Beschluss der Bistums-KODA
Die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier (Bistums-KODA) hat in ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2020 folgenden Beschluss gefasst:
51. Ordnung zur Änderung der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO) für das Bistum Trier
Bischof Dr. Stephan Ackermann hat diesen Beschluss gemäß § 20 Absatz 5 der „Ordnung für die Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes für das Bistum Trier“ in Kraft gesetzt.
Die 51. Ordnung zur Änderung der KAVO ist im KA 2020 unter der nachfolgenden Nr. 205 abgedruckt.“