Stellungnahme des Katholischen Büros Saarland:Katholisches Büro Saarland begrüßt Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte

Das Katholische Büro Saarland begrüßt die Entscheidung der Landesregierung, am geltenden Ladenöffnungsgesetz im Saarland festzuhalten. Mit seiner bewährten Regelung, die restriktiver ist als die Bestimmungen in anderen Bundesländern, stelle es sicher, dass auch in Zukunft die Sonn- und Feiertagsruhe geschützt bleibt.
„Wir sehen darin ein wichtiges Signal: Der Sonntag ist nicht nur ein arbeitsfreier Tag, sondern ein Kulturgut; der Tag eröffnet den Raum für gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden, für Ruhe und für die Pflege religiöser und gesellschaftlicher Traditionen. Saarländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel können somit auch weiterhin verlässlich auf diesen gemeinsamen Ruhetag bauen“, sagt die Leiterin des Katholischen Büros Saarland, Ordinariatsdirektorin Katja Göbel.
Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht des Katholischen Büros Saarland die neue Regelung zur Einrichtung sogenannter „digitaler Kleinstsupermärkte“ vertretbar. Diese Verkaufsstellen kommen ohne Verkaufspersonal aus und dürfen im Saarland werktags von 6 bis 20 Uhr geöffnet haben. An Sonntagen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnung für bis zu fünf Stunden in der Zeit von 6 bis 18 Uhr möglich – jedoch nur in kleinem Rahmen (maximal ca. 150 qm Verkaufsfläche). „Diese Regelung wahrt die Sonntagsruhe der Beschäftigten und bedeutet keine Störung von Gottesdiensten, da eine Öffnung nur außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten möglich ist. Zudem ist keine Öffnung an gesetzlichen Feiertagen geplant“, erläutert Göbel. Dies sei umso erfreulicher, da in anderen Bundesländern großzügigere Regelungen für digitale Kleinstsupermärkte gelten. Sie freue sich, dass die saarländische Landesregierung die gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags in den Blick nehme und so einen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen im Saarland leiste.