Notfallseelsorge – also Seelsorge für Menschen in Notfällen – gehört zum Seelsorge-Auftrag der Kirche. Sie wendet sich Menschen in besonderen Not- und Krisensituationen zu und bietet ihnen Beistand, Beratung und Begleitung. Dies tut sie um des Menschen willen, den sie als von Gott geliebtes und getragenes Geschöpf sieht. Dafür ist jede Seelsorgerin und jeder Seelsorger zuständig.
Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Kirche und entspricht ihrem diakonischen Auftrag, in besonderen Notfallsituationen auch für deren spezifische Herausforderungen erreichbar zu sein. Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger professionalisieren sich für Einsätze in Extremsituationen.
Immer wieder kommen Menschen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, wenn innerhalb von Sekunden durch grauenhafte Unglücksfälle und Notlagen Familien und Partnerschaften auseinandergerissen werden, ganze Lebensentwürfe zusammenbrechen, Menschen einsam und verzweifelt ihr Leben aus der Hand geben oder andere nach dem plötzlichen Tod eines Angehörigen zurückbleiben. Betroffene, Angehörige und Helfer brauchen qualifizierte Begleitung. Da sind zum Beispiel Verletzte oder Sterbende am Einsatzort zu begleiten; da ist gemeinsam mit der Polizei den Angehörigen eine Todesnachricht zu überbringen; da muss seelsorgerische Unterstützung nach dem Abrücken der Einsatzkräfte weitergeführt werden. Notfallseelsorge kommt insbesondere auch bei schweren Verkehrsunfällen, Großschadenslagen und Katastrophen zum Tragen.
Notfallseelsorge im Bistum Trier erfüllt diesen Auftrag fast in allen Landkreisen in Kooperation mit der Ev. Kirche und in Kooperation mit den örtlichen Rettungsdiensten (u.a. DRK, Malteser, Johanniter etc.) die in der Psychosozialen Notfallversorgung in den letzten Jahren ein System der Krisenintervention aufgebaut haben. Neben Hauptamtlichen Mitarbeiter/innen (Priester, Diakone, Pastoralreferenten/innen und Gemeindereferenten/innen) steigt die Zahl der Ehrenamtlichen, die sich nach einer absolvierten Qualifizierung und nach der Beauftragung, aktiv in der Notfallseelsorge einsetzen.
Brauchen Sie Begleitung in einem akuten Notfall (z.B. schwere Unfälle, plötzlich verstorbene Personen, akute Situationen, bei denen auch schon Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vor Ort sind) durch die Notfallseelsorge?
Sagen Sie bitte den anwesenden Personen der Polizei, Feuerwehr oder des Rettungsdienstes Bescheid oder wählen Sie die 112. Die Leitstelle wird dafür sorgen, dass die für Sie zuständigen Notfallseelsorger*innen innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen sind.
Brauchen Sie Tage nach einem belastenden Ereignis Unterstützung vermitteln wir Ihnen gerne Unterstützung etwa durch Trauerbegleitung oder durch die Lebensberatungsstellen im Bistum.
Organisatorisch orientiert die Notfallseelsorge sich am Einzugsbereich der jeweils zuständigen Leitstelle. (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste). In der Regel sind damit die jeweiligen Landkreise die Gliederungsebene der Notfallseelsorge. Diese ist wiederum der jeweiligen Rettungsleitstelle zugeordnet.
Die zuständige Leitstelle fordert Notfallseelsorge an und koordiniert auch ihren Einsatz. Die Notfallseelsorge ihrerseits sorgt dafür, dass das Team der Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger für die Leitstelle unter allen Umständen erreichbar und verfügbar ist.
Zwischen dem Team der Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger vor Ort und der zuständigen Leitstelle wird ein Einsatzplan schriftlich vereinbart. In diesem Einsatzplan werden die jeweils zuständigen Ansprechpartner benannt und die organisatorischen Fragen der Einsatzplanung und Einsatzdurchführung festgelegt.
Grundlage ist die Eigenständigkeit aller Dienste.
Nach einem Einsatz übergeben die Notfallseelsorgerinnen / - seelsorger die weitere seelsorgliche Begleitung an die für die Seelsorge zuständigen Teams, alle pastoralen Berufsgruppen sowie die Ortspfarrer bzw. die Pfarrerinnen. Eigens qualifizierte Seeslorgende übernehmen dann insbesondere die Trauerbegleitung, die Begräbnisfeier und Ähnliches. Die Notfallseelsorge kooperiert darüber hinaus mit Fachstellen wie der Lebensberatung im Bistum Trier, der Krankenhausseelsorge oder mit den Fachdiensten der Caritas oder den Fachdiensten anderer Anbieter.
(Vgl. zu diesen Angaben die Rahmenordnung für die Notfallseelsorge im Bistum Trier vom Dezember 2007)