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Tariftreueregelung für das Bistum Trier

Das Bistum Trier hat eine eigene Tariftreueregelung erlassen. Die Regelung gilt für das Bistum und die Kirchengemeinden in der Diözese und betrifft die Vergabe von Aufträgen von einem Mindestvolumen von 20.000 Euro. Die Tariftreueregelung des Bistums ist kein umfangreicher Gesetzestext, sondern im Kern eine Erklärung, die die Betriebe vor Vertragsabschluss unterzeichnen müssen. Die Erklärung sieht unter anderem vor, dass der Auftragnehmer seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 Euro und bei gleicher Arbeit gleiches Entgelt zahlt. 

Tariftreueregelung im Wortlaut

Tariftreueregelung im Bistum Trier

Die Einhaltung von Tarifverträgen ist ein zentraler Bestandteil zur Eindämmung von Tarifflucht, Lohndumping und Leiharbeit. Damit bei der Vergabe von Aufträgen die Einhaltung guter Arbeitsbedingungen beim Auftragnehmer berücksichtigt wird, erlässt das Bistum Trier deshalb eine Tariftreueregelung.

Die Regelung gilt für alle Aufträge, die das Bistum oder die Kirchengemeinden vergeben mit einem Volumen von mindestens 20.000 €.
Voraussetzung für die Vergabe eines entsprechenden Auftrags ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers.
Mit dieser Erklärung hat der Auftragnehmer zu garantieren, dass er bei der Ausführung der Leistung

  • mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts einhält, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, bzw. andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhält,
  • seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende und Teilnehmer öffentlich geförderter arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ) mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zahlt,
  • seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt,
  • von ihm beauftragte Nachunternehmer oder einem vom Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlangt, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die er selbst einzuhalten versprochen hat.

Trier, den 6. Januar 2014


Bischöflicher Generalvikar

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