Hier finden Sie das jeweils aktualisierte allgemeine Schutzkonzept für die Gottesdienste im Bistum Trier in der Zeit der Corona-Pandemie. Wenn Sie spezielle Liturgiehilfen (etwa zu den Festtagen im Kirchenjahr) suchen, klicken Sie bitte auf diesen Link.
Bitte beachten Sie auch die Gestaltungshilfen für den Gottesdienst unter den Bedingungen des Schutzkonzeptes, die Sie zum Download unter diesem Link sowie im Downloadbereich auf dieser Seite finden.
Hinweis: Änderungen zum Stand vom 22 Dezember sind durch Kursivdruck kenntlich gemacht.
Die Feier öffentlicher Gottesdienste ist aufgrund der derzeit geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie weiterhin möglich. Dies geschieht unter Beachtung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben, die im vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt worden sind.
Grundlage aller Überlegungen muss sein, dass jede gottesdienstliche Feier so gestaltet ist, dass sie einerseits würdig ist, andererseits aber die Gefahr der Ansteckung mit dem Corona-Virus weitestgehend vermieden wird.
Weiterhin gilt, dass wir als Kirche im Bistum Trier dabei mitwirken, größere Versammlungen und Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Unter Achtung der Gegebenheiten vor Ort behalten die Pfarreien/ Pfarreiengemeinschaften die Vielfalt und Anzahl der Feier der Gottesdienste bei. Es ist erstrebenswert, dass wieder in allen Kirchen Gottesdienste gefeiert werden.
Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist. Die Beratungen sind entsprechend den aktuellen Regelungen zu Versammlungen im Bistum Trier zu führen. In diese Beratungen sind auch das aktuelle Infektionsgeschehen vor Ort und die sich daraus ergebenden kommunalen Vorgaben einzubeziehen.
Eine Absage aller Gottesdienste an einem Sonntag/ einem Feiertag in einer Pfarrei bzw. Pfarreiengemeinschaft kann in begründenden Einzelfällen erst nach Rücksprache mit Herrn Generalvikar erfolgen.
Auch in absehbarer Zeit wird es vielen Menschen nicht möglich sein, zur Feier der Gottesdienste in einer Kirche zusammenzukommen.
Deshalb können weiterhin Gottesdienste medial übertragen werden. Bitte Tipps zum Streamen und Hinweise zu GEMA-Gebühren beachten: https://t1p.de/gottesdienststream-corona und https://t1p.de/GEMA-Bistum-TR.
Es gibt derzeit keinen Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) von der Mitfeier der Gottesdienste. Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dennoch dringend geraten, die Entscheidung zu einer Teilnahme sorgfältig abzuwägen.
Die bisherigen Erfahrungen der Feier öffentlicher Gottesdienste unter Einhaltung des Schutzkonzeptes zeigen, dass es möglich und verantwortbar ist, dass wir uns als Kirche zum Gottesdienst versammeln.
Zudem lässt es die derzeitige Situation zu, dass Gläubigen, die es wünschen, der Empfang der Eucharistie zuhause oder außerhalb der Feier der Eucharistie ermöglicht wird. Aus diesem Grund wird die generelle Dispens aller Gläubigen von der Sonntagspflicht aufgehoben - unbeschadet CIC can. 1248 §2.
In geeigneten Kirchen können öffentliche Sonntagsmessen gefeiert werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten können auch Wort-Gottes-Feiern und Wochentagsgottesdienste stattfinden. Die für alle Versammlungen in geschlossenen Räumen aktuell geltenden staatlichen, kommunalen und kirchlichen Bestimmungen sind dabei maßgeblich. Eine Kontaktnahme mit den zuständigen örtlichen Behörden ist unbedingt ratsam.
Grundsätzliche räumliche Voraussetzungen zur Feier von Gottesdiensten:
Besonders für Kasualgottesdienste können diese definierten Ausnahmen hilfreich sein: (Ausnahmeregelung für Rheinland-Pfalz gestrichen)
Im Saarland gilt derzeit, dass bei Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis) die Abstandsregelungen innerhalb dieser Personengruppe aufgehoben sind.
Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, welche Kirchen geeignet sind, um unter den derzeitigen Bedingungen Gottesdienste zu feiern.
Von der Möglichkeit, Gottesdienste im Freien zu feiern, kann unter Einhaltung der jeweils gültigen Abstandsregeln Gebrauch gemacht werden. Dabei sind Sitzgelegenheiten – mindestens für ältere Personen – zu bevorzugen, um ein zu enges Zusammenstehen zu vermeiden. Auch bei Gottesdiensten im Freien werden markierte Plätze empfohlen. Im Übrigen gelten die hier aufgeführten Regelungen.
Die Gläubigen werden ausdrücklich auf die Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen auch vor und nach der gottesdienstlichen Versammlung hingewiesen.
Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die Feier eines Gottesdienstes wird erstellt anhand: https://t1p.de/GF-Gottesdienst-Corona.
Einen Leitfaden für den Empfangsdienst finden Sie unter: https://t1p.de/Leitfaden-Empfangsdienst-Corona.
Es sind Empfangsteams einzurichten, die die Einhaltung des Schutzkonzeptes sicherstellen. Personen, die einer Risikogruppe angehören, sollen diesen Dienst nicht übernehmen.
Der Empfangsdienst erhält vom Pfarrbüro die Liste zur Kontrolle der angemeldeten Personen. Er muss daher auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet werden. Vorlage unter: https://t1p.de/DS-Einwilligung-Ehrenamt.
Die Anzahl der Personen, die zum Empfangsdienst bereitstehen, richtet sich nach den zu leistenden Aufgaben im Blick auf die Anzahl der Personen, die den Gottesdienst mitfeiern werden.
Es muss sichergestellt sein, dass die notwendigen Dienste geleistet werden können:
Eine Handreichung für die Empfangsteams und die Erklärung zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis werden über den üblichen Verteiler zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt; die Zahl der zugelassenen Gläubigen zu einem bestimmten Gottesdienst richtet sich nach den geltenden Abstandsregeln sowie aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens zusätzlicher, ausdrücklich für die Feier von Gottesdiensten von den zuständigen Behörden erlassener Beschränkungen.
Eine Liste zur Kontaktnachverfolgung der Personen, die den Gottesdienst mitfeiern, wird nicht mehr geführt.
Dennoch ist zu den Gottesdiensten, zu denen erfahrungsgemäß viele Gläubige kommen, ein vereinfachtes Anmeldeverfahren (z.B. Name und Anzahl der Personen) verpflichtend durchzuführen, um größere Menschenansammlungen vor dem Eingang zu vermeiden.
Sofern entgegen aller Erwartung die maximale Personenzahl durch Anmeldung nicht ausgeschöpft ist, können auch nicht angemeldete Personen in die Liste aufgenommen und zum Gottesdienst zugelassen werden.
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Die Gläubigen werden in geeigneter Weise (Pfarrbrief, Homepage, Schaukasten) auf diese Regelung hingewiesen.
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend bei der Feier der Gottesdienste zu tragen.
Der Hauptzelebrant, die Konzelebranten, Diakone, Lektorinnen und Lektoren sind von dieser Pflicht bei allen Sprechakten ausgenommen, ebenso die Kantorin und der Kantor bei der Ausübung dieses Dienstes.
Sobald das Einhalten des geforderten Abstandes zwischen einzelnen Personen nicht möglich ist, muss auch von denjenigen, die einen liturgischen Dienst vollziehen, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
Aus diesem Grund tragen Priester, Diakone und Kommunionhelferinnen/-helfer bei der Kommunionausteilung eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Gottesdienstteilnehmerinnen und -teilnehmer (auch die Personen, die einen liturgischen Dienst übernehmen) müssen beim Betreten und Verlassen des Kirchengebäudes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Auch bei Gottesdiensten im Freien ist derzeit das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund eines ärztlichen Attests nicht möglich ist, sind von der Pflicht befreit.
An den Eingängen soll Handdesinfektionsmittel bereitgestellt werden, damit die Gottesdienst-Teilnehmerinnen und -teilnehmer sich beim Betreten der Kirche die Hände desinfizieren. Eine Übersicht zu Anbietern finden Sie hier: https://t1p.de/Desinfektionsmittel-Corona; sowie eine Beschreibung der Zertifizierungen: https://t1p.de/Masken-Zertifizierung.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzkonzeptes entscheidet der zuständige Pfarrer zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien über die Anzahl der Gottesdienste, die gefeiert werden können.
Aufgrund der Zahl der zu erwartenden Mitfeiernden und der räumlichen Gegebenheiten kann es angeraten sein, dass vorzugsweise in größeren Kirchen Gottesdienst gefeiert wird, unter Umständen auch zu einer anderen Zeit ein zweiter im gleichen Raum.
Werden mehrere Gottesdienste in Folge im gleichen Raum gefeiert, so soll ein Zeitraum von mindestens einer Stunde zwischen Ende und Anfang des jeweiligen Gottesdienstes freigehalten werden, zur Vermeidung von Menschenansammlungen und Begegnungen. Zugleich ist damit genügend Zeit zum Lüften und Reinigen der Kontaktflächen zur Verfügung.
Alle Priester im aktiven Dienst der Pfarreien können – unter den genannten Bedingungen – zu den angesetzten Gottesdiensten – besonders am Sonntag und in der Verbindung mit Bestattungen – eingesetzt werden. Ruhestandsgeistliche und Priester, die einer Risikogruppe angehören, entscheiden selbst, ob sie unter Abwägung der persönlichen Risiken öffentliche Gottesdienste zelebrieren wollen. Zu je mehr Risikogruppen man gehört, umso größer ist die persönliche Gefährdung. Die freie Entscheidung gilt für alle Personen, die andere Gottesdienste leiten oder als liturgische Dienste mitwirken.
Gottesdienste in Verbindung mit Bestattungen, besonders die Feier der Eucharistie, werden in den Kirchen nach denselben Regeln wie Sonntagsgottesdienste gefeiert. Es gilt auch hier die vom Kirchenraum abhängige Begrenzung der Personenzahl, um unter allen Umständen den notwendigen Abstand zu gewährleisten.
Die Beisetzung auf dem Friedhof darf gemäß den aktuellen örtlichen Vorgaben stattfinden. Die Kontrolle der Beachtung dieser Regel ist nicht Sache des/der Liturgen/in! Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist zu verzichten.
Darüber hinaus kann zu einem späteren Zeitpunkt, wo gewünscht, nochmals ein Gottesdienst für die Verstorbenen in größerer Gemeinschaft gefeiert werden.
Beim Begräbnis werden Weihwasser und Erde nicht bereitgestellt.
Davon ausgenommen ist die dem Ritus entsprechende Verwendung von Weihwasser, Erde und Weihrauch durch die Leiterin/den Leiter der Feier.
Die Feiern von Trauungen, Taufen und Erstkommunion sind nach geltenden Verordnungen der Länder wieder möglich.
Die Feier der Firmung wird seit dem 31. August 2020 schrittweise wieder aufgenommen. Terminabsprachen erfolgen wie üblich mit den zuständigen Weihbischöfen.
Seit 2. Juni ist die Feier der Taufe im Bistum Trier wieder möglich.
Die Feier der Taufe ist weiterhin möglich. Familien, die vom vereinbarten Termin Abstand nehmen möchten, soll dies ermöglicht werden.
Die Eltern der Kinder, die um die Taufe bitten, bzw. die Erwachsenen, die um die Taufe bitten, sind frühzeitig in die Überlegungen und die Entscheidung zur Festlegung eines Termins einzubeziehen.
Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist.
Es gelten die aktuellen Bestimmungen aus dem Schutzkonzept zur Feier von Gottesdiensten im Bistum Trier.
Zur musikalischen Gestaltung der Feier geben die entsprechenden Anregungen Hinweise: https://t1p.de/Musik-Liturgie-Corona.
Die Taufe mehrerer Kinder in der gleichen Feier ist möglich unter Beachtung des Abstandsgebotes und der weiteren Schutzmaßnahmen.
Wo es notwendig ist, kann in den durch die Pfarrei zu gewährleistenden Empfangsdienst die Familie des Taufbewerbers gegebenenfalls unterstützend eingebunden werden.
Insbesondere die erforderliche Liste der mitfeiernden Personen könnte durch die Familie selbst erstellt werden. Damit wäre eine vorherige Anmeldung durch die einzelnen Personen über die Pfarrei nicht notwendig. Die zulässige Gesamtzahl an für den Gottesdienstraum zugelassenen Personen ist auch dabei zu beachten.
Der besonderen Beachtung in Zeiten der Pandemie bedürfen jene Riten, die mit einem Sprechakt verbunden sind. Generell gilt: Bei allen Sprechakten ist auf den geforderten Abstand zum Schutz aller Umstehenden zu achten.
Im Gottesdienst ist besonders beim Gehen zu den verschiedenen Handlungsorten auf den notwendigen Abstand zu achten.
Aufgrund des einzuhaltenden Abstandes zeichnen nur die Eltern das Kreuz auf die Stirn des Kindes.
Auf die bei Säuglingen und Kindern vor Erreichen des Schulalters fakultativ vorgesehene Salbung mit Katechumenenöl sollte derzeit verzichtet werden.
Zu jeder Taufe wird frisches Wasser gesegnet. Dieses Wasser wird von der Küsterin/dem Küster unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen bereitgestellt.
Da Taufformel und Zeichenhandlung nicht voneinander getrennt werden können, der notwendige Schutzabstand dabei nicht eingehalten werden kann, tragen der Priester/Diakon und alle in unmittelbarer Umgebung des Taufbeckens dazu eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Bei der Taufe mehrerer Kinder in einer Feier kommen die Eltern mit dem Kind und den jeweiligen Paten einer Familie zum Taufbecken. Sind diese wieder an ihrem Platz angekommen, folgt die nächste Familie.
Nach dem vorgesehenen Gebet (im notwendigen Abstand gesprochen) zur Salbung desinfiziert sich der Priester/Diakon die Hände. Die Salbung erfolgt schweigend.
Der Effata-Ritus unterbleibt bis auf weiteres.
Diese Bestimmungen sind bei der Taufe von Kindern im Schulalter und bei der Taufe Erwachsener auf die dann vorgesehenen Riten entsprechend anzupassen.
An die Feier der Erstkommunion haben viele Pfarreien und die Familien der Kommunionkinder klare Erwartungen, was die Feierform betrifft. Inzwischen hat in fast allen Pfarreien die Vorbereitung des nächsten Jahrgangs auf die Erstkommunion begonnen.
Auch 2021 muss davon ausgegangen werden, dass die Erstkommunion unter den gleichen Bedingungen gefeiert werden wird wie im vergangenen Jahr.
Deshalb sind die Eltern der Kinder sowie die Katechetinnen und Katecheten frühzeitig in die Überlegungen zu möglichen Feierformen und in die Entscheidung zur Festlegung der Termine einzubeziehen.
In vielen Pfarreien wird es auch in diesem Jahr so sein, dass über einen längeren Zeitraum in den Eucharistiefeiern Kinder ihre Erstkommunion feiern werden. Aus diesem Grund sollen die Termine unter Berücksichtigung der Überlegungen der Familien der Erstkommunionkinder sowie der Katechetinnen und Katecheten in den pfarrlichen Gremien beraten und die Pfarrangehörigen entsprechend informiert werden.
Auf Grundlage dieser Beratungsergebnisse entscheidet der zuständige Pfarrer zusammen mit den für die Erstkommunion verantwortlichen Personen im Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist.
Aufgrund der aktuellen Situation kann es keine großen, gemeinsamen Feiern der Erstkommunion geben.
Die Kinder können, wo es in den Pfarreien möglich ist, einzeln oder in kleineren Gruppen zum ersten Mal in der Feier der Eucharistie die Hl. Kommunion empfangen.
Zu beachten sind die Punkte 1-4 und 7 dieses Schutzkonzeptes.
Zur musikalischen Gestaltung der Feier geben die entsprechenden Anregungen Hinweise: https://t1p.de/Musik-Liturgie-Corona.
Über diesen ersten Empfang der Hl. Kommunion hinaus kann es nach Beendigung der Pandemie eine gemeinsame Feier für die Kinder in den Pfarreien geben.
Am Tag ihrer Erstkommunion sind die Erstkommunionkinder mit ihrer Spende zur Unterstützung des Bonifatiuswerkes aufgerufen. Zu dieser Kollekte werden die vom Bonifatiuswerk zur Verfügung gestellten Spendentütchen verwendet. Diese Kollekte wird auf üblichem Weg entsprechend den Vorgaben weitergeleitet.
Die Feier ist weiterhin möglich.
Firmbewerberinnen und -bewerber, die unter den derzeitigen Bedingungen an der Feier nicht teilnehmen wollen, können davon Abstand nehmen und sich zum nächsten regulären Termin erneut anmelden.
Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit den für die Firmvorbereitung verantwortlichen Personen im Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den vorhandenen Ressourcen möglich ist.
In Absprache mit dem zuständigen Weihbischof können die für die Firmvorbereitung der Pfarreien zuständigen Personen Termine zur Feier der Firmung unter den Bedingungen des Schutzkonzeptes zur Feier öffentlicher Gottesdienste im Bistum Trier vereinbaren.
Zu beachten sind die Punkte 1-4 und 7 dieses Schutzkonzeptes.
Zur musikalischen Gestaltung der Feier geben die entsprechenden Anregungen Hinweise: https://t1p.de/Musik-Liturgie-Corona.
Die Firmung wird gespendet von den Bischöfen und den im Bistum Trier beauftragten außerordentlichen Firmspendern.
In der Regel wird die Firmung innerhalb der Eucharistie gefeiert. Sollten aufgrund der Anzahl der Firmbewerber und der Platzbeschränkungen innerhalb der Kirche mehrere Feiern am gleichen Tag in der gleichen Kirche notwendig sein, können die folgenden Feiern als kurze Wort-Gottes-Feiern gestaltet werden.
Am Tag ihrer Firmung sind die Firmbewerber/innen mit ihrer Spende zur Unterstützung des Bonifatiuswerkes aufgerufen. Zu dieser Kollekte werden die vom Bonifatiuswerk zur Verfügung gestellten Spendentütchen verwendet. Diese Kollekte wird auf üblichem Weg entsprechend den Vorgaben weitergeleitet.
Die Feier der Trauung ist weiterhin möglich. Brautpaaren, die vom vereinbarten Termin Abstand nehmen möchten, soll dies ermöglicht werden.
Das Brautpaar ist frühzeitig in die Überlegungen und die Entscheidung zur Festlegung eines Termins einzubeziehen.
Der zuständige Pfarrer entscheidet zusammen mit dem Pastoralteam und den pfarrlichen Gremien, was in der Situation vor Ort nach geltenden staatlichen und kirchlichen Anordnungen im Blick auf alle Beteiligten sinnvoll und von den notwendigen Ressourcen möglich ist.
Zu beachten sind die Punkte 1-4 und 7 dieses Schutzkonzeptes.
Zur musikalischen Gestaltung der Feier geben die entsprechenden Anregungen Hinweise: https://t1p.de/Musik-Liturgie-Corona.
Wo es notwendig ist, kann in den durch die Pfarrei zu gewährleistenden Empfangsdienst die Familie des Brautpaares gegebenenfalls unterstützend eingebunden werden.
Insbesondere die notwendige Liste der mitfeiernden Personen könnte durch die Familie selbst erstellt und dem Pfarrbüro übermittelt werden. Die zulässige Gesamtzahl an für den Gottesdienstraum zugelassenen Personen ist auch dabei zu beachten.
Der Ritus des Taufgedächtnisses mit Reichen des Weihwassers unterbleibt bis auf weiteres.
Beim gemeinsamen Einzug ist auf die notwendigen Abstände der liturgischen Dienste zum Brautpaar und zu den Trauzeugen zu achten.
Bereitschaftserklärung, Eheversprechen, Anstecken der Ringe, Bestätigung der Trauung und Umwickeln der Hände mit der Stola sowie der Trauungssegen sind Handlungen, die eine physische Nähe erfordern und zugleich mit einem Sprechakt verbunden sind. Aus diesem Grund muss bei diesen Teilen der Feier der Priester/Diakon besonders auf den geforderten Schutzabstand achten.
Zur Bestätigung des geschlossenen Ehebundes legt der Priester die Stola schweigend um die Hände der Neuvermählten. Nachdem er die Stola wieder von den Händen gelöst hat, spricht er im notwendigen Abstand die vorgesehenen Worte. Währenddessen reichen die Neuvermählten einander weiterhin die rechte Hand.
Der Trauungssegen kann zur Wahrung des geforderten Abstandes vom Altar aus zum Brautpaar gesprochen werden.
Die Kelchkommunion kann den Neuvermählten derzeit nicht gereicht werden.
Folgende Empfehlungen sind zu beachten:
Im Saarland gilt Maskenplicht in den Gottesdiensten, in Rheinland-Pfalz dort, wo mit Umluftheizungen geheizt wird.
Lüften während des Gottesdienstes? Türen auf oder zu? Heizung an oder aus?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den aktualisierten Hinweisen zum Heizen in den Kirchen während der Corona-Pandemie - Stand 20. Oktober 2020 - zum Download als PDF-Datei
https://t1p.de/Warmluftheizung-Corona
Eine Langfassung (Stand: 1. Oktober) der Hinweise finden Sie unter dem Link https://t1p.de/heizen-langfassung als PDF.
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