Materielle und immaterielle Hilfen bringen zum Ausdruck, dass die Kirche das Leid und die Verwundungen anerkennt, die Menschen zugefügt wurden. Ausgangspunkt und Maßstab sind deshalb die konkreten Bedürfnisse der Betroffenen; ihre Traumatisierung soll so weit wie möglich behoben und in Bezug auf ihre Folgen gemildert werden.
Eine solche Leistung soll zunächst der Täter persönlich erbringen. Hilfsweise wird sie von der betroffenen kirchlichen Körperschaft gewährt, sofern der Täter nicht mehr belangt werden kann, nicht freiwillig leistet oder nicht leisten kann.
Am 1. Januar 2021 tritt die neue Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids für Betroffene sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext in Kraft. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hatte am 24. November 2020 die neue Verfahrensordnung beschlossen. Ausgangspunkt war die im Herbst 2018 veröffentlichte Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie). Die neue Verfahrensordnung löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. Mit Beginn der neuen Verfahrensordnung sind die entsprechenden Antragsformulare zunächst auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz abrufbar.
Mehr lesen in der Nachricht vom 29. Dezember 2020 auf den Seiten der DBK.
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Hierdurch wird, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren startet zum 1. Januar 2021.
Informationen zu den Änderungen, wie sie in der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz 2020 in Fulda beraten und beschlossen wurden, finden Sie auf dieser Seite der Bischofskonferenz mit Antworten auf mögliche Fragen.
Vgl. auch die Meldung vom 24. November: Weiterentwicklung des Anerkennungs-Verfahrens abgeschlossen - Deutsche Bischöfe setzen neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids ein (Zur Nachricht)
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