Seit mehreren Jahren verzeichnet das Bistum Trier einen negativen Haushaltsabschluss. Bereits im Dezember 2020 hatte Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg daher angekündigt, mit Blick auf die Ziele, die die Synode vorgegeben hat, zu entscheiden, wofür die vorhandenen Ressourcen zukünftig verwendet und welche konkreten Aufgaben vorrangig angegangen werden. Dies ist nun möglich, weil sich die Synodenumsetzung inhaltlich wie organisatorisch mehr und mehr konkretisiert und ein klares Zielbild für die diakonische, missionarische, lokale und synodale Kirchenentwicklung vor Augen ist.
Mit diesem klaren Ziel vor Augen lässt es sich leichter unterscheiden: Welche Wege führen eher zum Ziel, welche tragen weniger dazu bei? Welche Aufgaben belasten, welche fördern und motivieren auf das Ziel hin? Was ist sinnvoll zentral anzulegen, was sollte dezentral und vor Ort behandelt und entschieden werden? Diese Fragen werden durch den Ausfall von erheblichen Kirchensteuermitteln aufgrund der Corona-Pandemie und durch die langfristige Bewältigung der Folgen der Flutkatastrophe im Juli 2021 noch verstärkt. Neben der seelsorglichen und psychosozialen Begleitung der vom Hochwasser betroffenen Menschen werden die Bau- und Sachschäden an Kirchen, kirchlichen Gebäuden und Kindertagesstätten trotz vieler Spenden und voraussichtlich hoher Zuschüsse aus Bundesmitteln zu Buche schlagen.
Ursache für den seit mehreren Jahren negativen Haushalt sind einerseits die hohen Summen, die in der nach wie vor anhaltenden Niedrigzinsphase für die Absicherung künftiger Pensionsleistungen zurückgestellt werden müssen. Mit Blick auf die Entwicklung der nächsten 15 Jahre zeichnen sich jedoch noch zwei weitere einschneidende Veränderungen für das Bistum ab: Es muss damit gerechnet werden, dass bis 2035 die Kirchensteuer um ein Drittel zurückgeht – das bedeutet kaufkraftbereinigt, dass ab 2035 etwa 130 Millionen Euro weniger Einnahmen im Jahr vorhanden sind. Das ist bezogen auf das Bistum die zentrale Aussage der Studie "Kirche im Umbruch", die vom Freiburger Forschungszentrum Generationenverträge für 27 deutschen (Erz-)Bistümer und 20 evangelischen Landeskirchen erstellt wurde.
Dazu kommt, dass sich bis 2030 das pastorale Personal im Bistum Trier fast halbieren wird, weil viele Frauen und Männer in den Ruhestand gehen. Diese begründet erwartbaren Rahmenbedingungen machen deutlich: Das Bistum steht vor sehr tiefgreifenden Veränderungen der Gestalt der Kirche und des kirchlichen Lebens, die weit über reine Haushaltsfragen hinausreichen. Es muss im Rahmen einer Aufgabenkritik beraten und entschieden werden, wie diese Herausforderungen bewältigten werden sollen, was und in welcher Form mit den deutlich zurückgehenden Mitteln weitergeführt werden soll - und was in Zukunft nicht mehr fortgeführt werden kann. Es steht ein Umbauprozess von großer Komplexität an - ohne schnell greifbare Antworten und Lösungen - der langfristig und nachhaltig angelegt sein soll.
Rund 150 Vertretungen von Diözesanen Räten, Dekanaten und Pastoralen Räumen, Berufsgruppen, Verbänden und Institutionen im Bistum Trier haben am 13. und 14. Mai in St. Maximin in Trier den weiteren Fortgang der diözesanen Haushaltssicherung besprochen. Anhand von durch die Lenkungsgruppe unter Leitung von Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg erarbeiteten Thesen wurden einzelne Handlungsfelder im Bistum Trier aus Kostensicht beraten (zur Pressemeldung).
Informationsunterlage (pdf): zur Sitzung der erweiterten Diözesanen Räte am 13./14. Mai 2022
Thesen und Voting der Räte (pdf)
Präsentation (pdf): Zukünftige Finanzierung der Pastoralen Räume und der weiteren Kirchengemeindeverbände sowie der Kirchengemeinden
In den ersten beiden Phasen wurden in fünf Arbeitspaketen die Grundlagen für den weiteren Prozess gelegt. Für jedes Arbeitspaket gab und gibt es jeweils eine Leitung aus dem Bistum Trier.
Erstellung belastbarer Aufwands- und Ertragsprognosen und Festlegung eines Kostensenkungsziels.
Verantwortlicher: Johannes Thielmann
Sammlung und Komplettierung bereits bestehender Maßnahmenvorschläge.
Verantwortlicher: Dr. Hans Günther Ullrich
Darstellung der Aufwendungen nach Aufgabenbereichen und Vorbereitung Erstellung Übersichtsblätter für Angebote.
Verantwortlicher: Direktor Manfred Wagner
Erarbeitung eines Kriterienvorschlags zur Beurteilung der Angebote des Bistums.
Verantwortliche. Direktorin Mechthild Schabo
Organisation von Kommunikation, Information und Beteiligung
Verantwortliche: Direktorin Judith Rupp
Die Entscheidungen trifft Bischof Dr. Stephan Ackermann. Er wird beraten von einer Lenkungsgruppe: In diesem Gremium sollen die Entscheidungen des Bischofs für konkrete Maßnahmen vorbereitet und diskutiert werden. Sie besteht aus der Kerngruppe und den Vertretungen aus den diözesanen Gremien, Berufsgruppen, Einrichtungen und Diensten.
Die Kerngruppe versteht sich als Arbeitsgremium, das der Lenkungsgruppe zuarbeitet und die Entscheidungsvorbereitung unterstützt. Hierin wird auch die Arbeit der jeweiligen Arbeitspakete koordiniert, in denen konkrete Vorarbeiten geleistet werden.
Bischof Dr. Stephan Ackermann
Hier finden Sie die Folien der Präsentation zum Auftakt der Beratungen der diözesanen Gremien zum Haushaltssicherungs-Prozess am 8. / 9. Oktober 2021. Sie können die Präsentation auch hier als PDF herunterladen.