Ausgangspunkt und Maßstab jeder Hilfe muss es sein, soweit möglich Betroffene dabei zu unterstützen, die Folgen des ihnen angetane Unrechts zu mildern. Dies sollen auch materielle Hilfen zum Ausdruck bringen. Die Regelungen zeigen zugleich, dass das Bistum Trier anerkennt, dass ihnen Leid und Verwundungen zugefügt wurden.
Eine solche Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.
Betroffene sexualisierter Gewalt und andere Interessierte finden auf der Website www.anerkennung-kirche.de der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) u. a. Informationen zu den Mitgliedern der UKA, zum Verfahren zur Anerkennung des Leids sowie zu aktuellen Zahlen. Links zu wichtigen Organisationen oder Unterstützungsmöglichkeiten sind ebenso abrufbar wie ein ausführlicher Katalog, der Antworten auf häufig gestellte Fragen von Betroffenen gibt.
Neben der Geldleistung kann auch die Übernahme von Therapiekosten beantragt werden; dies ist über die Unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums (siehe unten) möglich. Unabhängig davon gibt es das "Ergänzende Hilfesystem" des Bundes: Auch hier können Unterstützungsleistungen abgerufen werden.
Informationen sind unter www.fonds-missbrauch.de/ehs-institutionell zu finden; die Antragsunterlagen gibt es hier: www.fonds-missbrauch.de/antragstellung/verfahren-bei-sexualisierter-gewalt-im-institutionellen-bereich.
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren startet zum 1. Januar 2021.
Informationen zu den Änderungen, wie sie in der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Fulda beraten und beschlossen wurden, finden Sie auf dieser Seite der Bischofskonferenz mit Antworten auf mögliche Fragen.
Vgl. auch die Meldung vom 24. November: Weiterentwicklung des Anerkennungs-Verfahrens abgeschlossen - Deutsche Bischöfe setzen neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids ein (Zur Nachricht)
Ursula Trappe
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin
ursula.trappe(at)bistum-trier.de
Telefon: 0151 50681592
Postsendungen an:
Bischöfliches Generalvikariat
Ursula Trappe
- persönlich/vertraulich -
Postfach 1340
54203 Trier
Markus van der Vorst
Dipl.-Psychologe
markus.vandervorst(at)bistum-trier.de
Telefon 0170 6093314
Postsendungen an:
Bischöfliches Generalvikariat
Markus van der Vorst
- persönlich/vertraulich -
Postfach 1340
54203 Trier