Auszahlung der Jahressonderzahlung 2020 unter Vorbehalt für Bistumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (mit Ausnahme der Lehrkräfte) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kirchengemeindeverbänden/ Kirchengemeinden
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes (KODA) hat in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe in einem lang andauernden Prozess Regelungen zur neuen Entgeltordnung in Anlehnung an die Regelungen des öffentlichen Dienstes gemeinsam erarbeitet.
Die Kommission hat jedoch nicht in allen Punkten einen für beide Seiten tragbaren Konsens gefunden.
In der KODA-Sitzung vom 2. Juli 2020 hat die Mitarbeiterseite den Antrag zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung abgelehnt und die Dienstgeberseite die Weiterleitung an den Vermittlungsausschuss beantragt, um zu einem Ergebnis zu finden. Der Antrag zur Weiterleitung an den Vermittlungsausschuss wurde einstimmig angenommen, und somit ist das entsprechende Verfahren nach der Ordnung für die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier eingeleitet. Für die angestellten Lehrkräfte, die nicht beamtenähnlich beschäftigt werden, wurde die Entgeltordnung bereits eingeführt.
Das Ergebnis des Verfahrens vor dem Vermittlungsausschuss ist zunächst abzuwarten. Falls das Verfahren in der KODA bis zum Auszahlungstermin der Jahressonderzahlung im November noch nicht abgeschlossen ist, wird die Jahressonderzahlung 2020 gemäß § 23 KAVO zunächst wie bisher auf Grundlage des § 23 Abs. 2 KAVO ausgezahlt, damit der zeitliche Verlauf keine Nachteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit sich bringt.
Das Inkrafttreten der Regelungen zur Entgeltordnung und eine darin enthaltene Absenkung der Jahressonderzahlung für 2020 könnten eventuell rückwirkend erfolgen, weshalb die Auszahlung der Jahressonderzahlung 2020 nach § 23 KAVO unter dem Vorbehalt der abschließenden und endgültigen Berechnung nach Abschluss des Verfahrens in der KODA erfolgt.
Trier, den 8. Oktober 2020
Das Bischöfliche Generalvikariat