Änderung der Regelungen zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat des Bistums Trier
Die Regelungen zur Mitwirkung im Betroffenenbeirat des Bistums Trier vom 16. Juni 2020 (KA 2020 Nr. 127) werden mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Im Abschnitt II erhält der Satz 1 folgende Fassung:
„Aufgabe des Betroffenenbeirates ist es, einen Beitrag zu leisten zur Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt im Bistum Trier sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung1, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention.“
Trier, den 4. September 2020
Dr. Ulrich Graf von Plettenberg
Bischöflicher Generalvikar
1 Vgl. Ziffer 5 der Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland vom 22. Juni 2020 (KA 2020 Nr. 136)