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herausgerufen - die Umsetzung der Bistumssynode

Statement von Bischof Dr. Stephan Ackermann zum Auftakt der Beratungen mit den Diözesanen Gremien

Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg haben zum Auftakt der Beratungen mit den Diözesanen Gremien und Vertretungen jeweils ein Videostatement zur aktuellen Situation abgegeben. Den Wortlaut dokumentieren wir hier im Text und als Video sowie zum Download als PDF.

Die Beratungen fanden vom 17.-19. Juni 2020 den Diözesanen Räten und den Dekanatsleitungen, den Führungskräften in Generalvikariat und Caritasverband sowie der Gesamtmitarbeitervertretung statt.

  • Das Gesetz zur Umsetzung der Synode ist nicht im Handstreich formuliert worden! Switch

    Liebe Mitglieder der verschiedenen Gruppen und Gremien,

    die Sie in den nächsten Tagen zur Beratung zusammenkommen!

    Sicher war für die allermeisten von Ihnen die Pressemeldung, die wir am Dienstag der vergangenen Woche (9. Juni 2020) im Nachgang zu dem Gespräch in Rom verbreitet haben, eine ernüchternde Nachricht. Vielleicht war manch einer von Ihnen regelrecht betroffen oder gar geschockt angesichts der massiven Anfragen, die von römischer Seite an unser Projekt der Pfarreienreform im Zuge der Synodenumsetzung gestellt werden.

    Ich will nicht verhehlen, dass auch ich selbst ernüchtert und auch ein Stück bedrückt bin durch die massive römische Intervention, nicht zuletzt angesichts der jahrelangen gründlichen Überlegungen, die wir angestellt haben und angesichts auch der kirchenrechtlichen Expertisen, die zu den verschiedenen Fragen eingeholt worden sind …

    Man kann ja wahrhaftig nicht sagen, dass das Gesetz zur Umsetzung der Synodenergebnisse im Handstreich formuliert worden wäre …

    Allerdings hatte ich im Unterschied zu Ihnen den (in Anführungszeichen gesprochen) „Vorteil“, dass ich – aufgrund der Kontakte mit Rom in den letzten Wochen – einen gewissen Vorlauf hatte und die Situation, in der wir nun stehen, kommen sehen konnte. Zugleich hat sich mit der Aussetzung des gerade verabschiedeten Gesetzes im November des letzten Jahres (21. November 2019) für alle aufmerksamen Beobachter angedeutet, dass es bei der Prüfung durch die römischen Behörden nicht um zwei, drei Kleinigkeiten gehen würde, sondern um mehr.

    Ein Weg mit schmerzlichen Prozessen des Abschieds und der Veränderung

    Natürlich waren wir uns bewusst, dass wir mit der Neustrukturierung der Pfarreien in ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Gremienstruktur und in der Konzeption der Leitung bis an die Grenzen des geltenden Kirchenrechts gehen würden. Die verschiedenen Beratungsgremien und ich selbst hielten dies angesichts der Herausforderungen, in denen wir stehen, für sinnvoll. Selbst die Kritiker unseres Weges haben immer betont, dass es in der gegenwärtigen Situation der Kirche nicht bloß einige kleinere inhaltliche und strukturelle Anpassungen braucht, sondern dass deutlich spürbare Veränderungen notwendig sind.

    Und die Herausforderungen werden nicht geringer, sondern nehmen nach meiner Wahrnehmung Monat für Monat zu – von den vermutlichen Folgen der Corona-Pandemie für die verschiedenen Bereiche unseres gesellschaftlich-sozialen und kirchlichen Zusammenlebens ganz zu schweigen …

    Zur Redlichkeit der Situationsanalyse gehört aber auch die Tatsache, dass es bis heute bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Menschen im Bistum Befürchtungen, Widerstände und erhebliche Kritik gegen das geplante Umsetzungsgesetz gibt – trotz aller Informations- und Anhörungsveranstaltungen, die wir in den letzten Jahren mit Tausenden von Teilnehmenden durchgeführt haben, und trotz allem Werben, diesen Weg der strukturellen Veränderungen und Erneuerung mitzugehen.

    Dabei ist es nicht so, als ob mich und die übrigen Mitglieder der Bistumsleitung die Befürchtungen, Kritiken und Widerstände kalt gelassen hätten. Ganz und gar nicht.

    Allerdings war angesichts der geplanten Veränderungen auch nicht zu erwarten, dass es eine nahezu 100-prozentige Zustimmung zu den Maßnahmen geben würde. Wer wollte das von den Menschen in unseren Pfarreien erwarten?!

    Bereits die Synodalen haben im Abschlussdokument formuliert, dass der Weg der Erneuerung mit schmerzlichen Prozessen des Abschieds und der Veränderung verbunden sein wird.

  • Ein Weg mit schmerzlichen Prozessen des Abschieds und der Veränderung Switch

    Natürlich waren wir uns bewusst, dass wir mit der Neustrukturierung der Pfarreien in ihrer räumlichen Ausdehnung, ihrer Gremienstruktur und in der Konzeption der Leitung bis an die Grenzen des geltenden Kirchenrechts gehen würden. Die verschiedenen Beratungsgremien und ich selbst hielten dies angesichts der Herausforderungen, in denen wir stehen, für sinnvoll. Selbst die Kritiker unseres Weges haben immer betont, dass es in der gegenwärtigen Situation der Kirche nicht bloß einige kleinere inhaltliche und strukturelle Anpassungen braucht, sondern dass deutlich spürbare Veränderungen notwendig sind.

    Und die Herausforderungen werden nicht geringer, sondern nehmen nach meiner Wahrnehmung Monat für Monat zu – von den vermutlichen Folgen der Corona-Pandemie für die verschiedenen Bereiche unseres gesellschaftlich-sozialen und kirchlichen Zusammenlebens ganz zu schweigen …

    Zur Redlichkeit der Situationsanalyse gehört aber auch die Tatsache, dass es bis heute bei einer nicht unbeträchtlichen Zahl von Menschen im Bistum Befürchtungen, Widerstände und erhebliche Kritik gegen das geplante Umsetzungsgesetz gibt – trotz aller Informations- und Anhörungsveranstaltungen, die wir in den letzten Jahren mit Tausenden von Teilnehmenden durchgeführt haben, und trotz allem Werben, diesen Weg der strukturellen Veränderungen und Erneuerung mitzugehen. 

    Dabei ist es nicht so, als ob mich und die übrigen Mitglieder der Bistumsleitung die Befürchtungen, Kritiken und Widerstände kalt gelassen hätten. Ganz und gar nicht. Allerdings war angesichts der geplanten Veränderungen auch nicht zu erwarten, dass es eine nahezu 100-prozentige Zustimmung zu den Maßnahmen geben würde. Wer wollte das von den Menschen in unseren Pfarreien erwarten?!

    Bereits die Synodalen haben im Abschlussdokument formuliert, dass der Weg der Erneuerung mit schmerzlichen Prozessen des Abschieds und der Veränderung verbunden sein wird.

  • Die Rekurse Switch

    So war es auch nicht wirklich überraschend, dass – sobald das Gesetz von mir in Kraft gesetzt war – in Rom dagegen Beschwerde eingelegt wurde. Die Beschwerdeführer der Priestergemeinschaft Unio apostolica haben das mir gegenüber transparent gemacht. Bei der Initiative Kirchengemeinde vor Ort war damit zu rechnen, da ihr Sprecher Dr. Harald Cronauer dies in der Öffentlichkeit angekündigt hatte.

    Diese beiden sogenannten Rekurse haben dann mit Wirkung vom 21. November 2019 die Prüfung durch die römischen Dienststellen ausgelöst und zur Aussetzung des Umsetzungsgesetzes geführt. Ich habe daraufhin die bereits erlassenen Dekrete zur Errichtung der 15 neuen PdZ zum 1. Januar 2020 wieder aufgehoben.

    Der Weg seitdem

    Lassen Sie mich nun den weiteren Weg seitdem noch einmal kurz skizzieren:

    Nachdem mich die römischen Behörden am 21. November 2019 über die Eingänge der Rekurse informiert und um Stellungnahme gebeten hatten, habe ich die entsprechenden Stellungnahmen meinerseits eingereicht.

    Schließlich wurde am 8. Mai diesen Jahres Pfr. Joachim Waldorf für die Priester der Unio apostolica von der Kleruskongregation mitgeteilt, dass ihr Rekurs aufgrund von Unzuständigkeit der Kongregation zurückgewiesen wird. (Ein Rekurs bei der Kleruskongregation kann nur gegen das Verwaltungshandeln des Bischofs auf der Grundlage bestimmter Gesetze eingereicht werden. Insofern kann man bei der Kongregation nicht gegen ein Gesetz klagen.)

    Im Unterschied dazu hat der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte die Kongruenzklage von Dr. Harald Cronauer für die „Initiative Kirchengemeinde vor Ort“ zugelassen. Mit Kongruenzklage ist gemeint, dass das beklagte Gesetz auf seine Übereinstimmung mit dem universalen Kirchenrecht überprüft wird.

    Mit Schreiben vom 21. Januar hat mir die Kleruskongregation mitgeteilt, dass die Aussetzung des Gesetzes für zwei weitere Monate bis zum 30. April 2020 verlängert wird, um eine gründliche Prüfung zu ermöglichen.

    Trotz der Abweisung des Rekurses der Priester zeigte die Kleruskongregation für die darin aufgeworfenen inhaltlichen Fragen durchaus Verständnis.

    Die Kleruskongregation war in den letzten Monaten auch die vatikanische Dienststelle, die in der Kommunikation mit mir die Federführung hatte; und dies trotz des Formfehlers der Unio Apostolica. Denn die Kleruskongregation ist innerhalb der Kurie für die Angelegenheiten, die Pfarreien betreffen, zuständig.

  • Nicht nur Entscheidungen aufgrund von Aktenlagen Switch

    Von Anfang an habe ich in Rom darum gebeten, dass über die Beschwerden nicht bloß aufgrund der Aktenlage entschieden wird und ich irgendwann einfach ein abschließendes Dekret erhalte, sondern dass mir als Bischof die Möglichkeit gegeben wird, die Situation des Bistums und die Anliegen der Diözesansynode zu erläutern.

    Aus diesem Grund habe ich auch um eine Privataudienz bei Papst Franziskus nachgefragt (20. Dezember 2019), um auch ihm das Anliegen eines Gesprächs vorzutragen. Die Audienz wurde mir für den 20. März 2020 gewährt. Der Papst hat mich in diesem Anliegen unterstützt und den Präfekten der Kleruskongregation in einem Telefonat zu einem Gespräch mit mir ermuntert.

    In der Folge habe ich dann mit Kardinal Stella, dem Präfekten, also dem Leiter, der Kleruskongregation, vereinbart, dass ich mit dem Generalvikar und Christian Heckmann als Beauftragtem für die Synodenumsetzung zum persönlichen Gespräch nach Rom komme, sobald dies die aufgrund der Corona-Pandemie verhängten Beschränkungen wieder zulassen.

    Auf dieser Grundlage hat dann am Freitag, dem 5. Juni 2020, das Gespräch in der Kleruskongregation stattgefunden. An diesem Gespräch beteiligt waren der Präfekt der Kleruskongregation, Kardinal Stella, der Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Erzbischof Filippo Iannone, und drei weitere Mitarbeiter ihrer Dienststellen.

  • Zum inhaltlichen Ergebnis der römischen Gespräche am 5. Juni 2020 Switch

    Das Gespräch fand in einer guten und kooperationsbereiten Atmosphäre statt. Es wurde uns nicht der Eindruck vermittelt, dass Rom über das Bistum Trier und den Bischof zu Gericht sitzt, ungeachtet der inhaltlichen Anfragen, die man von römischer Seite an den Gesetzestext und die geplanten Umsetzungsschritte für die Pfarreienreform hat.

    Ich habe im Gespräch noch einmal deutlich gemacht, unter welchen Herausforderungen das Bistum Trier derzeit steht (vgl. dazu auch unseren bereits verbreiteten Pressetext). Ebenso habe ich dargestellt, dass die Diözesansynode und der Bischof ihre Verantwortung darin sehen, nicht nur Antworten zur Bewältigung der Krise zu geben und Vorhandenes zu bewahren, sondern einen neuen missionarischen und diakonischen Auftrag für die Kirche von Trier zu formulieren. Eine besondere Bedeutung auf dem Weg der Erneuerung kommt der künftigen Gestalt der Pfarreien zu. Sie soll dem kirchlichen Leben durch eine neue Struktur und ein erneuertes Miteinander einen verlässlichen Rahmen geben.

    Gegenüber der geplanten Reform der Pfarreien, wie sie im vorgelegten Gesetz zur Umsetzung der Ergebnisse der Diözesansynode beschrieben ist, hegen die Kleruskongregation wie auch der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte Bedenken, die der Generalvikar in seinem Beitrag noch einmal benennen wird.

    Vor aller Kritik wurden im Gespräch aber auch die wesentlichen Anliegen, die die Synode im Hinblick auf eine tragfähige künftige Gestalt der Pfarreien formuliert hat, gewürdigt:

    • Dass es angesichts der aktuellen Situation des kirchlichen Lebens eine Erneuerung und Weiterentwicklung braucht,
    • dass der Bischof angesichts der Zahl der errichteten Pfarreien in der Diözese im Verhältnis zur absehbar verfügbaren Zahl an Priestern und im Verhältnis zu Ehrenamtlichen, die bereit sind, die Gremienaufgaben einer rechtlichen Körperschaft zu tragen, tätig werden muss.
    • Ebenso werden die Sinnhaftigkeit und auch der Handlungsbedarf gesehen, dass das Verwaltungshandeln in der Pfarrei nicht das pastorale Handeln überlagert.
    • Es wird das Anliegen unterstützt, der Mitverantwortung der Gläubigen in den Pfarreien mehr Raum zu geben und die aktive Beteiligung zu fördern.
    • Es wird anerkannt, dass es in vermögensrechtlicher Hinsicht in Deutschland besondere Bestimmungen gibt, die auch von Rom akzeptiert sind.
    • Auch wird die Stärkung der Synodalität insgesamt positiv bewertet.

    Aber:

    • Das synodale Element ist für die römischen Gesprächspartner deutlicher mit der sakramentalen Wirklichkeit der Kirche und dem im Kirchenrecht vorgelegten hierarchischen Amt zu verbinden.
    • Man ruft in Erinnerung, dass die Räte im kirchlichen Bereich nicht Entscheidungscharakter tragen, wie es „Parlamente“ im öffentlich-staatlichen Bereich haben.
    • Die Verantwortung des Pfarrers ist deutlicher im Sinne einer personalen Verantwortung herauszustellen; d. h. zugleich, dass nach dem Kirchenrecht die Leitung einer Pfarrei nicht von einer „juristischen Person“ (als solche werden die Leitungsteams verstanden) wahrgenommen werden kann, ungeachtet des gewünschten kollegialen Miteinanders, das durchaus von Seiten des Bischofs verbindlicher als bisher üblich geregelt werden kann.
    • Bei der geplanten Größe der Pfarreien (zumal im angezielten Zeitplan) hegt man die Befürchtung, dass eine unmittelbar-persönliche Beziehung zwischen den Pfarrern [und wir würden ergänzen: pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insgesamt] und den Gläubigen nicht realisiert werden kann.

    Als Ergebnis unseres Gesprächs haben wir – wie bereits in der Pressemeldung mitgeteilt – vereinbart, dass wir uns nun bistumsseitig beraten und das Umsetzungsgesetz entsprechend überarbeiten, damit es theologisch-ekklesiologisch und kirchenrechtlich konform ist.

    Die Gesprächspartner haben deutlich signalisiert, dass sie bereit sind, sich am weiteren Prozess der Gesetzesformulierung zu beteiligen und auch im direkten Austausch für Rückfragen und Hinweise zur Verfügung zu stehen.

    Bis dahin bleibt das Gesetz ausgesetzt.

  • Selbstkritische Reflexion Switch

    Natürlich kann man fragen, ob es richtig war, so vorzugehen wie wir im Prozess vorgegangen sind. In einem Medienkommentar der letzten Tage wurde bereits gesagt, dass es vielleicht zielführender gewesen wäre, zwischendurch – also vor dem Erlass des Gesetzes – „in Rom anzurufen“ und sich zu vergewissern. Die Frage ist berechtigt, und ich habe oben bereits gesagt, dass uns bewusst war, dass wir an kirchenrechtliche Grenzen gehen, auch wenn es nicht die Absicht war, die kirchenrechtlichen Grenzen zu missachten. Insofern gab es aus meiner Sicht nicht den Anlass, sich kleinschrittig in Rom zu vergewissern.

    Darüber hinaus soll ja das Gesetz dazu beitragen, die Konzeption der künftigen Pfarreien, so wie die Synode sie beschrieben hat, strukturell möglichst stringent zur Umsetzung zu bringen. Das Bild der Pfarrei der Zukunft sollte (auch in rechtlicher Hinsicht), so könnte man vielleicht sagen, aus einem „Guss“ sein – und nicht eine pragmatische Kombination von bestimmten vorhandenen pastoralen und rechtlichen Elementen darstellen.

    Unsere römischen Gesprächspartner haben keinen Hehl daraus gemacht, dass das Trierer Projekt der Pfarreienreform für Rom in einem größeren Kontext von Pfarreienreformen in Bistümern in Deutschland, aber auch weltweit (Es wurden zum Beispiel auch die USA genannt) steht. Eine solch weitreichende Reform wie bei uns, dazu formuliert in Gestalt eines Gesetzes und durch eingereichte Rekurse angefochten, geben der Kongregation und dem Päpstlichen Rat die Gelegenheit, sich intensiv mit den hier auftauchenden Fragen zu beschäftigen. Insofern hat dieser Vorgang auch einen exemplarischen Charakter. Das hat der Präfekt der Kleruskongregation offen eingeräumt.

    Durch die Kontakte in den letzten Wochen, insbesondere durch das persönliche Gespräch in Rom befinden wir uns – so jedenfalls meine Wahrnehmung und meine Hoffnung – nicht in den Rollen des reinen Gegenübers – hier Trier, dort Rom –, wie es sich manche gerne wünschen und manche Kommentatoren in den kommenden Wochen sicher zu schüren versuchen werden. Stattdessen setzen wir so weit wie möglich auf Kooperation.

    Die römischen Gesprächspartner zeigten nach meinem Eindruck kein Interesse daran, sich in dieser Frage gegen Trier oder gar gegen Deutschland instrumentalisieren zu lassen. Sie sind im Gegenteil daran interessiert, im gemeinsamen Gespräch mit uns zu sein. An dieser Einschätzung der Dinge werde ich bis zum Beweis des Gegenteils festhalten. Natürlich ist klar, dass der „Player“ Rom seine Perspektive mit einbringt. Das gibt dem Prozess eine neue Dimension und wird ihn auch zeitlich strecken … Aber das gehört nun mal zum katholischen Weg dazu …

  • Sind wir ernüchtert? Ja. – Sind wir gescheitert? Nein. Switch

    Seit der Synode haben wir im Blick auf die notwendigen inhaltlichen Auseinandersetzungen, die es in der Kirche in dieser Zeit braucht, schon eine gehörige Strecke zurückgelegt. Die hat freilich schon viel Kraft gekostet, Diskussionen und Auseinandersetzung gebracht. Ich verschweige nicht, dass ich mir manches einfacher, weniger hürdenreich, schneller gewünscht hätte … Aber die Wünsche eines Bischofs sind eben auch nur seine Wünsche …

    Liebe Schwestern und Brüder!

    Wir haben diese Videobeiträge aufgezeichnet am Tag nach Fronleichnam. In diesem Jahr habe ich die Lesung aus dem Buch Deuteronomium (Dtn 8,2-3.14-16a) besonders intensiv gehört, sie irgendwie auch auf den Weg unseres Bistums hin gehört.

    Da sagt Mose nach der 40 Jahren in der Wüstenwanderung in seiner großen Abschiedsrede auf der Schwelle zum Einzug in das Gelobte Land zu Israel:

    „Du sollst an den ganzen Weg denken, den der Herr, dein Gott, dich während der vierzig Jahre in der Wüste geführt hat, um dich gefügig zu machen und dich zu prüfen.
    Er wollte erkennen, wie du dich entscheiden würdest: ob du seine Gebote bewahrst oder nicht.

    Durch Hunger hat er dich gefügig gemacht und hat dich dann mit dem Manna gespeist,
    das du nicht kanntest und das auch deine Väter nicht kannten.

    Er wollte dich erkennen lassen, dass der Mensch nicht nur von Brot lebt,
    sondern dass der Mensch von allem lebt, was der Mund des Herrn spricht.

    Nimm dich in Acht, dass dein Herz nicht hochmütig wird und du den Herrn, deinen Gott, nicht vergisst, der dich aus Ägypten, dem Sklavenhaus, geführt hat;
    der dich durch die große und Furcht erregende Wüste geführt hat, durch Feuernattern und Skorpione, durch ausgedörrtes Land, wo es kein Wasser gab;

    [und] der [dann] für dich Wasser aus dem Felsen der Steilwand hervorsprudeln ließ …“

    Also: Der Weg des Herrn mit seinem Volk führt durch Situationen der Gefahr und der Rettung, durch Anfechtungen und Tröstungen, durch Ermüdung und Stärkung.

    Durch all das will er sein Volk gefügig machen; vielleicht dürfen wir das „gefügig“ auch so übersetzen: Durch all das will er sein Volk, will er uns elastisch halten, innerlich beweglich, zum Aufbruch bereit. Aber am Ende ist es doch immer sein Weg. Und er bleibt derjenige, der führt, wenn wir uns denn von ihm führen lassen durch die vielfältigen Zeichen, die er uns gibt.

    Ich freue mich auf die Begegnungen in den kommenden Tagen und bin gespannt auf unsere Beratungen!

Statement von Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg

  • Zum Nachlesen: Der Beitrag von Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg Switch

    Am Tag unserer Gespräche in Rom haben wir in Deutschland das Fest des Hl. Bonifatius gefeiert, über ihn ist auf der Homepage des Bistums Fulda zu lesen:

    Dreimal pilgerte er nach Rom, um die Einheit der Kirche zu sichern…. Er organisiert die Kirche in Bayern durch Erneuerung bestehender Bistümer, im mitteldeutschen Raum durch Neugründungen (Büraburg, Erfurt, Würzburg) und reformierte die fränkische Kirche durch Synoden.

    Diesen Text hat uns Bischof Stephan bei der morgendlichen Messe am 5. Juni vor den Gesprächen im Vatikan vor Augen gehalten: Pilgerfahrt nach Rom, Einheit sichern, Erneuerung, Neugründungen, reformieren durch Synoden – all das ist uns nicht fremd. Die Gespräche fallen auf den richtigen Festtag – so dachte ich in diesem Moment. Der Heilige Bonifatius, Apostel der Deutschen genannt, zeigt uns den Weg. Aber auch dahingehend, dass Prozesse lange dauern; dass Organisation aufwändig ist; dass Widerstände bremsen und hier oder da zu Wendungen führen, die man nicht eingeplant hat und deren Sinn nicht unmittelbar einsichtig ist. Das zeigt sich im Leben und Wirken des Heiligen Bonifatius und in unserem persönlichen Leben, in der Baugeschichte eines Petersdoms wie insgesamt in der Kirchen- und Menschheitsgeschichte – und eben jetzt auch in der Umsetzung der Ergebnisse unserer Bistumssynode.

    Wir hatten eine Bistumssynode.

    Der Bischof hat diese Synode ausgerufen, um der Frage nachzugehen, wie wir persönlich und gemeinsam unseren Weg des Glaubens im Bistum Trier gehen in den sich rasant ändernden Rahmenbedingungen des 3. Jahrtausends (Predigt zur Ausrufung der Synode, 29. Juni 2012). Die Beratungen der Synode haben insbesondere gezeigt, dass es einen ganz neuen Ausgangspunkt für das pastorale Handeln gibt: die säkulare Welt, in der die Frage nach Gott und Jesus Christus nicht selbstverständlich ist. Ausgehend von den stärkenden Erfahrungen einer Wallfahrt zum Heiligen-Rock 2012, ausgehend von den vielen Engagierten, die sich einen Aufbruch wünschen und ausgehend vom Wunsch des Presbyteriums hat der Bischof diesen Schritt gewagt.

    Wir haben harte und zukunftsorientierte Entscheidungen getroffen...

    ...wir haben während der Synode und danach Konflikte durchlebt - Und nun stellen wir fest: unser bisheriger Prozess ist durch die Beschwerden einiger Gläubigen und Priester aus unserem Bistum und die sich anschließende Aussetzung des Errichtungsgesetzes durch die Kleruskongregation im November des vergangenen Jahres unterbrochen.

    Seit dem Abschluss der Bistumssynode vor nunmehr vier Jahren wurde von ganz vielen Menschen auf vielfältige Art und Weise daran gearbeitet, Rahmenbedingungen aufzustellen, damit die Vision und die Ziele der Synode für den Zeitraum der nächsten 15-20 Jahre für das kirchliche Leben in unserem Bistum prägend werden. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen, die diesen Umsetzungsprozess getragen und inspiriert, mit Rat und Tat, mit Sympathie und Gebet begleitet haben. Besonders denke ich natürlich auch an die Mitglieder der designierten Leitungsteams, die sich bis in die berufliche Existenz hinein, auf den Weg der Synode gemacht haben und die in diesen Tagen verunsichert, frustriert, vielleicht sogar verängstigt sind. Uns allen, einschließlich Bischof und mir mag all dieses Engagement heute unter dem Eindruck der Rückmeldung aus Rom wie vergebliche Liebesmüh vorkommen. Bei dem Engagement, das eingebracht wurde, kann das gar nicht anders sein. An dieser Enttäuschung kommen wir nicht vorbei.

    Dennoch möchte ich Ihnen sagen: Die bislang geleistete Arbeit ist nicht umsonst! Es geht darum, auch in dieser ernüchternden, schwierigen Situation Verantwortung für unsere Kirche zu übernehmen und von dem Punkt aus, wo wir jetzt stehen, nach vorne zu schauen.

    In diesem Sinne will ich Ihnen und mir selbst zusagen: Die Synode ist nicht gescheitert: Wir haben uns weit vorgewagt. Und das war richtig und wichtig, denn wir sind beauftragt, in dieser herausforderungsvollen Zeit Kirche zu gestalten!

    Unsere Synode war weitreichend und visionär, so dass wir – das ist meine feste Überzeugung - den Zeichen unserer heutigen Zeit gerecht werden können. Die Herausforderungen angesichts des abscheulichen sexuellen Missbrauchs im Raum der Kirche, angesichts der Corona-Krise mit ihren einschneidenden Kontaktbeschränkungen, aber auch angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sind groß. Die Suche nach passenden Antworten wird niemals ganz abgeschlossen sein, aber die Synode zeigt Wege, die gerade jetzt aktuell sind: gemeinsam getragene Verantwortung, auf mehrere Schultern verteilte Macht, Interesse für die Bedürfnisse und die Themen der Menschen und ein Dienst, der das Leben der Menschen fördert; Weitung unserer pastoralen Räume, die mehr Vielfalt zulassen und eine netzwerkartige Zusammenarbeit fördern.

    Was bleibt? Was müssen wir verändern, korrigieren?

    Schauen wir zunächst auf das, was bleibt: die Synodenergebnisse.

    Im 1. Kapitel, das ich gerne allen zur geistlichen Lektüre empfehle, weil es die Zukunftsperspektiven für Kirche im Bistum Trier eindrücklich auf den Punkt bringt, heißt es:

    Eine Kirche, die Jesus und dem Evangelium vom anbrechenden Reich Gottes folgt, setzt auf die Würde und Verantwortung aller Getauften. Sie gibt Charismen Raum, die dem Aufbau des Reiches Gottes dienen, und sie lässt Platz für andere und für einen kreativen Dialog mit ihnen. Sie sucht zu unterscheiden, was „eine Frucht des Gottesreiches sein kann und was dem Plan Gottes schadet“, um so die Zeichen der Zeit zu erkennen. (...) Auf dem Boden dieser spirituellen Vergewisserung ermutigt die Synode die Christinnen und Christen im Bistum Trier und auch das Bistum als Organisation, den Aufbruch zu wagen. Sie ermutigt zu einem Prozess diakonischer Kirchenentwicklung – sie ermutigt, sich grundlegend neu auszurichten und in allen kirchlichen Vollzügen missionarisch-diakonisch in die Welt hinein zu wirken.

    Leitend bleibt also für uns:

    • eine Unterbrechung des Gewohnten zulassen und sich neu ausrichten,
    • diakonisch und missionarisch in der Welt von heute, für und mit den Menschen in ihren konkreten Lebensbezügen präsent sein und wirken,
    • den Charismen Raum geben.

    Unangefochten sind die pastoralen Entwicklungsprozesse für Liturgie, Katechese, Familie, Inklusion im Licht der sieben Leitsätze des Rahmenleitbilds, der vier Perspektivwechsel, im Bemühen um eine qualitätsvolle und verbindliche Weiterentwicklung.

    Ganz wichtig: das Konzept „Orte von Kirche“. Es hat bereits an vielen Stellen die Wahrnehmung darüber, was Kirche ist, verändert. Daran dürfen wir festhalten: An den Orten von Kirche zeigen sich unsere Perspektivwechsel konkret. Wir wollen an der Seite der Menschen stehen und bewusst von den Charismen leben, die der Herr uns in dieser Zeit schenkt. Dabei sind wir überzeugt davon, dass die Frauen, Männer, Kinder und Jugendlichen an den Orten von Kirche ansprechende Gemeinschaften bilden und erfahren und sich einander im Glauben stärken können. Auch in großen pastoralen Räumen können Orte von Kirche die Nähe zueinander sicherstellen und eine kirchliche Heimat gewährleisten.

    Keine Einwände gibt es in Rom gegen eine Entlastung des Pfarrers im Bereich der Verwaltung. Ein System der Vermögensverwaltung auf einer Ebene, die den jetzigen Dekanaten entspricht, wird ausdrücklich ermöglicht.

    Was muss korrigiert werden?

    Der Rechtsrahmen

    Die Einordnung des Bischofs zeigt: Wir müssen wieder am Gesetz arbeiten.

    Ich fasse die von Rom kritisch betrachteten Themen zusammen:

    Die ekklesiologische Bestimmung der Pfarrei ist genauer zu beschreiben, d.h. wie ist die Pfarrei gestaltet, so dass sich in ihr das Leben und der Glaube der Kirche in Wort und Sakrament verwirklicht, so dass Nähe zu den Menschen gewährleistet bleibt. Die hohe Anzahl von derzeit fast 890 Pfarreien im Bistum überrascht auch die Gesprächspartner in Rom. Eine Reduzierung erscheint auch dort sinnvoll. Die grundsätzliche Notwendigkeit der Neustrukturierung wird geteilt, die Geschwindigkeit des Prozesses allerdings wird angefragt.

    Das Verständnis der Synodalität und die Rolle der Räte sind einzubinden in die sakramentale Struktur der Kirche. Es ist kein grundsätzlicher Dissens zwischen den römischen Gesprächspartnern - bis hin zum Papst - bzgl. dieses Anliegens der Synode zu spüren: Die angestrebte Entwicklung soll stattfinden. Dies bezieht sich insbesondere auf die verbindliche Beteiligung von Laien an Verantwortung. Aber nicht alle Schritte, die die Synode angezielt und das Umsetzungsgesetz beschrieben hat, hin zu einer stärkeren Einbindung von Laien in Entscheidungsprozesse und in die Leitung werden von Rom mitgetragen. Bei allem Respekt vor dem communio-Gedanken sehen die Verantwortlichen im Vatikan die sakramentale Leitung durch die Person des Priesters gefährdet.

    Daraus ergibt sich auch eine Veränderung der Rollen in der Pfarrei: die Rolle des Pfarrers als pastor proprius, d.h. als einer Person, die die Leitungsverantwortung innehat, muss gegenüber unserer Gesetzesvorlage gestärkt werden. Die Rolle und Aufgaben der anderen Priester sowie der in den Pfarreien mitwirkenden Ehren- und Hauptamtlichen muss näherhin beschrieben werden.

    In Rom wurde uns angeraten, das Gesetz als solches zu verschlanken und darin kurz, aber in der gebotenen Präzision die genannten Themen grundlegend zu fassen. Auf dieser gesetzlichen Grundlage kann der Bischof dann Ausführungsbestimmungen, (Geschäfts-)Ordnungen, Rahmenkonzepte, o.ä. erlassen, die Einzelheiten regeln.

    Sie spüren es sicherlich: Vieles ist in Frage gestellt. Wir müssen noch einmal ein Stück weit aus unseren Vorstellungen und den erarbeiteten Strukturen heraustreten. Vieles von dem, was uns wirklich wichtig ist, lässt sich aber auch auf anderen Wegen, in anderen Strukturen umsetzen. Über das Wie werden wir in den kommenden Tagen mit Ihnen beraten.

    Ja, es wird voraussichtlich auch mehr Zeit kosten. Statt eines starken Schnitts mit einer grundlegenden Neuaufstellung steht jetzt eher eine behutsamere Entwicklung über einen längeren Zeitraum an.

    Der Prozess verändert sich, das Ziel bleibt das gleiche.

    Wir werden aus der bisher geleisteten Arbeiten und Vorbereitungen schöpfen können.

    Noch einmal zurück zum Heiligen Bonfatius: Kardinal Stella hatte eigens für unsere Gespräche am Fest des Heiligen Bonifatius eine kleine Bronzestatue des Tagesheiligen mitgebracht. Auch der sog. „Apostel der Deutschen“ war „herausgerufen“, auch er hat zu seiner Zeit „Schritte in die Zukunft gewagt“. Auch er hat sich von Widerständen nicht entmutigen lassen, sondern immer wieder neu nach Lösungen gesucht. Bei aller Enttäuschung in uns: Vertrauen wir – wie der Heilige Bonifatius - weiterhin auf Gottes Kraft und die Führung des Heiligen Geistes!

Weiteres:

Synodenumsetzung - Juni 2020

bei anderen Anlässen