Nach der sogenannten Interventionsordnung, der "Ordnung für den Umgang mit Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" sind im Bistum Trier die Fachanwältin Ursula Trappe und der Psychologe Markus van der Vorst die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle.
Ursula Trappe
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
ursula.trappe(at)bistum-trier.de
Telefon: 0151 50681592
Postsendungen an:
Bischöfliches Generalvikariat
Ursula Trappe
- persönlich/vertraulich -
Postfach 1340
54203 Trier
Markus van der Vorst
Dipl.-Psychologe
markus.vandervorst(at)bistum-trier.de
Telefon 0170 6093314
Postsendungen an:
Bischöfliches Generalvikariat
Markus van der Vorst
- persönlich/vertraulich -
Postfach 1340
54203 Trier
Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedüftigen Erwachsenen, leitet ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter und schaltet damit auch die Staatsanwaltschaft ein. Auf die Weiterleitung an die staatlichen Behörden wird nur ausnahmsweise verzichtet - und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen und nur, wenn das zulässig ist.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite zur Intervention.
Das Bistum Trier ist daran interessiert, dass Betroffene, denen sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen und Vertretern des Bistums Trier zugefügt wurde, auf Grundlage ihrer Erfahrungen die Arbeit im Bereich Prävention und Intervention begleiten.
Informationen und Kontakt zum Betroffenenbeirat finden Sie auf dieser Seite
Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hat im Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Informationen zur Zielsetzung, Arbeitsweise und Zusammensetzung sowie Kontakte finden Sie hier:www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de.