Für Dekanate und Kirchengemeinden, Fachstellen(Plus) für Kinder- und Jugendpastoral und Offene Einrichtungen in Trägerschaft des Bistums Trier und Verbände ist ein Unterstützungssystem bei bestimmten Notfällen in Ferienfreizeiten vorbereitet.
Für bestimmte Notfälle, gemeint sind Ereignisse mit lebensbedrohlichen Verletzungen, Ereignisse mit Todesfällen und Vorfälle sexualisierter Gewalt, ist eine zentrale Bistums-Notfallnummer eingerichtet, um die Unterstützung der Bistumsebene anzufordern.
Diese Nummer ist mit Hilfe des Malteser Call Centers 24 Stunden erreichbar. Die Malteser übernehmen die Abfrage der Notfallmeldung und verständigen die Verantwortlichen im Bistum. Danach nimmt eine Person der Bistumsleitung mit den vor Ort Verantwortlichen Kontakt auf und übernimmt die Koordination der Unterstützung.
Eine Anmeldung zum Unterstützungssystem ist nicht erforderlich. Alle notwendigen Informationen nimmt das Malteser Call Center auf.
Für weitere Infos und Rückfragen bitte wenden an
bistumsveranstaltungen(at)bistum-trier.de
Schadensfälle sind Personenschäden mit Verletzungen, die nicht als lebensbedrohlich einzustufen oder als Schwerstverletzungen gelten. Alle Sach-, Kasko- und Haftpflichtschäden aller Art sind ebenso dieser Kategorie zugeordnet.
Bei Personenschäden (Knochenbruch, Übelkeit, etc.) sind die notwendigen Maßnahmen durch die Verantwortlichen vor Ort einzuleiten.
Ist ein Sachschaden (zerbrochene Fenster, Waschbecken, etc.) entstanden, der umgehend behoben werden muss, sind die zuständigen Vor-Ort Ansprechpartner in Rufbereitschaft (Hausmeister, Platzwart, etc.) zu kontaktieren.
Jegliche Sach- oder Personenschäden können innerhalb von 3 Arbeitstagen während der Kernzeiten im Bischöflichen Generalvikariat gemeldet werden.
Kasko-Schäden
Kasko-Schäden sind – innerhalb des gleichen Zeitraums – der Ecclesia-Gruppe direkt anzuzeigen. Darüber hinaus bedarf es keiner weiter Meldung an das Bischöfliches Generalvikariat.
Folgende Formulare stehen – mit bereits vorerfassten Versicherungsinformationen – im Mitarbeiterportal zur Verfügung.
Arbeitsplatz -> Bibliothek-> Dokumente -> Versicherungen
Im Bedarfsfall können diese Vordrucke auch unter versicherungen(at)bgv-trier.de angefordert werden.
Formulare für Unfallanzeigen (VBG – „Ehrenamtliche“, „Kirchengemeinden-Hauptamtliche“ und „Bistum-Hauptamtliche“) sind aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaft direkt beim Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter arbeitsschutz(at)bgv-trier.de anzufordern.
Unter einem Notfall verstehen wir ein Ereignis mit lebensbedrohlichen Verletzungen, ein Ereignis mit Todesfällen sowie einen Vorfall mit sexualisierter Gewalt; es handelt sich um Vorfälle, die ein sofortiges Reagieren der Bistumsleitung (und ggf. auch den Einsatz eines Krisenstabs) erfordern.
ist ein Ereignis mit:
Notfallnummer des Bistums:
0651 7105-444 (von Deutschland aus)
+49 651 7105-444 oder 0049 651 7105-444 (aus dem Ausland)
Die Notfall-Nummer ist freigeschaltet ab dem 28. Juni bis zum 11. August (Sommerferien 2019)
Bitte beachten Sie, dass bei medizinischen oder sonstigen Notfällen immer direkt Hilfe über die Rufnummern 110 oder 112 zu holen ist. Die medizinische Notfallversorgung, der rettungsdienstliche Einsatz, Herbeirufen von Feuerwehr oder Polizei sind vor Ort zu erledigen und werden nicht über die Notfallnummer des Bistums gesteuert.
Vorgehensweise und Verantwortlichkeiten bei Notfällen (schematische Darstellung).
Hinweise