Dekret über die Erscheinungsweise des Promulgationsorgans „Kirchliches Amtsblatt für das Bistum Trier“
Das Kirchliche Amtsblatt ist das Promulgationsorgan des Bischofs von Trier und Publikationsmedium für kirchenamtliche Mitteilungen im Bistum Trier.
Es erscheint bisher als gedrucktes Heft, zuletzt in zwölf Ausgaben im Jahr, und wird an die Bezieherinnen und Bezieher per Post versandt.
Künftig soll der Versand des Kirchlichen Amtsblattes in elektronischer Form (im PDF-Format) per E-Mail erfolgen.
Daher wird mit Wirkung vom 1. Januar 2021 Folgendes angeordnet:
1. Das Organ „Kirchliches Amtsblatt“ ist das Promulgationsorgan des Bischofs von Trier im Sinne von can. 8 § 2 CIC. Diözesane Gesetze, Dekrete und Verordnungen bedürfen wie bisher zu ihrer Rechtskraft der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt (Promulgation), sofern der Gesetzgeber im Einzelfall keine andere Weise der Promulgation bestimmt hat.
Gleiches gilt für die allgemeinen Ausführungsdekrete nach can. 31 CIC in Verbindung mit can. 8 CIC, wobei dem Bischöflichen Generalvikar die Befugnis zukommt, im Einzelfall eine andere Promulgationsweise zu bestimmen.
2. Sofern in den in Ziffer 1 genannten Gesetzen, Dekreten und Verordnungen nicht ein anderer Termin für die Inkraftsetzung festgesetzt ist, findet die Regelung nach can. 8 § 2 CIC Anwendung. Als Tag der Promulgation gilt das auf dem Titel der jeweiligen Ausgabe des Kirchlichen Amtsblattes angegebene Erscheinungsdatum.
3. Das Kirchliche Amtsblatt wird in zwei Originalexemplaren auf Papier gedruckt, gesiegelt und in der Kanzlei der Kurie bzw. im Bistumsarchiv aufbewahrt. Rechtsverbindlich ist der Text dieser gesiegelten Ausgaben des Amtsblattes.
4. Das Kirchliche Amtsblatt für das Bistum Trier wird ab dem 1. Januar 2021 an die Bezieher per Mail (PDF) verschickt. Es wird außerdem im Intranet-Portal sowie auf der Internetseite des Bistums Trier (www.bistum-trier.de ) veröffentlicht. Auf ausdrücklichen Wunsch kann es gegen Entgelt in Papierform bezogen werden.
5. Die Pfarreien sind verpflichtet, die gedruckten Bestände der Jahrgänge bis einschließlich 2020 weiterhin aufzubewahren.
Trier, den 13. Oktober 2020
(Siegel)
Dr. Stephan Ackermann
Bischof von Trier
(Siegel)
Dr. Monica Sinderhauf
Kanzlerin der Kurie