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Gottes-Volk beteiligt an der Gestaltung der Kirche

Kirchliche Räte im Bistum Trier

Taufe und Firmung machen die Christen zu Mitgliedern der Kirche - und statten sie mit allen Rechten und Pflichten aus. Dazu gehört auch, das Leben der Kirche mitzugestalten. Das können sie nicht zuletzt in den kirchlichen Räten, die es auf allen Ebenen des Bistums gibt - und natürlich auch dadurch, dass sie regelmäßig von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Räte vor Ort / im Dekanat

  • Pfarrgemeinderat Switch

    Gewählt von den Mitgliedern einer Pfarrei ab 16 Jahren...

    Der Pfarrgemeinderat entscheidet mit darüber, welche pastoralen Schwerpunkte vor Ort gesetzt werden – und auch, wofür Geld verwendet wird. Pfarrer und Ratsmitglieder sind aufeinander angewiesen. Nur in einem guten Miteinander können sich lebendige Gemeinden entfalten. „Pfarrgemeinderäte sind Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung des Volkes Gottes, den Glauben zu gestalten“, hat Bischof Stephan Ackermann es einmal formuliert.

  • Pfarreienrat Switch

    Besteht aus Delegierten aller Pfarreien in einer Pfarreiengemeinschaft, bestimmt vom jeweiligen Pfarrgemeinderat. Berät und beschließt zusammen mit dem leitenden Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft über alle pastoralen Fragen.

  • Kirchengemeinderat: Das "Einkammer-Modell" Switch

    Mit dem Start der damals neuen Strukturen im Bistum Trier (2012) gibt es auch die Möglichkeit, statt der zwei Gremien "Pfarrgemeinderat" (PGR) und "Verwaltungsrat der Kirchengemeinde" (VR) einen "Kirchengemeinderat" zu begründen, der die Aufgaben von VR und PGR gemeinsam übernimmt.

    Auf entsprechende Anträge hin hat Bischof Stephan Ackermann zum 1. September 2012 die Bildung von 84 Kirchengemeinderäten genehmigt.

  • Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde Switch

    Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Zu seinen Aufgaben gehören zum Beispiel:

    • Erstellung eines Haushaltsplanes.
    • Pflege, Beratung und Entscheidung über die Immobilien und Grundstücke.
    • Erstellung von Miet-, Pacht- und Leihverträgen.

    (Ausführliche Darstellung siehe KVVG)

    Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Pfarrer. Er kann auf Antrag von diesem Amt vom Bischöflichen Generalvikar entpflichtet werden und ein ehrenamtliches Mitglied des Verwaltungsrates wird mit dem Vorsitz beauftragt.

    Der Verwaltungsrat entsendet außerdem Delegierte in die Verbandsvertretung. Dies ist das Organ, das auf der Ebene Kirchengemeindeverbandes für die Finanz-, Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig ist.

  • Verbandsvertretung Switch

    Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung. Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrer) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der dem Kirchengemeindeverband angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben.

    Um die Kooperation innerhalb des Kirchengemeindeverbandes und unter den in ihm zusammengeschlossenen Kirchengemeinden zu fördern, fasst die Verbandsvertretung ihre Beschlüsse mit einer qualifizierten Mehrheit.

    Die Verbandsvertretung stellt den Haushaltsplan des Kirchengemeindeverbandes auf. Sie soll dabei die pastoralen Planungen des Pfarreienrates für die Pfarreiengemeinschaft berücksichtigen. Deshalb hat die Verbandsvertretung vor dem Haushaltsbeschluss den Pfarreienrat zu hören.

  • Dekanatsrat Switch

    Zum Dekanatsrat gehören je drei gewählte VertreterInnen aus den Pfarreienräten der Pfarreiengemeinschaften bzw. Pfarrgemeinderäten der Pfarreien. Weitere Personen aus bestimmten Themen- oder Arbeits-Bereichen (zB Caritas, Eine-Welt-Arbeit, Ökumene, Schulen...) können berufen werden.

    Weiterhin sind der Dechant, der stellvertretende Dechant und der Dekanatsreferent / die Dekanatsreferentin Mitglieder im Dekanatsrat, eventuelle weitere PastoralreferentInnen im Dekanat sind ständige Gäste.

    Zu den Aufgaben gehören u.a.

    • Austausch über die Arbeit in den Pfarreiengemeinschaften,
    • Unterstützung der Katholische Verbände, Einrichtungen und Gruppierungen,
    • Vertretung der Anliegen der Katholiken in der Öffentlichkeit,
    • Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Dekanats,
    • Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für Ökumene und Weltkirche
    • Beratung und Beschlussfassung über den Pastoralplan für das Dekanat - zusammen mit der Dekanatskonferenz der hauptamtlichen MitarbeiterInnen

Räte auf Bistums-Ebene

  • Katholikenrat Switch

    Vorsitzender: Manfred Thesing, Waldböckelheim
    Geschäftsführung: Florian Gepp (katholikenrat(at)bistum-trier.de)

    Die 55 Mitglieder des Katholikenrats sind von den Dekanatsräten des Bistums gewählt, von kirchlichen Verbänden delegiert oder in den Katholikenrat berufen.
    Der Katholikenrat beobachtet kirchliche und gesellschaftliche Entwicklungen; er berät den Bischof und nimmt auch öffentlich zu gesellschaftlichen und kirchlichen Fragen Stellung.
    Zu den Seiten des Katholikenrats.

  • Diözesan-Pastoralrat Switch

    Vorsitzender: Der Bischof

    Geschäftsführung: Katharina Zey-Wortmann
    Büro: Elke Müller 0651 7105-352
    pastoralrat(at)bgv-trier.de

    Der Diözesanpastoralrat berät den Bischof in allen Fragen zu Pastoral und Seelsorge im Bistum. Er hat 27 Priester und Laien als (amtliche, gewählte oder berufene) Mitglieder.

  • Kirchensteuerrat Switch

    Vorsitzender: Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg (Stellvertreterin: Direktorin Kirsten Straus)

    Der Bischöfliche Generalvikar, fünf amtierende Pfarrer, gewählte Delegierte aus den Dekanaten, zwei Delegierte des Pastoralrats und zur Zeit zwei berufene Mitglieder beraten und entscheiden über die Finanzfragen des Bistums. Der Kirchensteuerrat beschließt jährlich den Bistumshaushalt und prüft ihn durch seinen Rechnungsprüfungs-Ausschuss.

  • Priesterrat Switch

    Der Priesterrat gibt dem Bischof Empfehlungen zu Fragen des priesterlichen Dienstes und Wirkens, der Priesterbildung sowie der pastoralen Planung und der Seelsorgestrukturen. Seine Mitglieder sind von allen Priestern des Bistums gewählt bzw. vom Bischof berufen oder "geborene Mitglieder" wegen ihres Amtes. [ mehr zum aktuellen Priesterrat]

  • Diözesan-Verwaltungsrat (DVR) Switch

    Der Diözesanverwaltungsrat (DVR) ist der nach canon 492 § 1 des Kirchlichen Gesetzbuches (CIC) errichtete Vermögensverwaltungsrat.

    Mitglieder des Rates sind mindestens drei Personen, die der Bischof für den Zeitraum von fünf Jahren ernannt hat. Sie sollen nach dem Statut „in Wirtschaftsfragen sowie im weltlichen Recht wirklich erfahren“ sein „und sich durch persönliche Integrität auszeichnen.“ Der Bischof kann sie nach Ablauf einer Amtszeit für weitere fünf Jahre ernennen. Der Bischof kann für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ernennen, die oder der das Mitglied im Falle der Verhinderung vertritt.

    Im Bistum Trier sind Mitglieder des DVR in der Regel leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bischöflichen Generalvikariats – zur Zeit Matthias Müller, Justiziar; Johannes Minn, Abteilungsleiter „Leistungszentrum Kirchengemeinden“; Elisabeth Schwaab, Abteilungsleiterin „Personalverwaltung“ als stimmberechtigte Mitglieder. Ohne Stimmrecht: Mechthild Schabo, Direktorin des Zentralbereichs „Pastoral und Gesellschaft“; Kirsten Straus, Direktorin des Zentralbereichs „Ressourcen“;  Manfred Wagner, Stellvertretender Leiter des Strategiebereichs „Ziele und Entwicklung“. Zwei Sitze sind derzeit vakant. (Stand September 2019).

    Die Mitglieder des DVR besitzen beratendes sowie entscheidendes Stimmrecht und sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach den Bestimmungen des Statuts weisungsfrei. Der Generalvikar ist Vorsitzender des DVR.

    Detailliert beschrieben sind Aufgaben und Zuständigkeiten des DVR im Statut des DVR und umfangreichen Anhängen – online hier zu finden.

     

Das Video von katholisch.de beschreibt es witzig - und im Bistum Trier gilt es auch: Laien-Gremien in unserer Kirche. (Bekanntlich ist die katholische Kirche die  einzige Institution, in der die eigentlichen Fachleute "Laien" heißen...)

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