Dekret über die Profanierung der Filialkirche Heilig-Kreuz in Dellhofen der Kirchengemeinde Liebfrauen und St. Martin in Oberwesel
Dekret
Profanierung der Filialkirche Heilig-Kreuz in Dellhofen in der Kirchengemeinde Liebfrauen und St. Martin, Oberwesel
Nachdem der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde Liebfrauen und St. Martin in Oberwesel die Aufgabe und den Abriss der Filialkirche Heilig-Kreuz in Dellhofen, hier nur das Kirchenschiff, beschlossen hat und der Pfarreienrat Direkt gehört wurde, erkläre ich nach Anhörung des Priesterrates das Kirchengebäude gemäß can. 1222 § 2 CIC und § 4 der Diözesanbestimmun gen über Kirchen und Kapellen vom 15. September 2000 (KA 2000 Nr. 208) für profan.
Dadurch verliert die Kirche ihre Segnung bzw. Weihe und kann einer anderen, aber nicht unwürdigen Bestimmung zugeführt oder gänzlich niedergelegt werden.
Feststehende Altäre können abgebrochen werden; Tragaltäre und Einrichtungsgegenstände können an einem anderen Ort ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden.
Trier, den 24. Oktober 2020
(Siegel)
Dr. Stephan Ackermann
Bischof von Trier
(Siegel)
Dr. Monica Sinderhauf
Kanzlerin der Kurie