Das Bistum Trier hat eine eigene Tariftreueregelung erlassen. Die Regelung gilt für das Bistum und die Kirchengemeinden in der Diözese und betrifft die Vergabe von Aufträgen von einem Mindestvolumen von 20.000 Euro. Die Tariftreueregelung des Bistums ist kein umfangreicher Gesetzestext, sondern im Kern eine Erklärung, die die Betriebe vor Vertragsabschluss unterzeichnen müssen. Die Erklärung sieht unter anderem vor, dass der Auftragnehmer seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro und bei gleicher Arbeit gleiches Entgelt zahlt.
Tariftreueregelung im Bistum Trier
Die Einhaltung von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil zur Eindämmung von Tarifflucht, Lohndumping und Leiharbeit. Damit bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen beim Auftragnehmer berücksichtigt wird, erlässt das Bistum Trier deshalb eine Tariftreueregelung.
Die Regelung gilt für alle Aufträge, die das Bistum oder die Kirchengemeinden vergeben mit einem Volumen von mindestens 20.000 €.
Voraussetzung für die Vergabe eines entsprechenden Auftrags ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers.
Mit dieser Erklärung hat der Auftragnehmer zu garantieren, dass er bei der Ausführung der Leistung
Trier, den 6. Januar 2014
Bischöflicher Generalvikar