Mit Beginn des Jahres 2020 sind die neue „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ in allen (Erz-)Diözesen in Kraft getreten. Beide Dokumente wurden vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz am 18. November 2019 beschlossen (mehr in der Nachricht der DBK vom 9. Dezember 2019).
Die Regelungen der bisherigen Leitlinien aus dem Jahr 2013 wurden überarbeitet und haben als eine für alle (Erz-)Diözesen einheitliche „Ordnung“ Geltung.
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 1. Januar 2020 die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" für das Bistum Trier in Kraft gesetzt. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt 1/2020 mit der Nr. 2 veröffentlicht, auch online hier zu finden.
Die "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" ist im selben Kirchlichen Amtsblatt mit der Nr. 3 veröffentlicht und in Kraft gesetzt. (Hier finden Sie den Text der Rahmenordnung).
Besondere Berücksichtigung findet die Perspektive der Betroffenen sexuellen Missbrauchs – so ist unter anderem die Beteiligung Betroffener an Prozessen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ausdrücklich vorgesehen. Die Einbindung externer und unabhängiger Fachberatungsstellen ist ausdrücklich vorgesehen. Die neue Ordnung spricht zudem durchgängig von „Betroffenen“ anstelle von „Opfern“. Auch auf den Zusatz „mutmaßlich“ wird auf Wunsch von Betroffenen verzichtet. Damit soll deutlich werden, dass Personen, die Missbrauchshandlungen melden, nicht mit einer misstrauischen, sondern einer zugewandten Haltung begegnet wird. Der Geltungsbereich der Ordnung umfasst alle kirchlichen Stellen und Einrichtungen der jeweiligen (Erz-)Diözese sowie alle kirchlichen Rechtsträger, die der bischöflichen Gesetzgebungsgewalt unterliegen.
Die Rahmenordnung Prävention wird ebenfalls in den Amtsblättern der (Erz-)Diözesen veröffentlicht. Unter anderem unterschiedliche gesetzliche Vorgaben in den einzelnen Bundesländern machen in der Regel diözesanspezifische „Ausführungsbestimmungen“ erforderlich, die die konkreten Vorgaben zur Präventionsarbeit in der (Erz-)Diözese festlegen. Ausdrücklich werden als Adressaten der neugefassten Rahmenordnung Prävention auch die Neuen Geistlichen Gemeinschaften, kirchlichen Bewegungen und Initiativen benannt. Damit werden sie verbindlicher als bisher zu Präventionsmaßnahmen verpflichtet. Neu enthalten sind die Begriffe der „sekundären“ und „tertiären“ Prävention. Sie unterstreichen den mehrdimensionalen Ansatz von Prävention: Prävention im Sinne der Rahmenordnung will mit geeigneten Maßnahmen sexualisierten Übergriffen vorbeugen (primär), die Gewalt erkennen und beenden (sekundär) und das Geschehene aufarbeiten und ausreichend Schutz und Hilfe in Form einer nachsorgenden Prävention (tertiär) anbieten.
Der Beauftragte der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes, Bischof Dr. Stephan Ackermann, sieht die neuen Dokumente positiv: „Die beiden Regelwerke sind aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Hinweise zum zweiten Mal gründlich überarbeitet worden. In der aktuellen Fassung spiegeln sich die Erfahrungen und Erkenntnisse wider, die wir den letzten Jahren gewonnen haben. Diese haben sowohl zu einer Ausweitung des Anwendungsbereichs wie auch zu einer größeren Verbindlichkeit geführt. Dafür bin ich dankbar. Denn das dient der noch konsequenteren Aufdeckung von Fällen sexualisierter Gewalt und einem wirksameren Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die sich anderen im Raum der Kirche anvertrauen.“
Die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ sowie die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sind unter www.dbk.de auf der Themenseite Sexueller Missbrauch verfügbar.