impulse für das kirchliche Leben bieten die Ergebnisse der Teilprozessgruppen Katechese, Familie in all ihrer Vielfalt, Geistliche Zentren, Liturgie, Inklusion, Missionarische Teams und Freiwilliges Missionarisches Jahr. Sie sollen deshalb ergänzend zur Sondierungsphase und deren Auswertung eine erste, exemplarische Umsetzung erfahren. Die haupt- und ehrenamtlich Aktiven im Bistum sind aufgefordert, diese Anregungen aufzunehmen und in die Gestaltung des Lebens vor Ort einfließen zu lassen. Die Fachbereiche im Generalvikariat erstellen derzeit Handlungsanregungen, die zur Unterstützung und Koordinierung dienen.

Liebe Schwestern und Brüder im Bistum Trier!

Als Getaufte stehen wir unter dem Anspruch, in der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts lebendige Kirche Jesu Christi zu sein, die sich dem einzelnen Menschen zuwendet und sich einsetzt für eine gerechte Welt, in der Gottes Liebe erfahrbar wird. Unsere Diözesansynode 2013-2016 hat eine Vision entworfen, um diesem Auftrag gerecht zu werden. Was nun ansteht, ist die schrittweise Konkretisierung dieser Vision und ihre Umsetzung in die Tat. Vieles ist dabei für uns noch nicht überschaubar. Die Corona-Pandemie, in der wir nach wie vor stehen, lehrt uns derzeit auf ihre Weise als Gesellschaft und als Kirche, mit unüberschaubaren Situationen umzugehen.

Um dem Evangelium und der Kirche den Weg zu den Menschen unserer Zeit zu bereiten, braucht es viel Phantasie, die Fähigkeit, Spannungen auszuhalten und die Bereitschaft, nicht nur abgesicherte Wege zu gehen. Es braucht den Mut, sich aus Bestehendem herausrufen zu lassen, Schritte in die Zukunft zu wagen und neue Erfahrungen zu machen.

Von Herzen bitte ich darum, dass Sie in diesem Sinn unseren gemeinsamen diözesanen Weg mitgehen und mitgestalten und ihn auch in Ihr Gebet nehmen. Denn nur in der Treue zur Botschaft Jesu Christi und in der Kraft seines pfingstlichen Geistes werden wir uns zu den richtigen Schritten entscheiden und auch den Mut haben, sie zu tun.

Immer wieder staune ich darüber, wie aktuell und treffend unser Trierer Pilgergebet auch in den Anliegen unserer Zeit bleibt. Deshalb bete ich es häufiger als Stoßgebet. Ich lege es auch Ihnen noch einmal ans Herz:

Jesus Christus, Heiland und Erlöser, erbarme dich über uns und über die ganze Welt! Gedenke deiner Christenheit und führe zusammen, was getrennt ist. Amen.

Trier, den 24. Februar 2021, Hochfest des Apostels Matthias, Patron des Bistums Trier

+ Stephan

Bischof von Trier

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Nachsynodales Schreiben - März 2021

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