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Aktualisierung der Seite: 6.3.2023

Aufhebung der letzten Corona-Maßnahmen für das Bistum Trier

Aufhebung des Schutzkonzepts für die öffentliche Feier von Gottesdiensten im Bistum Trier (rheinland-pfälzischer Teil und saarländischer Teil)

- gültig ab: 10. März 2023

Nach drei Jahren Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie werden hiermit alle verbliebenen Schutzmaßnahmen bei der Feier der Gottesdienste aufgehoben. 

Dies heißt konkret, dass eine Desinfektion der Hände vor der Kommunionausteilung nicht mehr erforderlich ist.

Des Weiteren ist auch die Kelchkommunion wieder uneingeschränkt möglich. 

Damit gehen die Einschränkungen bei der Feier der Gottesdienste, die uns drei Jahre lang begleitet und gefordert haben, zu Ende.

Herzlich danke ich allen, die in den vergangenen Jahren immer wieder die neuen Schutzmaßnahmen umgesetzt haben. Sehr oft war dies eine große Herausforderung, da neue Maßnahmen kurzfristig angekündigt wurden. Um unter diesen Bedingungen die Feier öffentlicher Gottesdienste zu ermöglichen, haben viele von Ihnen ihre Kraft und Zeit investiert. Hier sind neben den Hauptamtlichen vor allem die Empfangsdienste zu nennen, die den Gottesdienstbesucher*innen ein Gefühl von Sicherheit vermittelt und für eine Willkommenskultur gesorgt haben. Ihnen allen gilt der Dank, da Sie dazu beigetragen haben, dass unter den Bedingungen der
Pandemie weiterhin Gottesdienste gefeiert werden konnten.

Die Corona-Maßnahmen der letzten Jahre haben uns für gesundheitliche Gefährdungen im Miteinander, aber auch für die (Schutz-)Bedürfnisse von Anderen sensibilisiert. Daher ist es gut, wenn wir unseren Mitmenschen gegenüber
aufmerksam und rücksichtsvoll bleiben. 

Ihr
Ulrich von Plettenberg
Bischöflicher Generalvikar

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