Bistums-Mitarbeitende mit Intranet-Zugriff finden alle Unterlagen im Portal unter Arbeitsplatz → Bibliothek → Datenschutz
Dort finden Sie vielfältige Unterlagen zu allen datenschutzrelevanten Themen sowie Formulare zu Verpflichtungs- oder Einwilligungserklärungen wie beispielsweise den Formularsatz Einwilligung und Datenschutz für ehrenamtliche Mitarbeitende, diverse Muster-Einwilligungserklärungen zu Themen wie Anmeldung zur Ferienfreizeit, Veranstaltungen, Anmeldung als Katechet/-in, zur Taufe, Erstkommunion, Trauung, allgemeine Veröffentlichung personenbezogener Daten u.v.m.
Hier finden Sie datenschutzrechtliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten/Akten während einer Heimarbeitsphase im Rahmen der dienstgeberseitigen Corona-Maßnahmen:
Wenn Ihr/e Vorgesetzte/r entschieden hat, dass Sie von zu Hause aus arbeiten können und Ihr Antrag auf einen Fernzugang zum Bistumsnetzwerk vom SB 2 genehmigt wurde, beachten Sie bitte folgendes:
Es empfehlen sich in diesem Fall besondere Schutzmaßnahmen, wie z.B.
Datenschutzrechtliche Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen und sensiblen Daten/Gesprächsinhalten während einer Heimarbeitsphase (z.B. bei Telefonkonferenzen) im Rahmen der dienstgeberseitigen Corona-Maßnahmen:
Wenn Ihr/e Vorgesetzte/r bzw. Weisungsbefugte/r entschieden hat, dass Sie von zu Hause aus arbeiten können und Ihr Antrag auf einen Fernzugang zum Bistumsnetzwerk vom SB 2 genehmigt wurde, beachten Sie zur Realisierung von Telefonkonferenzen bitte folgendes:
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir seitens des Bischöflichen Generalvikariates zu technischen Fragen sowie etwaiger entstehender Kosten der jeweiligen auf dem freien Markt befindlichen Anbieter derzeit keinerlei Auskunft, Unterstützungs- oder Serviceleistungen anbieten können.
Anfragen zur Unterstützung für IT-Systeme des Bistums Trier richten sie bitte an helpdesk(at)bgv-trier.de. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass Fragen zu Fremd- und Privat-Systemen nicht beantwortet werden können.
Die Gewährleistung der technischen und organisatorischen Maßnahmen innerhalb der kirchlichen Dienststellen gehört zu den Verantwortungsbereichen der/des jeweiligen Vorgesetzten bzw. Dienststellenleitungen (vgl. §§ 26 und 27 KDG).
Manchmal reicht es nicht aus, in einer Telefonkonferenz miteinander zu arbeiten, in diesen Fällen ist eine Videokonferenz zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich.
Wenn Sie zu einer solchen Videokonferenz durch verantwortliche Stellen, etwa aus anderen (Erz-)Diözesen, eingeladen werden, können Sie davon ausgehen, dass dort für die datenschutzrechtliche Prüfung und Rechtskonformität gesorgt wurde. Diese Verantwortung liegt bei der einladenden Stelle. Für den Fall, dass Sie sich darüber weiter informieren möchten, könnten Sie sich, sofern diese nicht mitgeliefert wird, die entsprechende Datenschutzerklärung anfordern.
In den Fällen, in der Sie selbst zu einer Videokonferenz einladen möchten, obliegt Ihnen, als verantwortliche Stelle, die Prüfung der Erforderlichkeit. Sie erfolgt in Absprache mit der/dem jeweiligen Vorgesetzten bzw. Weisungsbefugten. Für diese Fälle geben wir folgende Entscheidungs- und Verfahrenshinweise vor der Realisierung von Videokonferenzen:
4. Eine Videokonferenz im IT-System des Bistums Trier kann nur von internen Nutzerinnen und Nutzern angelegt/gestartet werden (Interne Nutzende=Beschäftigte des Bistums Trier im Sinne des § 4 Nr. 24 KDG sowie darüber hinaus auch sonstige Beschäftigte mit arbeitsrechtlichen Rechtsverhältnissen zum Bistum Trier). Diese haben, sofern die Zugangsberechtigung noch nicht vorliegt, vorher über den/die Vorgesetzten bzw. Weisungsbefugten einen Benutzerantrag gestellt und ein Benutzerkonto erhalten.
Es können auch externe Personen zur Videokonferenz eingeladen werden. Die Teilnahme von externen Personen an einer Videokonferenz ist von deren Einwilligung abhängig. Eine Teilnahme ist auch ohne Bildübertragung möglich.
Im Falle von minderjährigen externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die revisionsfähige Einwilligung der Personensorgeberechtigen Voraussetzung. Die Nachweisführung obliegt der verantwortlichen Stelle, Dienststelle oder Einrichtung des Bistums Trier. Für externe bzw. auswärtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wird ein Link zur Verfügung gestellt. Hierzu verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, zu lesen unter diesem Link (PDF-Download).
Checkpunkte bei Videokonferenzen zwischen internen Nutzerinnen und Nutzern aus datenschutzrechtlicher Sicht. Ausführliche Tipps und Hinweise zu Videokonferenzen mit den IT-Systemen des Bistums Trier finden Sie unter: https://cloud.bistum-trier.de.
Es ist durch die verantwortliche Stelle eine Verfahrensbeschreibung nach § 31 KDG „Videokonferenz“ anzufertigen (aber nicht zwingend vor Einführung). Obwohl wir es als sinnvoll erachten und empfehlen, dass sich die verantwortliche Stelle die sich aus dem Verzeichnis ergebenden Fragen vor der Einführung der Videokonferenzen (für sich) klärt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir seitens des Bischöflichen Generalvikariates zu technischen Fragen sowie etwaiger entstehender Kosten der jeweiligen auf dem freien Markt befindlichen Anbieter derzeit keinerlei Auskunft, Unterstützungs- oder Serviceleistungen anbieten können.
Anfragen zur Unterstützung für IT-Systeme des Bistums Trier richten sie bitte an helpdesk(at)bgv-trier.de. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen zu Fremd- und Privat-Systemen nicht beantwortet werden können.
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