Vorsänger und Kantoren sollten stimmlich, liturgisch und musiktheoretisch so geschult sein, dass ihr Gesang zur Erbauung der Gottesdienstbesucher beiträgt. Die Vorsänger- und Kantorenausbildung im Bistum Trier befähigt Sie zum ehrenamtlichen Dienst. Sie erfolgt in Zusammenarbeit der Bischöflichen Kirchenmusikschule, der Fachstellen für Kirchenmusik und dem Arbeitsbereich Ehrenamtsentwicklung im Bistum Trier.
An der Ausbildung kann grundsätzlich jedes Mitglied einer katholischen Kirchengemeinde im Bistum Trier teilnehmen. Es gibt keine Alterbeschränkung.
Voraussetzung sind:
Ihre Eignung wird in einem Gespräch mit den zuständigen Regional- und Dekanatskantoren festgestellt, zu dem
gehören.
Die Ausbildung besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Modulen.
Die Ausbildung beginnt jeweils im November eines Jahres. Der Ausbildungszeitraum erstreckt sich für jedes Modul über ein Jahr.
Wir bieten Ihnen:
Am Ende eines jeden Moduls können Sie einen Eignungsnachweis über Ihre erworbenen praktischen und theoretischen Fähigkeiten erlangen. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einem Zertifikat bestätigt. Der Abschluss von Modul II kann auf Wunsch auch für die D-Kirchenmusikerausbildung anerkannt werden.
Der Abschluss findet im November eines jeden Jahres statt und wird von den Seminaren Trier, Koblenz und Saarbrücken organisiert und ausgerichtet.
Der elementare Umgang mit dem Gotteslob steht im Mittelpunkt. Dazu gehört der Gesang der Vorsängerteile aus dem Gotteslob, die Kenntnis der einfachen Liturgieformen aus dem Gotteslob, wie Tagzeitenliturgie, Wortgottesfeier und Andachten und die einfache Einführung eines neuen Gesangs.
Neben der Vertiefung der Inhalte von Modul I bilden der Kantorengesang, der Umgang mit allen im Gotteslob aufgeführen Liturgieformen und der musikalischen und inhaltlichen Einführung von neuen Gesängen den Schwerpunkt der Ausbildung.