Bistum, Kirchengemeinden und andere kirchliche Veranstalter haben schon in der Vergangenheit von zwei Rahmenverträgen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft GEMA profitiert. Der Rahmenvertrag über die Musiknutzung bei Gottesdiensten und gottesdienstähnlichen Feiern (z. B. Fronleichnamsprozessionen) entlastet auch weiterhin die kirchlichen Veranstalter von Melde- und Vergütungspflichten. Jetzt (seit dem 5. Juni 2018) gibt es noch einmal überarbeitete
Zum 31.12.2017 hatte die GEMA den Vertrag über die Musiknutzung bei kirchlichen Feiern außerhalb von Gottesdiensten (z. B. Pfarrfesten, Kindergartenfesten usw.) gekündigt. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat sich jetzt mit der GEMA über einen neuen Rahmenvertrag geeinigt. Kirchengemeinden müssen die Vergütungen für die musikalischen Aufführungen auf Gemeindeveranstaltungen und Konzerten nun nicht mehr selbst zahlen. Der Vertrag gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018; schon gestellte Rechnungen werden storniert.
Eine umfassende Information zur Melde- und Vergütungspflicht der Kirchengemeinden und anderer kirchlicher Veranstalter bei Musiknutzung außerhalb von Gottesdiensten finden Sie hier.