mit Freude habe ich nach eingehender Beratung mit verschiedenen diözesanen Gremien das vorliegende „Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier“ in Kraft gesetzt. Damit verbinde ich die Erwartung, dass sich alle, die im Begräbnisdienst tätig sind, mit diesem Rahmenkonzept auseinandersetzen und dazu beitragen, dass die Inhalte selbstverständliche Praxis in unserem Bistum werden.
Warum ist mir die Verwirklichung dieses Rahmenkonzepts ein so wichtiges Anliegen? Vor allem, weil es unsere vordringliche Aufgabe ist, die im Synodenabschlussdokument beschriebenen Festlegungen in der Praxis umzusetzen. Gerade in der Konfrontation mit dem Lebensende muss sichtbar und erfahrbar werden, was eine diakonische und missionarische Kirche ausmacht, die sich an den Perspektivwechseln orientiert:
Das Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier befasst sich mit der Frage nach der Qualität der Pastoral rund um die Bestattung eines verstorbenen Menschen. Unbestritten besteht die zentrale Botschaft einer christlichen Bestattung in der Verheißung, dass wir nach der irdischen Wanderschaft ein Leben in Fülle bei Gott erwarten dürfen. Diese Zusage muss jedoch in Haltung, Wort und Tat der kirchlichen Vertreter und Vertreterinnen überzeugend und spürbar vermittelt werden. Deshalb werden im Rahmenkonzept Qualitätskriterien für verschiedene Phasen der kirchlichen Begleitung und für unterschiedliche Handlungsebenen dargelegt. Ganz entscheidend ist der Punkt „Evaluation und dauerhafte Handlungsfeldanalyse“, der verdeutlicht, dass es sich bei Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung um dynamische Prozesse handelt, in denen die Überprüfung der Praxis eine ständige Aufgabe bleibt.
Die Tatsache, dass der Bestattungsdienst in unserem Bistum künftig sowohl von Klerikern wie Laien, von haupt- und ehrenamtlich Beauftragten übernommen wird, mag zunächst mancherorts überraschen. Wir setzen damit ein Anliegen der Synode um und orientieren uns dabei an den guten Erfahrungen, die in anderen Bistümern schon seit längerer Zeit diesbezüglich gemacht werden.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst in unserem Bistum Trier einen wichtigen Schritt in der Umsetzung der Synode gehen und so der zeitgemäßen Verkündigung der Frohen Botschaft dienen.
Ihr
+ Stephan Ackermann
Bischof von Trier
Das vorliegende Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst hat eine doppelte Zielsetzung.
Der erste Teil entwickelt die Grundorientierungen, die den Bestattungsdienst der Kirche im Bistum Trier im Sinne des Abschlussdokuments der Diözesansynode heraus gerufen prägen sollen. Diese knapp und dicht formulierten Grundorientierungen sind zu verstehen in Verbindung mit den einschlägigen Maßgaben des Bistums Trier, der deutschen Bischöfe und der Gesamtkirche. (Vgl. insbesondere die „Pastorale Handreichung zum Umgang mit Tod und Trauer im Bistum Trier“ (Trier 2007), das Manuale „Die kirchliche Begräbnisfeier“ (Trier 2012), insbesondere auch dessen Pastorale Einführung, die vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegebenen Verlautbarungen der deutschen Bischöfe „Tote begraben und Trauernde trösten“, Bonn 2005, jetzt in der 3. Aufl. 2017, und „Der Herr vollende an Dir, was er in der Taufe begonnen hat“ vom 1. November 2011 sowie die Instruktion der römischen Kongregation für die Glaubenslehre Ad resurgendum cum Christo vom 15. August 2016. Auch die im zweiten Teil formulierten Qualitätskriterien verstehen sich im Zusammenhang dieser Texte und schöpfen daraus.)
Der zweite Teil formuliert auf dieser Grundlage das Grundverständnis einer kirchlichen Bestattung im Bistum Trier und die dem entsprechenden Qualitätskriterien.
Im dritten Teil werden die Aufgaben und Rollen beschrieben, die auf lokaler und diözesaner Ebene notwendig sind, um den Bestattungsdienst als einen qualitätvollen Dienst der Kirche im Bistum Trier zu sichern und zu entwickeln.
Hier können Sie die Broschüre des Rahmenkonzeptes als PDF herunterladen. Klicken Sie dazu auf diesen Link, das folgende PDF-Symbol oder das Vorschaubild.
1.1. Unser Auftrag als Kirche
1.2 Bestattung heute
1.3 Zur Weiterentwicklung heraus gerufen
a) Der grundlegende Auftrag der Synode: diakonisch und missionarisch Kirche sein
b) Der Bestattungsdienst: Bewährungsfeld für die Perspektivwechsel und Haltungen der Synode
2.1 Grundverständnis einer kirchlichen Bestattung im Bistum Trier
2.2 Qualitätsentwicklung und -kriterien
a) Qualitätskriterien in Bezug auf die Stationen im Ablauf einer Bestattung
b) Qualitätskriterien im Blick auf die Form der Bestattung
c) Qualitätskriterien im Blick auf die im Bestattungsdienst tätigen Personen
d) Qualitätssicherung auf der Ebene der Organisation
e) Evaluation und dauerhafte Handlungsfeldanalyse
3.1 Aufgaben und Rollen auf lokaler Ebene
3.2 Fachgruppe Bestattungsdienst auf Bistumsebene
Vom Selbstverständnis der Kirche her und aus der Perspektive der Menschen ist die Bestattung der Toten ein wichtiges seelsorgliches Handlungsfeld. Der Tod stellt das Leben in Frage und ist damit eine existenzielle Herausforderung, der im Letzten niemand ausweichen kann. Damit wird er zugleich zum Angelpunkt für unseren Glauben. Als urreligiöses Thema markiert die Grenze des Todes auch im Christentum eine entscheidende Bewährungsprobe für unsere Hoffnung. Als Christen sind wir davon überzeugt, dass Gottes Heilswille nicht mit der irdischen Existenz endet. So wie Gott Jesus von den Toten auferweckt hat, so bejaht er auch uns über den Tod hinaus. Nach christlicher Überzeugung wird der erlöste Mensch im Tod verwandelt und in seiner individuellen Personalität bei Gott sein. Gottes Heilswille, sein Angebot der Gemeinschaft mit ihm gilt Lebenden und Toten. In Gott sind daher Lebende und Verstorbene eng miteinander verbunden. Diese Gemeinschaft Gottes mit allen Lebenden und Toten begeht und bezeugt die Kirche in besonderer Weise in der Feier der Eucharistie, in der Lebende und Verstorbene hinein genommen werden in Tod und Auferstehung Jesu Christi.
Im Mittelpunkt des seelsorglichen Auftrags der Kirche steht das Zeugnis für diesen Gott, der das Heil aller Menschen will, und für die Würde, die jeder Mensch von ihm hat, auch im Tod und über den Tod hinaus. Dieses Zeugnis hat in jedem christlichen Begräbnis einen wichtigen Ort. Es kommt zum Ausdruck in der gelebten Solidarität und Anteilnahme, im Gebet für den verstorbenen Menschen und in der liturgischen Feier. Zum kirchlichen Auftrag gehört es darüber hinaus auch, an einer Bestattungskultur mitzuarbeiten, die diese Würde für alle Menschen erlebbar werden lässt, besonders auch im Blick auf diejenigen, die aus materiellen oder anderen Gründen weniger selbst dafür sorgen können.
Die Bestattung ist ein Handlungsfeld im Wandel. Pluralität und Individualität prägen die Erwartungen der Menschen an die Begräbnisfeier. Immer mehr Menschen haben den Wunsch, diese auf unterschiedliche Art und Weise persönlich mitzugestalten. Manche fühlen sich im Angesicht des Todes aber auch hilflos und überfordert. Auch die Bestattungsformen (Erd- oder Feuerbestattung, Grabarten und -orte, unterschiedliche Feierformen als kirchliche Liturgie mit und ohne Eucharistiefeier, weltliche Trauerfeiern oder auch Verzicht auf eine öffentliche Feier) und die damit verbundene Trauerkultur haben sich stark ausdifferenziert und verändern sich weiter. Zunehmend ist eine Tendenz zur Privatisierung zu beobachten: Bestattungen finden immer häufiger im engsten Familienkreis statt. Die Kirche hat das Monopol auf die rituelle Gestaltung von Bestattungen und die Begleitung der Menschen im Zusammenhang von Tod und Trauer verloren. Um eine christliche Begräbniskultur zu bewahren, der Würde des Menschen auch in Sterben und Tod zu dienen und den veränderten Erwartungen einer individualisierten Gesellschaft gerecht zu werden, bedarf es einer Neubesinnung in der kirchlichen Praxis und deren Weiterentwicklung. Dies bezieht sich auf alle Formen von Trauerpastoral und Bestattungsdienst und erfordert eine Erweiterung der Kompetenzen von Haupt- und Ehrenamt. Auch im Hinblick auf die „Marktsituation“ mit den unterschiedlichen Leistungsanbietern im Bereich des Bestattungsdienstes gilt es, unablässig für eine qualitätvolle Bestattung zu sorgen. Ein besonderes Augenmerk muss der sozialen Dimension im Bestattungsdienst gelten, denn die wirtschaftliche Situation der Betroffenen hat in hohem Maß Auswirkungen auf die Feier des Begräbnisses und die Wahl der Bestattungsart. Auch bei armen Menschen muss eine würdige Bestattung und eine namentlich bezeichnete Grabstätte selbstverständlich gewährleistet sein.
Aus dem bisher Gesagten ergibt sich: Um dem eigenen Auftrag und den Menschen in ihren Lebensvollzügen gerecht zu werden, ist die Kirche beim Bestattungsdienst zur Weiterentwicklung heraus gerufen. Der grundlegende Auftrag, die Perspektivwechsel sowie die Haltungen und Kulturmerkmale, die die Synode im Bistum Trier 2013 – 2016 in ihrem Abschlussdokument heraus gerufen: Schritte in die Zukunft wagen aufgezeigt hat, geben die Richtung dafür vor.
Im Mittelpunkt des Bestattungsdienstes steht die gelebte Solidarität mit den Betroffenen (Dasein, Aushalten, Mit-Gehen) und im Blick auf die Verstorbenen das Bezeugen Gottes, der den Menschen über den Tod hinaus annimmt. Auch im Bestattungsdienst ist also die Kirche als eine diakonische und missionarische Kirche gefragt, in dem Sinne, wie es die Synode im ersten Kapitel beschrieben hat: Eine diakonische und missionarische Kirche sucht die Menschen in ihren konkreten Lebenssituationen auf und teilt ihre Freude und Hoffnung, ihre Trauer und Angst. Mit ihnen sucht sie darin nach den Spuren des Evangeliums und des Reiches Gottes. So gibt sie Zeugnis von ihrer Hoffnung (heraus gerufen, Kap. 1). Im Dienst einer solch diakonischen und missionarischen Ausrichtung stehen auch die von der Synode vorgegebenen Perspektivwechsel sowie Haltungen und Kultur.
1. Zum Selbstverständnis der Menschen gehört es heute, ihr Leben und auch ihr Sterben individuell zu gestalten: Der Einzelne wird immer mehr selbst zum Konstrukteur seiner Identität. Im Fall der Bestattung bringen Angehörige entsprechende Gestaltungswünsche vor; manche Menschen haben auch selbst ihre Beisetzung vorausgeplant. Die Bestattungsunternehmen haben sich bereits auf unterschiedlichste Bedürfnisse eingestellt. Zunehmend ermöglichen sie es den Trauernden zu entdecken, wie sie sich bei der Bestattung einbringen können. Die Kirche hat für die Begräbnisfeier Rituale ausgebildet, die in der Vergangenheit getragen haben und auch heute noch tragen können. Dazu ist es aber notwendig, dass sie mit den Erwartungen individueller Gestaltung in eine gute Verbindung kommen. Das erfordert heute eine größere Offenheit für persönliche Gestaltungswünsche, als das traditionell üblich war (z. B. im Blick auf Musik, Texte, Zeichenhandlungen, aber auch Orte und Zeiten). Die Kirche hat die Aufgabe, die in diesen Gestaltungswünschen deutlich werdenden Themen aufzunehmen und in den Horizont der christlichen Hoffnungsbotschaft zu stellen. Darauf zielt der Perspektivwechsel 1 Vom Einzelnen her denken. Die Gestaltung wird dadurch keineswegs beliebig. Entscheidend ist, dass das gläubige Zeugnis für Gottes Heilswillen und für die Würde dieses Menschen vor Gott in einer Weise zum Ausdruck kommt, wie es von den Mitfeiernden und insbesondere den Nahestehenden aufgenommen und mitvollzogen werden kann. (Vgl. dazu im Synodendokument auch die Maßgabe vielfältiger und situationsgemäßer Gottesdienste, v. a. im Blick auf Menschen in belastenden Lebenssituationen (heraus gerufen Kap. 4.2.1), sowie die Hinweise zur Qualität im kirchlichen Handeln und in den gottesdienstlichen Feiern (Kap. 3 und 6.2).) Das Wissen um die unterschiedlichen Lebensdeutungsmuster („Milieus“) in der Gesellschaft zeigt zudem: Nicht jeder einzelne Begräbnisleiter kann das gesamte Spektrum möglicher Erwartungen gleich gut aufnehmen. Deshalb ist es hilfreich, den Kreis der Personen, die Begräbnisfeiern leiten, zu erweitern, wie es die Synode vorgegeben hat (heraus gerufen Kap. 4.2.2 und Anlage 2.28).
2. Die Bestattung der Toten war in der frühen Kirche eine selbstverständliche Aufgabe der Gemeinde. „Tote begraben“ gehört in der Tradition der Kirche zu den sieben Werken der Barmherzigkeit; als geistige Werke der Barmherzigkeit gelten „für Lebende und Verstorbene beten“ und „Trauernde trösten“. Die Leitung der Begräbnisfeier fiel im Laufe der Geschichte jedoch allein dem Priester zu, nicht zuletzt wegen der unmittelbaren Verknüpfung der Begräbnisfeier mit der Feier der Eucharistie. Es entstand der Eindruck, nur der Priester dürfe diesen Dienst der Bestattung tun. Heute stehen wir in der Situation, darüber hinauszugehen und die vielfältigen Begabungen im Volk Gottes zum Tragen kommen zu lassen. Der Perspektivwechsel 2 Charismen vor Aufgaben in den Blick nehmen fordert dazu auf, die Charismen zu entdecken und die Vielfalt der Rollen zurückzugewinnen und zu würdigen, die einer von vielen mitgetragenen diakonisch und missionarisch ausgerichteten Trauerpastoral und Bestattungskultur dienen. Die Spendung der Sakramente – Beichte, Krankensalbung und Vorsitz der Eucharistie beim Sterbeamt – ist Aufgabe des Priesters.
Die Leitung der Begräbnisfeier kann von Priestern, Diakonen und Laien (haupt- und ehrenamtlich) ausgeübt werden. Sie ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die sorgfältiger Qualifizierung und einer kirchlichen Beauftragung bedarf, zugleich aber in das Zusammenwirken der unterschiedlichen Rollen und Dienste rückgebunden ist.
3. Eine qualitätvolle Trauerpastoral muss daher den Prozess von Sterbebegleitung, Bestattung und Trauerseelsorge im Ganzen in den Blick nehmen. Die Kooperation und der Austausch der Begräbnisleiterinnen und -leiter untereinander sowie mit Bestattern, Hospizdiensten, Angeboten der Trauerbegleitung usw. sind für die qualitätvolle Weiterentwicklung des Bestattungsdienstes unerlässlich (vgl. Perspektivwechsel 3 Weite pastorale Räume einrichten und netzwerkartige Kooperationsformen verankern). Vor allem zu den Bestattern soll ein guter Kontakt aufgebaut und gepflegt werden. Diese sind oft zuerst mit den Angehörigen im Gespräch und klären auch Fragen mit seelsorglicher Dimension. Die Bestatter sollen die katholische Kirche als kompetent und verlässlich erfahren, so dass sie im Interesse der Betroffenen gern mit ihr zusammenarbeiten.
Darüber hinaus soll das regelmäßige Gespräch mit den Kommunen gesucht werden. Dabei geht es darum, sich an der Weiterentwicklung einer würdigen Bestattungs- und Friedhofskultur zu beteiligen, die allen zugute kommt.
4. Das alles geschieht im Hören auf die Menschen und zugleich auf die biblische Botschaft. In diesem doppelten Hören ist zu entdecken, wie der Bestattungsdienst sich weiterentwickeln kann. Wichtig ist, dass das, was die Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern und die übrigen Engagierten in diesem Bereich tun, nicht nur von ihnen selbst verantwortet wird, sondern auch ideell von Vielen mitgetragen wird. Die Weiterentwicklung in diesem Handlungsfeld ist daher ein wichtiges Thema synodaler Beratung (Perspektivwechsel 4 Das synodale Prinzip bistumsweit leben).
Im Handlungsfeld der Bestattung spiegeln sich somit beispielhaft die wichtigen Grundthemen der Synode und der Kirchenentwicklung, die sie angestoßen hat: der Blick auf die gemeinsame Sendung des Volkes Gottes („Wozu sind wir Kirche?“); eine daraus resultierende neue Kultur des Zusammenwirkens von Priestern und Laien sowie Haupt- und Ehrenamtlichen; die Erkenntnis, dass die Charismen ausreichend geschenkt sind, um den Auftrag der Kirche zu erfüllen, und dass wir diesen Auftrag nur erfüllen können, wenn wir vom Einzelnen her denken. Daraus ergibt sich, dass die Weiterentwicklung der Trauerpastoral synodal erfolgt, im Hören aufeinander. Die Arbeit in Netzwerken (Kooperation statt Konkurrenz) ist unerlässlich, um eine würdige Bestattung für alle Menschen zu gewährleisten.
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Aus dem Selbstverständnis als diakonische und missionarische Kirche heraus sind die Merkmale zu beschreiben, die unverzichtbar die Qualität einer Bestattung im Bistum Trier gemäß unserem Auftrag als Kirche Jesu Christi ausmachen. Die Qualität einer kirchlichen Bestattung ist daran zu erkennen, wie sie die oben skizzierten Grundorientierungen einlöst. Sie besteht daher nicht einfach in einer feststehenden Form. Maßgeblich ist das auf diesen Grundorientierungen basierende Grundverständnis (2.1). Darüber hinaus bedarf es einzelner Qualitätskriterien, die sich auf die konkrete Form beziehen (2.2). Diese Qualitätskriterien sind an das Grundverständnis rückgebunden und können sich von da her weiter entwickeln.
Eine Bestattung der katholischen Kirche im Bistum Trier ist grundlegend ein gemeinsames Zeugnis in Wort und Tat. Im Angesicht des Todes bringt es Glaube, Liebe, Hoffnung ins Handeln und ins Wort durch Formen der Begegnung, des Gebets und der gottesdienstlichen Feier. Das geschieht im Eingehen auf die individuelle Situation und die konkreten Personen.
Indem die Kirche – gemeinsam mit allen, die dabei einen Dienst übernehmen – das tut, was zur Bestattung eines Menschen erforderlich ist, übt sie menschliche Solidarität. Dabei deutet sie es aus dem Glauben, in Gebet, Schrifttexten und Riten. So wird die kirchliche Bestattung zur Liturgie, die den verstorbenen Menschen und alle, die teilnehmen, verbindet mit Tod und Auferstehung Jesu Christi. (Vgl. Die kirchliche Begräbnisfeier. Manuale, Trier 2012, Pastorale Einführung Nr. 17.)
Daraus ergeben sich Kriterien und Standards für die Qualitätsentwicklung.
Als Grundlage für die Qualitätsentwicklung im Bestattungsdienst dienen die folgenden Qualitätskriterien.
Über verlässliche Kontaktmöglichkeiten und eine gute Öffentlichkeitsarbeit sind die Erreichbarkeit und ein Erstkontakt unkompliziert und zuverlässig zu gewährleisten. Für die kurzfristige Erreichbarkeit der Seelsorge im Umfeld von Sterben und Tod ist ein Notfalltelefon eingerichtet.
Die Entscheidung, wer die Leitung der kirchlichen Begräbnisfeier übernimmt, erfolgt nicht rein schema-tisch, etwa aufgrund eines vorgegebenen Dienstplans, sondern berücksichtigt nach Möglichkeit weitere Kriterien wie Wünsche der Angehörigen und andere situative Anforderungen und Gegebenheiten des aktuellen Falls. Zu berücksichtigen ist auch, wer bereits vor dem Versterben seelsorglichen Kontakt zur betreffenden Person hatte. Der Leiter bzw. die Leiterin der Begräbnisfeier nimmt zeitnah den Kontakt zu den Angehörigen auf.
Das Kondolenzgespräch erfolgt als Besuch bei den Hinterbliebenen, sofern diese es nicht anders wünschen. Der Leiter bzw. die Leiterin der Begräbnisfeier ist aufmerksam für die Person und die Biografie des verstorbenen Menschen und zugleich aufmerksam für die Situation der Hinterbliebenen und das soziale Gefüge. Er oder sie hat ein Gespür für die Form des Abschiednehmens, die den verstorbenen Menschen würdigt und den Hinterbliebenen in ihrer Trauer hilft, und besitzt die kommunikative Kompetenz, diese sensibel und umsichtig mit den Hinterbliebenen zu klären und mit der Botschaft des Glaubens in Verbindung zu bringen.
Im Begräbnisgottesdienst wird der oder die Verstorbene Gott anvertraut. Die öffentliche Feier ist zugleich ein wesentlicher Schritt im Prozess des Abschiednehmens. Durch die Gestaltung des Raumes, die musikalische Gestaltung, eine angemessene Liedauswahl, die Ansprache und das situationsgemäße Anwenden des Manuale für die Begräbnisfeier kommen die Würde des verstorbenen Menschen und die christliche Hoffnung für ihn oder sie situationsgemäß zum Ausdruck. Neben der Leiterin oder dem Leiter der Begräbnisfeier können andere in vielfältigen weiteren Rollen die Feier des Abschieds unterstützen (Lektor oder Lektorin; Messdienerinnen und Messdiener; Kantor oder Kantorin; Menschen aus der Gemeinde, die bewusst teilnehmen und das letzte Geleit geben, gerade auch wenn kaum oder gar keine Angehörigen da sind usw.). Es ist wünschenswert, dass An- und Zugehörige, wenn sie das wollen, auch selbst liturgische Rollen übernehmen und sich an der Gestaltung beteiligen.
Der Leiter oder die Leiterin der Begräbnisfeier versieht ihren Dienst nicht nur in eigener Person, sondern als Dienst der Kirche. Zum Ausdruck dafür trägt er oder sie bei der Feier ein liturgisches Gewand. (Bei Laien ist das in der Regel die Albe bzw. ein auf der Albe basierendes Gewand.)
Die Eucharistiefeier mit namentlichem Gedenken des oder der Verstorbenen ist ein grundlegendes Anliegen der christlichen Gemeinde. In der Eucharistie wird der oder die Verstorbene zusammen mit der feiernden Gemeinde in das Geheimnis des Sterbens und Auferstehens Jesu Christi hinein genommen.
Sofern die Eucharistie nicht im Rahmen der Begräbnisliturgie gefeiert wird, ist ein anderer regulärer Ort dafür beschrieben. Sie findet nach Möglichkeit zu einer Zeit statt, die eine breite Teilnahme durch Angehörige und Gemeinde ermöglicht. Die Angehörigen werden dazu eingeladen. Die Eucharistiefeier mit persönlichem Gedenken soll auch dann stattfinden, wenn Angehörige nicht persönlich mitfeiern können oder wollen.
Der Leiter oder die Leiterin der Begräbnisfeier ist nicht automatisch verantwortlich für eine nachgehende Trauerbegleitung. Zu seinen bzw. ihren Aufgaben gehört es aber, die Angehörigen auf die vorhandenen Möglichkeiten aufmerksam zu machen. Dies kann gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn es die Situation erfordert. Ebenso werden die Angehörigen über besondere Gedenkgottesdienste informiert und dazu eingeladen.
Aus kirchlicher Sicht erfahren die unterschiedlichen Bestattungsformen eine differenzierte Bewertung (Vgl. die entsprechenden Hinweise oben genannten Publikationen.) Diese kirchlichen Präferenzen sind an geeigneter Stelle zur Meinungsbildung ins Gespräch zu bringen. Aufgabe des Leiters oder der Leiterin der Begräbnisfeier ist es, jede der kirchlich möglichen Formen, für die der oder die Verstorbene oder die Angehörigen sich entschieden haben, mit der gleichen Sorgfalt, Qualität und Zuwendung zu leiten.
Vor Gott ist niemand anonym, denn er hat jeden Menschen bei seinem Namen gerufen. Deshalb werden auch anonym bestattete Menschen in die Gedenkkultur der christlichen Gemeinschaft einbezogen (Gedenken in der Eucharistie, fürbittendes Gebet, ggf. weitere lokal gepflegte Formen).
Die Leitung von Begräbnisfeiern ist ein anspruchsvoller und sensibler Dienst. Er verlangt, dass die Personen, die ihn ausüben, sich sorgfältig darauf vorbereiten und die dazu notwendigen Kompetenzen erwerben.
Dies sind insbesondere:
(vgl. die nähere Erläuterung dieser Kompetenzen in der Anlage 2).
Priester, Diakone und weitere hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger erwerben diese Kompetenzen in ihrer Aus- und Fortbildung. Die Qualifizierung erfolgt für alle vier pastoralen Berufsgruppen in zwei Stufen.
Stufe 1: in der Ausbildungsphase
Zum Themenfeld Tod und Trauer erfolgt in der seelsorglichen Ausbildung eine Grundqualifikation; dabei sind die vielfältigen Bezüge des Themas Trauer im Blick. Die in der Ausbildung erworbenen Schlüsselqualifikationen befähigen grundsätzlich zur Leitung von Begräbnisfeiern.
Stufe 2: vertiefendes Lernen in der Praxis
Immer dann, wenn ein Seelsorger oder eine Seelsorgerin die Leitung von Begräbnisfeiern regulär als Aufgabe übernimmt – also entweder in der Berufseinführung oder zu einem späteren Zeitpunkt –, nimmt er oder sie praxisbegleitend an einer vertiefenden Qualifizierung und Einführung in diesen Dienst teil. Fachlich begleitete kollegiale Beratung ist dabei ein wesentliches Element.
Eine Qualifizierung von Personen zur ehrenamtlichen Tätigkeit als Begräbnisleiterinnen und -leiter setzt voraus, dass die Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft bzw. das Dekanat den Einsatz Ehrenamtlicher tatsächlich beabsichtigt und die Rahmenbedingungen dafür schafft.
Für Personen, die als Ehrenamtliche kirchliche Begräbnisfeiern leiten wollen, finden eigene Ausbildungskurse statt. Der Ausbildungskurs führt in die persönliche und theologisch-spirituelle Auseinandersetzung und bereitet praktisch auf die Aufgabe vor. Die Standards für die Qualifizierung Ehrenamtlicher zur Leitung von Begräbnisfeiern im Bistum Trier sind in der Anlage 2 ausführlich beschrieben. Auf der Grundlage dieser Standards und in Abstimmung mit den Verantwortlichen auf Bistumsebene (diözesane Fachgruppe Bestattungsdienst, ⇒ 3.2) kann die lokale Ebene (Pfarrei, Pfarreiengemeinschaft, Dekanat, Pastoraler Raum) die Ausbildung selbst durchführen. Wenn die lokale Ebene die Qualifizierung nicht selbst tragen will, wird von Bistumsebene die Ausbildung gewährleistet.
Die Qualifizierung umfasst neben den Kurseinheiten auch eine Phase der Hospitation mit Begleitung durch einen Mentor oder eine Mentorin. Vor Beginn der Qualifizierung und zu Beginn der Hospitationsphase führen die Ausbildungsverantwortlichen mit allen Teilnehmenden jeweils ein Gespräch, in dem die Motivation für diesen Dienst reflektiert wird. Die Qualifizierung bzw. die Hospitation wird aufgenommen, wenn beide dem einvernehmlich zustimmen. Am Ende der Ausbildung findet ein Abschlussgespräch statt. Wenn beide Seiten der Eignung und dem Einsatz als Leiter oder Leiterin von Begräbnisfeiern zustimmen, spricht der Bischof schriftlich die Beauftragung aus. Mindestens im ersten Jahr ihres Einsatzes werden alle ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter durch Supervision unterstützt. Die Möglichkeit der kollegialen Beratung und ggf. auch der Supervision ist dauerhaft zu gewährleisten.
Zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Bestattungsdienstes im Sinne der ausgeführten Grundorientierungen und Qualitätskriterien arbeiten alle haupt- und ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter untereinander sowie nach Bedarf mit weiteren Akteuren im Feld in einer regelmäßigen, strukturierten Form zusammen. Dazu wird in jedem Dekanat bzw. im künftigen Pastoralen Raum auf Dauer eine geeignete Form gemeinsamer Beratung eingerichtet (⇒ 3.1).
Der Qualitätssicherung des Bestattungsdienstes in Pfarrei und Dekanat bzw. Pastoralem Raum dient eine auf die lokalen Gegebenheiten abgestimmte Konzeptentwicklung. Von diözesaner Ebene werden eine Rahmenvorgabe als Arbeitshilfe zur Konzeptentwicklung bereitgestellt und Modelle, die unterschiedliche Realisierungsmöglichkeiten aufzeigen, zur Anpassung und eigenen Weiterentwicklung zur Verfügung gestellt.
Neben den Themen, die im Abschnitt a bereits genannt sind, werden dabei folgende Aspekte berücksichtigt:
Die Qualitätssicherung und -entwicklung folgt der im Rahmenleitbild für die Pfarrei und den Pastoralen Raum grundgelegten Vorgehensweise. Dazu gehört die regelmäßige Auswertung (Evaluation) und Weiterentwicklung.
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Im gemeinsamen Interesse an einer qualitätvollen Ausübung des Bestattungsdienstes arbeiten die Verantwortlichen auf der lokalen Ebene, das heißt in den Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften, im Dekanat und im Pastoralen Raum, kooperativ und lösungsorientiert zusammen. Dies gilt in gleicher Weise für die Zusammenarbeit zwischen lokaler Ebene und Bistumsebene.
Die erste Zuständigkeit für das kirchliche Begräbnis (einschließlich der Eintragung in das Totenbuch) liegt bei der Pfarrei (vgl. CIC 1983 can. 530 n. 5, can. 1177 und can. 1182). Die Qualitätssicherung im Bestattungsdienst vor Ort, die pastorale Entwicklung sowie die Sorge dafür, dass eine ausreichende Zahl von Personen den Bestattungsdienst tragen und zur Leitung kirchlicher Begräbnisfeiern zur Verfügung stehen, wird künftig auch eine wesentliche Aufgabe des Pastoralen Raumes sein. Die Leitung des Pastoralen Raumes, die Pfarrer der betreffenden Pfarreien und die im Bestattungsdienst tätigen Personen wirken dazu kooperativ zusammen. Sie werden darin von den Verantwortlichen auf Bistumsebene unterstützt. Bis zur Errichtung des Pastoralen Raumes ist das Dekanat in vorbereitender Weise die Ebene der Koordination.
Die Tätigkeit im Bestattungsdienst ist mit dem Beginn des Dienstes ein mögliches Arbeitsfeld für alle pastoralen Berufsgruppen. Priester und Diakone werden nach ihrer Weihe in diesem Dienst tätig, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten können in diesem Feld eingesetzt werden (wie in jedem anderen). Im geltenden Statut für die Berufsgruppen der Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten gehört der Bestattungsdienst bisher nicht zum Aufgabenspektrum. Deshalb ist die ausdrückliche Zustimmung zum Einsatz in diesem Feld durch die betreffende Seelsorgerin oder den Seelsorger eine notwendige Voraussetzung für die Beauftragung.
Wenn geeignete Personen vorhanden sind, die ehrenamtlich Begräbnisfeiern leiten möchten und sich dazu als geeignet erweisen, dann ist es die Aufgabe der lokalen Ebene, (1) den konzeptionellen Rahmen zu schaffen, dass Haupt- und Ehrenamtliche, Priester, Diakone und Laien diesen Dienst qualitätvoll tun und gemeinsam tragen können, sowie (2) in Verbindung mit den Verantwortlichen auf Bistumsebene (diözesane Fachgruppe Bestattungsdienst, 3.2) für die Qualifizierung zu sorgen (dazu 2.2 c).
Mit jeder einzelnen ehrenamtlich tätigen Person werden die Rahmenbedingungen ihres Einsatzes so geklärt, wie es ihren Möglichkeiten und Interessen entspricht. Der Einsatz kann sich auf ein bestimmtes Gebiet oder auf bestimmte Einrichtungen beziehen. Zu prüfen ist, ob der Einsatz am eigenen Wohnort erfolgen soll oder nicht.
Nach erfolgreicher Qualifizierung und beidseitiger Zustimmung zum Einsatz spricht der Bischof schriftlich die Beauftragung aus. Sie wird vor Ort von der zuständigen Leitungsperson (Pfarrer, Dechant, Leitung des Pastoralen Raumes) öffentlich überreicht. Sie ist auf fünf Jahre befristet, kann auf Wunsch der betreffenden Person aber auch kürzer bemessen sein. Die Frist dient als Zäsur, anlässlich derer der Dienst gemeinsam reflektiert und überprüft wird, und schafft eine Gelegenheit, den Dienst beenden zu können. Bei Weiterführung des Dienstes erfolgt eine erneute Beauftragung durch den Bischof. Darüber hinaus finden jährlich Mitarbeitergespräche als Reflexions-, Motivations- und Entwicklungsgespräche im Sinne guter Personalführung statt. Auch sie können zur Beendigung des Dienstes führen. Mit 70 Jahren endet jede Beauftragung. Folgebeauftragungen sind aber auch in diesem Fall möglich.
Die Qualitätssicherung im Bestattungsdienst erfordert auf der Ebene des Dekanates bzw. des Pastoralen Raumes ein auf Dauer angelegtes gemeinsames Kommunikations- und Beratungsformat aller, die in diesem Dekanat bzw. Pastoralen Raum und den zugehörigen Pfarreien haupt- oder ehrenamtlich in der Leitung von Begräbnisfeiern tätig sind. Für sie alle ist die Mitarbeit in diesem Beratungsformat unverzichtbarer Teil ihres Auftrags. Hier erfolgt die Koordination und Entwicklung aller den Bestattungsdienst betreffenden Fragen. Nach Bedarf können weitere kirchliche Dienste im Zusammenhang mit der Bestattung (Küster, Organisten, Personen, die das Totengebet leiten usw.) punktuell hinzugezogen werden. Darüber hinaus werden Kontakt und Kooperation mit weiteren kirchlichen und nicht kirchlichen Partnern im Bestattungsdienst und im weiteren Handlungsfeld von Sterben, Tod und Trauer initiiert und gepflegt.
Wenn im Dekanat bzw. im Pastoralen Raum ehrenamtliche Begräbnisleiterinnen und -leiter tätig sind, wird auf lokaler Ebene aus den Reihen der hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bestattungsdienst eine Person als Verantwortlicher oder Verantwortliche für die ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter beauftragt.
Er oder sie
Ehrenamtlich tätigen Begräbnisleiterinnen und -leitern steht es frei, sich aus den Reihen der Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bestattungsdienst eine Patin oder einen Paten zu wählen, um bei Fragen, die sich in der konkreten Arbeit ergeben, schnell und vertrauensvoll Rat und Unterstützung abrufen zu können.
Die neue Form der Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortungsübernahme durch Haupt- und Ehrenamtliche im Bestattungsdienst stellen gegenüber der herkömmlichen Praxis vielfach einen anspruchsvollen Kulturwandel dar. Er steht exemplarisch für die von der Synode angestoßene Entwicklung pastoraler Rollen. Er erfordert eine Klärung des Zueinanders und eine Überprüfung und ggf. Neuausrichtung im Verständnis hauptamtlicher Rollen. Damit er gelingt, ist eine ebenso partizipativ wie verbindlich und klar angelegte Personalführung notwendig. Dazu arbeiten die Leitung der lokalen Ebene und die Verantwortlichen für den Personaleinsatz auf Bistumsebene sowie die diözesane Fachgruppe und Fachabteilung auf der Basis der Qualitätskriterien lösungsorientiert zusammen.
Nach Maßgabe dieses Rahmenkonzeptes ist es eine Aufgabe der Bistumsebene, die lokalen Prozesse der Qualitätssicherung und -entwicklung im Bestattungsdienst zu begleiten und zu unterstützen. Diese Aufgabe wird von der Fachgruppe Bestattungsdienst auf Bistumsebene wahrgenommen.
Die Arbeitsweise der Fachgruppe ist grundsätzlich subsidiär. Wenn die lokale Ebene sich entschließt, Ehrenamtliche als Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern einzuführen, ist die Kontaktaufnahme und Abstimmung mit der diözesanen Fachgruppe Bestattungsdienst obligatorisch. Zu klären sind insbesondere der Modus der Ausbildung und die Frage, in welcher Weise die diözesane Fachgruppe die lokale Rahmenklärung und Entwicklung unterstützen soll.
Zur Fachgruppe gehören neben dem zuständigen Fachreferenten oder der Fachreferentin im Bischöflichen Generalvikariat hauptamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger unterschiedlicher Berufsgruppen, die auf lokaler Ebene im Handlungsfeld Sterben, Tod und Trauer arbeiten, die notwendige Fachkompetenz für die genannten Aufgaben mitbringen und mit einem definierten Stundenumfang zur Mitarbeit in der Fachgruppe beauftragt sind, sowie ggf. weitere geeignete Personen.
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Zusammen mit den Priestern, Diakonen sowie den dazu beauftragten Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten sollen auch ehrenamtliche Laien in den Bestattungsdienst eingebunden und zur Leitung von Begräbnisfeiern qualifiziert und beauftragt werden (vgl. die Maßgabe der Synode: heraus gerufen 4.2.2 sowie in der Anlage die Empfehlung 2.28). Das erfordert nicht nur, Ehrenamtliche für diese Aufgabe zuzurüsten, sondern auch den Rahmen zu schaffen, dass Haupt- und Ehrenamtliche, Priester, Diakone und Laien diesen Dienst qualitätvoll tun und gemeinsam tragen können. Das ist eine Aufgabe der lokalen und der diözesanen Ebene.
Zur Einführung Ehrenamtlicher als Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern sind daher vier Aufgabenbereiche zu unterscheiden; sie sind im Schaubild mit unterschiedlichen Farben hinterlegt:
Diese Aufgabenbereiche hängen miteinander zusammen und sind prozesshaft aufeinander bezogen. Sie werden im Schaubild in ihrer Zusammengehörigkeit dargestellt. Verantwortliche Personen oder Personengruppen sind in roter Farbe geschrieben.
Die folgenden Erläuterungen führen durch das Schaubild. Die einzelnen Elemente im Schaubild sind nummeriert. Die nachfolgend genannten Nummern beziehen sich auf diese Nummerierung.
Diözesane Rahmensetzung: Die Einführung Ehrenamtlicher als Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern zielt auf eine gute Qualität im Bestattungsdienst. Den verbindlichen Qualitätsrahmen und die gemeinsame Grundlage für alle, die auf lokaler und diözesaner Ebene daran mitarbeiten, stellt das Rahmenkonzept für den Bestattungsdienst im Bistum Trier dar. Seitens der Bistumsebene übernimmt die diözesane Fachgruppe Bestattungsdienst (Rahmenkonzept 3.2) dafür Verantwortung.
Lokale Initiative: Die praktische Entwicklungsaufgabe, Ehrenamtliche in den Bestattungsdienst einzuführen, liegt vor Ort und verlangt dort entsprechende Ressourcen. Deshalb muss der Zeitpunkt, wann dieser Prozess starten soll, vor Ort gewählt werden können. Die Anlässe können verschieden sein; ein solcher Anlass ist insbesondere dann gegeben, wenn es vor Ort Personen gibt, die diesen Dienst tun möchten und die Charismen dazu mitbringen. Die Leitung auf der lokalen Ebene und die pastoralen Gremien greifen solche Anlässe auf oder geben aus sich selbst den Impuls und beauftragen nach entsprechender Konsultation den lokalen Entwicklungsprozess.
Aus den Reihen der bereits im Bestattungsdienst tätigen Seelsorgerinnen und Seelsorger wird eine lokale Projektgruppe gebildet; sie kann gegebenenfalls durch weitere Personen ergänzt werden. Sie hat im Auftrag von Leitung und pastoralen Gremien die Federführung für den Prozess der lokalen Konzeptentwicklung im Bestattungsdienst. Dazu arbeitet sie mit allen zu Beteiligenden zusammen. Die lokale Konzeptentwicklung schafft den konzeptionellen Rahmen zur qualitätvollen Entwicklung des Handlungsfeldes; sie schafft die Voraussetzungen, dass die neu zu etablierende Tätigkeit Ehrenamtlicher gut eingebunden werden kann.
Wenn der Prozess der Einführung Ehrenamtlicher als Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern startet, ist der Kontakt und die Absprache der diözesanen Fachgruppe und der lokalen Ebene konstitutiv.
Gemeinsam zu klären ist (1) der Rahmen (vgl. Qualitätskriterien), (2) wer für die Qualifizierung der Ehrenamtlichen sorgt und (3) welche Unterstützung von der diözesanen Fachgruppe für die Konzeptentwicklung benötigt wird.
Auf der gemeinsamen Basis des Rahmenkonzepts und seiner Qualitätskriterien arbeitet die diözesane Fachgruppe subsidiär.
Die lokale Ebene soll – wenn sie das wünscht – die Möglichkeit haben, auch die Qualifizierung nach den diözesanen Qualitätsstandards selbst zu gestalten und zu tragen. Das stellt jedoch keine Bedingung dar. Die diözesane Fachgruppe übernimmt die Gewährleistungsaufgabe, dafür zu sorgen, dass eine Ausbildung stattfindet, wenn die lokale Ebene sich dazu nicht in der Lage sieht.
Möglich ist auch eine unmittelbare Mitarbeit seitens der diözesanen Fachgruppe in einer lokal getragenen Qualifizierung.
Die grundsätzliche Offenheit in der Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen lokaler und diözesaner Ebene verlangt eine sorgfältige Abstimmung zu Beginn des Prozesses. Diese Verfahrensweise sorgt verlässlich für das Stattfinden der Ausbildung und für Qualität bei gleichzeitig größtmöglicher Gestaltungsfreiheit der lokalen Ebene.
Die lokale Projektgruppe startet den lokalen Entwicklungsprozess, indem sie (nach innen) die Entwicklungsbedarfe auf lokaler Ebene sichtet und (nach außen) eine lokale Kampagne startet, damit Menschen aufmerksam werden und ihr Interesse am Bestattungsdienst signalisieren können. Beides dient gleichermaßen der Qualitätsentwicklung und der Schaffung von Akzeptanz.
Die Auswahl der ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter ist ein Prozess mit mehreren Entscheidungsstationen (vor Beginn der Qualifizierung, vor Beginn der Hospitationsphase und bei Abschluss der Qualifizierung) und bedarf jeweils der beiderseits positiven Entscheidung, damit der Weg weiter verfolgt wird. Die Qualifizierung führt in die persönliche und theologisch-spirituelle Auseinandersetzung und bereitet praktisch auf die Aufgabe vor (Anlage 2).
Bei beidseitig positiver Entscheidung für den Einsatz als Begräbnisleiterin oder -leiter spricht der Bischof schriftlich die Beauftragung aus; sie wird vor Ort öffentlich überreicht. Sie ist auf fünf Jahre befristet. Die Frist dient als Zäsur, anlässlich derer der Dienst gemeinsam reflektiert und überprüft wird. Bei Weiterführung des Dienstes erfolgt eine erneute Beauftragung durch den Bischof.
Während der Ausbildung läuft parallel der Prozess der lokalen Konzeptentwicklung. Die Themenbereiche, die dabei zu berücksichtigen sind, sind in der Anlage 3 aufgeführt. Die Bistumsseite erleichtert die Konzeptentwicklung, indem sie für die Gestaltung einzelner Themen alternative Modelle bereitstellt, die den Qualitätskriterien entsprechen und vor Ort übernommen und auf die lokale Situation hin angepasst werden können.
Das entstandene Konzept hat seine strukturelle Verankerung und Rückbindung in dem auf Dauer bestehenden verbindlichen Beratungsformat aller, die in dem betreffenden Dekanat bzw. Pastoralen Raum haupt- oder ehrenamtlich Begräbnisfeiern leiten. Hier erfolgt die Koordination und Entwicklung aller den Bestattungsdienst betreffenden Fragen (Rahmenkonzept 3.1).
Die neu beauftragten ehrenamtlichen Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern sind nun ebenso wie die hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bestattungsdienst Mitglieder des auf Ebene des Dekanates bzw. Pastoralen Raumes auf Dauer eingerichteten Beratungsformats. Der Einsatz der Ehrenamtlichen erfolgt differenziert nach Maßgabe eigener Möglichkeiten und Vorstellungen. Im Sinne der Handlungssicherheit ist ein nicht zu seltener Einsatz sinnvoll. Sofern gewünscht, können sie sich aus dem Kreis der Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bestattungsdienst eine Person als Paten oder Patin wählen, die sie in der konkreten Arbeit nach Bedarf unkompliziert um Rückmeldung und Unterstützung bitten können.
Die ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter sind mit ihrem Dienst also voll in die Beratung und Kommunikation aller, die im Dekanat bzw. Pastoralen Raum Begräbnisfeiern leiten, integriert. Dennoch bedarf es einer hauptamtlichen Person, die auf lokaler Ebene die lokale Sorge für die Begleitung der ehrenamtlichen Begräbnisleiterinnen und -leiter übernimmt. Diese Person ist für sie Ansprechpartner für alle Fragen, klärt mit ihnen die Rahmenbedingungen für ihren Einsatz und sorgt für Begleitung (kollegiale Beratung, Supervision) und Fortbildung. Dazu steht sie mit der diözesanen Fachgruppe in Kontakt, die für Begleitungsressourcen (Supervision) und nach Bedarf für Fortbildungsangebote sorgt.
Um einen verlässlichen und lokal angepassten Rahmen für den Bestattungsdienst zu schaffen und dessen Weiterentwicklung gemäß den Qualitätskriterien zu ermöglichen, sieht das diözesane Rahmenkonzept die lokale Konzeptentwicklung vor. Das auf lokaler Ebene zu entwickelnde Konzept geht von den Grundorientierungen des diözesanen Rahmenkonzeptes aus und konkretisiert die Ausgestaltung des Bestattungsdienstes im Blick auf die lokalen Gegebenheiten.
Von diözesaner Ebene wird die lokale Konzeptentwicklung unterstützt
Die folgende Übersicht stellt die bei einer lokalen Konzeptentwicklung zu berücksichtigenden Themenbereiche vor. Sofern für den betreffenden Themenbereich im beschriebenen Sinne diözesane Modelle, Anregungen oder Beispiele bereitgestellt werden, ist das vermerkt.
a. Die Kontaktgestaltung bei Bestattungen verlangt hohe Empathie und Aufmerksamkeit der handelnden Personen (Sekretärinnen und Sekretäre in den Pfarr- bzw. Kirchenbüros, Seelsorgende, Begräbnisleiterinnen und -leiter).
b. Die Formen der Erreichbarkeit sind geklärt und über eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit allgemein zugänglich und bekannt. Dazu gehört neben den Kontaktdaten der Pfarr- und Kirchenbüros und ggf. weiterer Kontaktstellen auch die Erreichbarkeit über ein seelsorgliches Bereitschaftstelefon.
c. Die Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften, das Dekanat und der Pastorale Raum halten sich offen und ansprechbar für verschiedene Kontakt- und Eingangswege im Fall der Bestattung:
d. Zu beschreiben sind die internen Verfahrens- und Kommunikationsabläufe, die sicherstellen, dass eine gemeldete Bestattung verwaltungsmäßig verlässlich aufgenommen und sensibel bearbeitet wird.
⇒ diözesane Modelle
a. Die Modalitäten (Zeiten, Orte) sind geklärt, unter denen die einzelnen Begräbnisleiterinnen und -leiter regulär Bestattungen übernehmen. Das gilt insbesondere im Blick auf Ehrenamtliche.
b. Es ist der Klärungs- und Entscheidungsweg beschrieben, welche Person welche Bestattungen übernimmt. Dabei erfolgt die Zuteilung nicht einfach schematisch etwa nach Feierform (mit oder ohne Sterbeamt) oder tagesbezogene Zuständigkeit, sondern berücksichtigt weitere Kriterien wie Wünsche der Angehörigen und andere situative Anforderungen und Gegebenheiten des aktuellen Falls. Anzustreben ist nach Möglichkeit eine Flexibilität des Klärungsweges für je angemessene Entscheidungen.
⇒ diözesane Modelle
a. Bereits vor der Begräbnisfeier können weitere gottesdienstliche Feiern hilfreich sein. Es ist beschrieben, welche Formen der Verabschiedung vor der Bestattung – wie die Segensfeier nach dem Versterben oder die Verabschiedung des oder der Verstorbenen im Sterbehaus – vor Ort üblich sind und gepflegt werden oder besonders gefördert werden sollen.
b. Es ist beschrieben, welche Formen der Zuordnung von Bestattung und Sterbeamt vor Ort regulär zur Verfügung stehen und wann für den Verstorbenen die Eucharistie gefeiert wird, wenn das Sterbeamt nicht mit der Begräbnisfeier verknüpft ist.
c. Bei Urnenbestattungen ist die Verabschiedungsfeier des Leichnams vor der Verbrennung generell wünschenswert. Es ist beschrieben, ob und wie sie unter den lokalen Bedingungen gefördert werden kann und soll.
d. Ein Bestattungswald (Friedwald, Ruheforst) hat einen weiteren Einzugsbereich als ein Friedhof. Je nachdem, ob er weiter entfernt liegt oder im Dekanat oder Pastoralen Raum ein solcher vorhanden ist, ergeben sich für die Begräbnisleiterinnen und -leiter längere Anfahrtswege oder Fragen der Zuständigkeit. Zu klären ist, wie unter den lokalen Bedingungen auch im Friedwald die kirchliche Begleitung verlässlich gewährleistet werden kann.
e. Es sind Möglichkeiten geprüft, Bestattungen auch im Team zu leiten.
a. Es ist beschrieben, wie die Teilnahme und Vielfalt an liturgischen Rollen sowie die kirchenmusikalische Gestaltung bei der Begräbnisfeier gewährleistet und gefördert werden soll. Dabei kann analog zum KANO-Modell ( Ergebnis der TPG Liturgie) zwischen notwendigen Standards und Wünschenswertem differenziert werden.
Zu denken ist besonders an
b. Ebenso sind lokale Standards für die Gestaltung des Raumes zu überlegen.
c. Zu fördern ist die aktive Teilnahme der Mitfeiernden.
d. Dort, wo eine breitere Teilnahme von Menschen aus der Gemeinde außer den Angehörigen üblich ist, soll sie nach Möglichkeit erhalten werden; wo nicht, sollte überlegt werden, wie und wo sie gefördert werden kann.
e. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei alledem den Bestattungen von Menschen, die nicht aufgrund eigener materieller Ressourcen für eine würdige Bestattung sorgen können (⇒ weiter unten Punkt 10).
⇒ diözesane Anregungen und Beispiele
Beschrieben sind die lokal gelebten Formen des Totengedenkens vor und nach der Bestattung, wie etwa: Totengebet, Totengeläut, Zweites Sterbeamt, Sechswochenamt, Jahrgedächtnis, Gedenkfeiern für Verstorbene im Jahreskreis, Fürbitte, aufliegendes Totengedenkbuch. Dabei ist zu bedenken, welche dieser Formen auf Veranlassung der Angehörigen stattfinden und welche auch unabhängig davon als Bestandteil gelebten Totengedenkens in der Gemeinde gepflegt werden.
⇒ diözesane Modelle
Für die auf Dauer einzurichtende Form der Beratung und Kommunikation aller, die in dem betreffenden Dekanat oder Pastoralen Raum Begräbnisfeiern leiten (⇒ Rahmenkonzept 3.1), sind neben der klassischen Form einer regelmäßig tagenden Konferenz grundsätzlich auch andere Formate denkbar und geeignet. Zu klären sind das vor Ort passende Format, die Arbeitsweise und die Leitung.
Weiter sind die Formen der Begleitung Ehrenamtlicher und die Verantwortlichkeit dafür zu bestimmen.
⇒ diözesane Anregungen und Beispiele
Der Bestattungsdienst wird mit anderen Formen der Trauerpastoral verknüpft
a. Die Kontaktpflege und Kooperation mit den Bestattern stellt eine wichtige Aufgabe einer guten Bestattungspastoral dar. Es gilt, daran zu arbeiten, dass Offenheit und Kooperationsbereitschaft der Bestatter gegenüber der Kirche erhalten bleiben oder ggf. neu entstehen können. Das ist die Voraussetzung für eine gut abgestimmte Tätigkeit beider im Blick auf Verstorbene und trauernden Menschen. Der leitende Gedanke ist nicht Konkurrenz, sondern Kooperation und Komplementarität.
b. In demselben Sinn ist der regelmäßige Kontakt zu folgenden weiteren Akteuren zu gestalten:
a. In Zusammenarbeit mit der Krankenhausseelsorge und den Krankenhäusern bzw. Geburtseinrichtungen sind die Zuständigkeiten und Verfahrenswege abzustimmen, die verlässlich gewährleisten, dass tot- und fehlgeborene Kinder würdig bestattet werden. (Nach den Bestattungsgesetzen der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sind tot geborene Kinder ab 500 g durch die Eltern zu bestatten; im Saarland gilt als weiteres Kriterium das Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche. Wiegt das Kind weniger als 500 g (Fehlgeburt), haben die Eltern das Recht, ihr Kind bestatten zu lassen. Machen sie davon keinen Gebrauch, ist die Einrichtung, in der das Kind zur Welt kam, verpflichtet, die Kinder in einer Sammelbestattung beizusetzen. Entsprechendes gilt für verstorbene Kinder aus Schwangerschaftsabbrüchen. Kirchliche Krankenhäuser im Bistum Trier sind aufgrund kirchlicher Regelung gehalten, für ein kirchliches Begräbnis aller fehlgeborenen Kinder zu sorgen, wenn die Eltern dem nicht widersprechen (KA 2002 Nr. 115 und 192).) Die Eltern erhalten dadurch zugleich einen Ort, an dem sie trauern können.
b. Mit der Kommune bzw. den Friedhofsträgern soll darauf hingewirkt werden, dass ein entsprechendes Grabfeld (sog. „Sternenkinderfeld“) eingerichtet wird, sofern es nicht bereits besteht.
Zu beschreiben ist (durchlaufend durch alle anderen Themen der Konzeptentwicklung), wie unter den lokalen Bedingungen eine würdige Bestattung für Menschen mit wenig finanziellen Mitteln und/oder ohne Hinterbliebene gewährleistet und gefördert werden kann. Dazu tragen etwa folgende Maßnahmen bei:
a. eine gute Kooperation mit dem Sozial- bzw. Ordnungsamt der Kommune sowie den Bestattern und den ökumenischen Partnern in diesem Anliegen;
b. alle Maßnahmen, die dazu führen, dass würdige und dennoch bezahlbare bzw. im Bedarfsfall in den Kosten ermäßigte Grabstätten zur Verfügung stehen, die namentlich gekennzeichnet sind und keine oder nur geringe Pflegekosten nach sich ziehen, also etwa Rasengräber für Erd- oder Urnenbestattungen oder entsprechende Grabplätze in Kolumbarien;
c. die Sorge dafür, dass gerade auch an der Begräbnisfeier von Verstorbenen, die keine An- und Zugehörigen haben, Menschen aus der Gemeinde teilnehmen, sowie der verlässliche Einbezug dieser Verstorbenen in die Totengedenkkultur der lokalen Gemeinde;
d. die Gründung lokaler Vereinigungen (im Sinne der früheren Bruderschaften), die sich für die würdige Bestattung besonders ärmerer Menschen einsetzen, etwa indem sie daran teilnehmen, zur Gestaltung beitragen und ggf. auch finanzielle Hilfen leisten.
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Hier können Sie die Broschüre des Rahmenkonzeptes als PDF herunterladen. Klicken Sie dazu auf diesen Link, das folgende PDF-Symbol oder das Vorschaubild.
Weitere Materialien werden hier nach und nach ergänzt