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Das Bistum hat den Geschäftsbericht 2018 und den Haushalt für das kommende Jahr veröffentlicht. Alle Informationen, Zahlen, Dokumente finden Sie weiter unten in den PDFs oder auf dieser Seite.
1803 wurde die Kirche weitgehend enteignet. Der Staat vereinnahmte die Kirchengüter und übernahm als Ausgleich die Finanzierung der Kirchen. Ende des 19. Jahrhunderts wurde das dem Staat zu teuer. Er führte 1892 die Kirchensteuer ein, um seinen Haushalt zu entlasten. Über die Verwendung der Steuergelder konnte die Kirche nun unabhängig vom Staat entscheiden.
In der Weimarer Verfassung von 1919 wurde das System der Kirchensteuer fest verankert. Diese Regelungen wurden 1949 ins Grundgesetz übernommen. (Video: katholisch.de)