Für die Maßnahmen mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Dekanate, Kirchengemeinden, Fachstellen(Plus) für Kinder- und Jugendpastoral, der Offene Einrichtungen in Trägerschaft des Bistums Trier und der Kirchlichen Jugendverbände steht die Bistums-Notfallnummer für bestimmte Notfälle bereit.
Bei bestimmten Notfällen, gemeint sind Ereignisse mit lebensbedrohlichen Verletzungen, Ereignisse mit Todesfällen und Vorfälle sexualisierter Gewalt, kann die Unterstützung der Bistumsebene angefordert werden.
Über die Bistums-Notfallnummer erfolgt die Abfrage der Notfallmeldung. Anschließend werden Verantwortliche im Bistum verständigt. Sie nehmen mit den vor Ort Verantwortlichen Kontakt auf und koordinieren die Unterstützung.
Für weitere Infos und Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
jugend(at)bistum-trier.de oder
bistumsveranstaltungen(at)bistum-trier.de
Schadensfälle sind Personenschäden mit Verletzungen, die nicht als lebensbedrohlich einzustufen oder als Schwerstverletzungen gelten. Alle Sach-, Kasko- und Haftpflichtschäden aller Art sind ebenso dieser Kategorie zugeordnet.
Bei Personenschäden (Knochenbruch, Übelkeit, etc.) sind die notwendigen Maßnahmen durch die Verantwortlichen vor Ort einzuleiten.
Ist ein Sachschaden (zerbrochene Fenster, Waschbecken, etc.) entstanden, der umgehend behoben werden muss, sind die zuständigen Vor-Ort Ansprechpartner in Rufbereitschaft (Hausmeister, Platzwart, etc.) zu kontaktieren.
Jegliche Sach- oder Personenschäden können innerhalb von 3 Arbeitstagen während der Kernzeiten im Bischöflichen Generalvikariat gemeldet werden.
Kasko-Schäden
Kasko-Schäden sind – innerhalb des gleichen Zeitraums – der Ecclesia-Gruppe direkt anzuzeigen. Darüber hinaus bedarf es keiner weiter Meldung an das Bischöfliches Generalvikariat.
Folgende Formulare stehen – mit bereits vorerfassten Versicherungsinformationen – im Mitarbeiterportal zur Verfügung.
Arbeitsplatz -> Bibliothek-> Dokumente -> Versicherungen
Im Bedarfsfall können diese Vordrucke auch unter versicherungen(at)bgv-trier.de angefordert werden.
Formulare für Unfallanzeigen (VBG – „Ehrenamtliche“, „Kirchengemeinden-Hauptamtliche“ und „Bistum-Hauptamtliche“) sind aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaft direkt beim Arbeitsbereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter arbeitsschutz(at)bgv-trier.de anzufordern.
Unter einem Notfall verstehen wir ein Ereignis mit lebensbedrohlichen Verletzungen, ein Ereignis mit Todesfällen sowie einen Vorfall mit sexualisierter Gewalt; es handelt sich um Vorfälle, die ein sofortiges Reagieren der Bistumsleitung (und ggf. auch den Einsatz eines Krisenstabs) erfordern.
ist ein Ereignis mit:
Notfallnummer des Bistums:
0651 7105-444 (von Deutschland aus)
+49 651 7105-444 oder 0049 651 7105-444 (aus dem Ausland)
Bitte beachten Sie, dass bei medizinischen oder sonstigen Notfällen immer direkt Hilfe über die Rufnummern 110 oder 112 zu holen ist. Die medizinische Notfallversorgung, der rettungsdienstliche Einsatz, Herbeirufen von Feuerwehr oder Polizei sind vor Ort zu erledigen und werden nicht über die Notfallnummer des Bistums gesteuert.
Vorgehensweise und Verantwortlichkeiten bei Notfällen (schematische Darstellung).
Hinweise
Unsere Checklisten als PDF zum Download finden Sie hier:
Checkliste: Maßnahmen nach dem Notfall
Kontakt mit den Eltern / Angehörigen
Nachsorge und langfristige Stabilisierung