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Schritte der Synodenumsetzung - Pfarreifusionen

Fusion von Pfarreien im Bistum Trier

Informationen zu Fragen des Vermögensübergangs bei Pfarreifusionen finden Sie in der Zeitung EinBlicke 4 - unter diesem Link.

"Pinnwand Fusion"

Aktuelle Informationen und Materialien zum Download finden Sie auf der Padlet-Pinnwand "Wenn Pfarreien/Kirchengemeinden zusammengehen - Fusionen im Bistum Trier" unter diesem Link und mit Klick auf das Vorschaubild.

Wenn Pfarreien bzw. Kirchengemeinden zusammengehen – Auf dem Weg zur Fusion

Ausgehend von den Ergebnissen der Diözesansynode des Bistums Trier hat sich Bischof Dr. Stephan Ackermann mit Datum vom 24. Februar 2021 in einem Schreiben an die Gemeinden gewandt, in dem er formuliert, wie er sich den weiteren Weg des Bistums in den kommenden Jahren vorstellt.

Neben der Errichtung der Pastoralen Räume sind auf der strukturellen Ebene Fusionen von Pfarreien zu einer neuen Pfarrei ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Nur so können angesichts der wachsenden Herausforderungen in der Pastoral bei gleichzeitig zurückgehenden Ressourcen (Personal, Ehrenamt, Finanzen) die anstehenden Aufgaben gewährleistet werden.

Fusionen sind in der Regel auf der Ebene der bisherigen Pfarreiengemeinschaften vorzusehen; ggf. können sich innerhalb des PastR auch mehrere Pfarreiengemeinschaften zu einer neuen Pfarrei zusammenschließen.

"Pastorale Räume" werden im folgenden Text PastR abgekürzt.


1. Der Weg zur Fusion

  1. vor der Fusion (Vorlaufphase)
  2. die zwei Phasen während der Fusion (Anhörungsphase und Vorbereitungsphase)
  3. und die zwei Phasen nach der Fusion (Gründungsphase und Aufbauphase)
  • Klären und benennen Sie bereits zu Beginn die Gründe, die für die Fusion sprechen. Welche Chancen, welche Risiken sehen Sie? Diese “Selbstbeschreibung” hilft Ihnen, anderen zu erklären, weshalb Sie eine Pfarrei werden möchten.

  • Im Verlauf eines Fusionsprozesses ist es entscheidend, auf die wichtigsten Themenfelder und die damit verbundenen Rollen von Ehrenamtlichen, Hauptamtlichen sowie der Gremien zu achten. Beim pastoralen Personal (In aller Regel sind dies Pfarrer, Kooperator, Subsidiar, Ständiger Diakon (DkiH, DkmZ), Gemeindereferent/in) ist zu klären, wer im Fusionsprozess die Führung/Leitung bzw. Teilaufgaben übernimmt.

    Des Weiteren ist es hilfreich und dient der Transparenz, wenn die Namen vor Ort veröffentlicht und dem ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal im Bischöflichen Generalvikariat mitgeteilt werden.

  • Die Abteilungen ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal und ZB 2.4 Leistungszentrum Kirchengemeinden im Bischöflichen Generalvikariat sowie die jeweils zuständige Rendantur unterstützen und begleiten auf dem Weg zur Fusion. Aus der Abteilung SB 1.1 Organisationsberatung-Gemeindeberatung stehen auf Anfrage Beraterinnen oder Berater zur Verfügung, um den Prozess vor Ort gut gestalten zu können.

2. Kurzbeschreibung der fünf Phasen

  • 2.1  Vorlaufphase Switch

    In der Vorlaufphase, die im ersten Halbjahr 2021 deckungsgleich mit der Sondierungsphase stattfindet, steht der Impuls des Bischofs zur Fusion von Pfarreien/Kirchengemeinden im Mittelpunkt. Zur Meinungsbildung können die Abteilung ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal, die Abteilung ZB 2.4 Leistungszentrum Kirchengemeinden und die Rendanturen angefragt werden.

  • 2.2  Anhörungsphase Switch

    In Abstimmung mit den Gremien beantragt der Pfarrer[1] bzw. der Dechant beim Bischof die Eröffnung des Anhörungsverfahrens. Daraufhin bittet der Bischof den Pfarrer und die Gremien[2], Verantwortliche aus dem Dekanat/Pastoralen Raum und den Priesterrat, um Stellungnahmen zur beabsichtigten Fusion.


    [1]   Pfarrer: In einer vakanten Pfarrei übernimmt der Pfarrverwalter die Aufgaben des Pfarrers.

    [2]  Gremien: pastorale Gremien und Verwaltungsgremien, je nach Rätemodell (Pfarrgemeinderäte, Kirchengemeinderäte, Pfarreienrat, Pfarreienrat direkt, Verwaltungsräte, Verbandsvertretung)

  • 2.3 Vorbereitungsphase Switch

    Mit der (auf Grundlage der Stellungnahmen) erfolgenden Zustimmung des Bischofs zur Einleitung der Fusion, beginnt die Vorbereitungsphase. Die wichtigsten Themen und Fragestellungen werden gesammelt, nach Wichtigkeit sortiert und bearbeitet. Über die bevorstehende Fusion der Pfarreien/Kirchengemeinden zu einer neuen Pfarrei/Kirchengemeinde wird fortlaufend öffentlich informiert.

     

  • 2.4  Gründungsphase Switch

    Mit der Gründungsfeier startet die neue Pfarrei und Kirchengemeinde. Das Vermögen geht mit dem im Dekret genannten Errichtungszeitpunkt auf die neue Kirchengemeinde über. Die Wahl und Konstituierung der Gremien folgt.

  • 2.5  Aufbauphase Switch

    Nun ist die Zeit des Aufbaus der neuen Pfarrei und Kirchengemeinde gekommen. Die Entwicklung der neuen Pfarrei ist in einen Gesamtprozess des pastoralen Planens in Zusammenarbeit mit der Leitung des Pastoralen Raumes unter der Berücksichtigung des Rahmenleitbildes und der Umsetzung der Synodenergebnisse eingebettet.

Sondierungsphase ist abgeschlossen (Juni 2021)

In der seit Februar 2021 laufenden "Sondierungsphase" ist die Bereitschaft zu Fusionen der aktuell 172 Pfarreiengemeinschaften und die Bildung der 35 Pastoralen Räume ausgelotet und vorbereitet worden. Die Phase ist am 30. Juni 2021 angeschlossen worden. 

Mehr Informationen auf dieser Seite


April 2021

Brief von Generalvikar von Plettenberg

  • An die Pfarrer und die Gremien der Pfarreien, Kirchengemeinden, Pfarreiengemeinschaften und Kirchengemeindeverbände
  • An die lokalen und diözesanen Beauftragten für die Sondierungsphase
  • An die Steuerungsgruppen für die Pastoralen Räumen

 

  • Einleitung Switch

    Seit einigen Wochen sind bei Ihnen vor Ort viele Engagierte mit der Zukunft der Pfarreien und Kirchengemeinden beschäftigt.

    Nachdem im November 2019 durch die Kleruskongregation die Errichtung der „Pfarreien der Zukunft“ ausgesetzt worden war, hatte Bischof Dr. Stephan Ackermann das entsprechende Gesetz im November 2020 aufgehoben (KA 2020 Nr. 201). Am 24. Februar diesen Jahres hat sich unser Bischof dann in einem Schreiben an Sie alle gewandt, um darzulegen, wie die Reform der Pfarreien als Beitrag zur Erneuerung des kirchlichen Lebens im Sinn der Diözesansynode 2013 - 2016 umgesetzt wird.

    Eine wichtige darin beschriebene Maßnahme ist, “bis spätestens zum Ende des Jahres 2025 innerhalb der 35 neuen Pastoralen Räume Zusammenschlüsse von Pfarreien im Sinne von Fusionen vorzubereiten” (Nr. 16). Ausgelöst durch das bischöfliche Schreiben und die Gespräche im Rahmen der Sondierungsphase machen sich viele von Ihnen intensiv darüber Gedanken, wie sie diese Aufgabe angehen.

    Die Planung der Zusammenschlüsse von Pfarreien führt zu grundsätzlichen Fragen. Der Bischof wird allerdings keine allgemeine gesetzliche Bestimmung dazu erlassen, sondern (im Sinne der Nr. 49 der Instruktion der Kleruskongregation “Die pastorale Umkehr”) die Zusammenschlüsse bisheriger und die Errichtung neuer Pfarreien und Kirchengemeinden durch einzelne Dekrete regeln. Deshalb möchten wir Sie mit diesem Schreiben über die für alle Fusionen zur Anwendung kommenden Rahmenbedingungen informieren.

  • Der Vermögensübergang Switch

    Zu jeder Pfarrei gehört bekanntlich die entsprechende Kirchengemeinde als juristische Person und Vermögensträger. Wenn sich Pfarreien zusammenschließen, um eine neue Pfarrei zu gründen, werden parallel auch die entsprechenden Kirchengemeinden zu einer neuen Kirchengemeinde zusammengeschlossen. Vielfach wird dann nach dem Verbleib der Vermögenswerte der bisherigen Kirchengemeinden gefragt sowie nach Zuwendungen und Zweckbindungen, die damit verknüpft sind.

    Diese Fragen haben sich auch schon in den Jahren 2018 und 2019 im Zugehen auf die „Pfarreien der Zukunft“ gestellt. Es wurde damals für das inzwischen aufgehobene Umsetzungsgesetz eine Regelung erarbeitet, nach der auch bei den anstehenden Zusammenschlüssen verfahren werden soll: Das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kirchengemeinde geht mit allen Rechten und Pflichten von den bisherigen Kirchengemeinden auf die neuen Kirchengemeinden über und wird vom Verwaltungsrat der neuen Kirchengemeinde verwaltet (Gesamtrechtsnachfolge).

    Dabei bleiben die kirchenrechtlich begründeten Zweckbindungen der auf die neue Kirchengemeinde übertragenen Vermögensarten unverändert:

    • Fabrikvermögen dient zur Erhaltung und Ausstattung der Kirchen, zur Feier von Gottesdiensten sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei und Kirchengemeinde. Nach der Übertragung bleibt ein Fabrikvermögen weiterhin an das Territorium der bisherigen Pfarrei gebunden. Allgemeine Rücklagen gehören zum Fabrikvermögen.
    • Stellenvermögen war für den Unterhalt des Pfarrers bestimmt. Diese Zweckbindung besteht weiter, auch wenn Pfarrer heute aus Kirchensteuermitteln vom Bistum bezahlt werden. Die Stellenvermögen müssen erhalten werden.
    • Stiftungsvermögen sind unverändert ihrem Stiftungszweck verpflichtet.

    Das Kirchenrecht verlangt auch, Zweckbindungen von Spendern jederzeit uneingeschränkt zu beachten. Sie haben also bei Fusionen unverändert Bestand.

    Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass diese Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet und vom sonstigen Vermögen unterschieden werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.

  • Lokale Teams in ehemaligen Pfarreien Switch

    Pastorales Engagement

    Zunehmend fällt es schwerer, alle Gremien der Pfarreien, Pfarreiengemeinschaften, Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände zu besetzen. Flexiblere Formen des Engagements werden gewünscht: Wenn sich Christinnen und Christen nach einer Fusion im Bereich ihrer ehemalige Pfarrei engagieren möchten, soll das durch die Bildung von lokalen Teams ermöglicht und unterstützt werden.

    In lokalen Teams kann vielfältiges Engagement verlässlich koordiniert werden, und Charismen für die christliche Gemeinschaft können sich im eigenen Lebensraum entfalten. Solche Teams sind schon heute in bereits zusammengeschlossenen Pfarreien aktiv und unter dem Namen “Gemeindeteams” bekannt. Sie arbeiten in Abstimmung mit den Gremien und den Gläubigen und werden für das zukünftige christliche und kirchliche Leben im Sozialraum sehr wichtig sein.

    Lokale Aufgaben im Bereich der Vermögensverwaltung

    Auch für Aufgaben in der Vermögensverwaltung kann es solche lokalen Teams geben. Aktuell sorgen die Verwaltungsräte nicht nur für die notwendigen Entscheidungen bezüglich der Vermögensverwaltung, sondern sie kümmern sich auch ganz praktisch um die Gebäude und Liegenschaften, von der Betreuung von Baumaßnahmen bis zum Schließdienst. Wenn zukünftig in den neuen Kirchengemeinden der Verwaltungsrat diese Aufgaben nicht mehr im Einzelnen wahrnehmen kann, ist es außerordentlich wichtig, dass es Verantwortliche vor Ort gibt. Im Rahmen der bestehenden Regeln und Möglichkeiten (z.B. Gattungsvollmacht) kann der Verwaltungsrat der neu fusionierten Kirchengemeinde ein Mandat an bestimmte Personen für diese Aufgaben übertragen und ein Budget festsetzen. So kann ein lokales Team in einem guten Gleichgewicht von Eigenständigkeit und Rückbindung etwa für Unterhalt, Pflege und Nutzung eines Gebäudes Sorge tragen.

  • Können sich bereits zum 1. Januar 2022 neue Pfarreien bilden? Switch

    Während manche Pfarreien und Kirchengemeinden in der Sondierungsphase sehr darum ringen, wie sie mit dem Auftrag des Bischofs zur Zusammenlegung von Pfarreien und Kirchengemeinden umgehen, haben andere ihre Planungen bereits abgeschlossen und Beschlüsse gefasst. Öfter erreichen uns Anfragen, ob es möglich sei, bereits zum 1. Januar 2022 eine neue Pfarrei zu bilden. Die Abteilung ZB 1.2 Seelsorge und pastorales Personal im Bischöflichen Generalvikariat begleitet die Prozesse zum Zusammenschluss von Pfarreien vor Ort und koordiniert die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf der Seite des Bistums. Viele Hinweise finden Sie auf der Homepage unter: www.bistum-trier.de/pfarreifusion.

    In der dort hinterlegten Beschreibung des Prozesses sehen Sie, dass es eine Reihe von Aufgaben gibt, wenn ein Zusammenschluss geplant ist. Zu deren sorgsamen Bearbeitung braucht es einiges an Zeit. Daher bitten wir Sie, wenn Sie die Neugründung einer Pfarrei bereits zum 1. Januar 2022 vollziehen möchten, sich schnellstmöglich, am besten bis zum 31. Mai 2021, an die auf der oben genannten Homepage angegebene Kontaktadresse zu wenden. Dieses Datum gilt nur für die Pfarreien, die bereits einen Zusammenschluss bisheriger Pfarreien zum obigen Datum wünschen. Wir wollen dann mit Ihnen den Prozess zügig planen und Sie gut unterstützen.

  • Für alle anderen... Switch

    Für alle anderen wird es so sein, dass ihre Ideen und Planungen zunächst in den Bericht der Sondierungsphase einfließen. Der Bischof hat den Auftrag zum Zusammenschluss von Pfarreien in seinem Schreiben sehr bewusst so formuliert, dass die Gremien ihre gesamte nächste Amtsperiode für die Beratungen und Planungen nutzen können. Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Pandemie ist es uns sehr wichtig, keinen Druck auf die Gremien auszuüben.

  • Dank Switch

    Sehr geehrte Damen und Herren in den Gremien,

    wir sind sehr dankbar, dass Sie sich mit Engagement und viel Kreativität in die Sondierungsphase einbringen. Auch wenn wir alle unter den mangelnden Möglichkeiten des persönlichen Austauschs in Gottesdiensten und präsenten Treffen leiden, helfen Sie uns durch Ihre Beteiligung und Ihr Mitdenken im Rahmen der Sondierung, einen guten Weg für die Umsetzung der Synodenergebnisse zu finden.

  • Gesamter Brief zum Download als PDF Switch

  • Übersichtskarte: Strukturen ab 2022 im Bistum Trier: Fusionierte Pfarreien in Pastoralen Räumen Switch

    Strukturen Bistum Trier (1.1.2023)

    Pfarreien (1.1.2023)

  • im Visitationsbezirk Koblenz Switch

    im Visitationsbezirk Koblenz

    • Andernach St. Marien
    • Bad Kreuznach Heilig Kreuz
    • Bad Neuenahr-Ahrweiler
    • Bad Sobernheim (Nahe-Glan-Soon St. Willigis)
    • Boppard (Mittelrhein St. Josef)
    • Brohltal
    • Großmaischeid-Isenburg St. Maria Magdalena
    • Kirner Land St. Hildegard
    • Koblenz St. Petrus und St. Martinus
    • Langenfeld St. Jodokus
    • Linz an Rhein und Höhe St. Marien
    • Neuwied St. Matthias
    • Sponheimer Land
  • im Visitationsbezirk Saarbrücken Switch

    im Visitationsbezirk Saarbrücken

    • Losheim am See Heilig Geist
    • Merzig-Hilbringen St. Maria
    • Nalbach Heilig Geist
    • Saarbrücken (St. Johann)
    • Saarbrücken (Scheidter Tal St. Remigius)
    • Schiffweiler St. Martin
    • Sulzbach Allerheiligen
    • Völklingen St. Eligius
    • Wadgassen St. Wolfram
    • Weiskirchen Don Bosco
  • im Visitationsbezirk Trier Switch

    im Visitationsbezirk Trier

    • Alftal Maria vom Berge Karmel
    • Gerolsteiner Land
    • Gillenfeld
    • Konz St. Johann - St. Nikolaus - St. Marien
    • Mittlere Mosel
    • Monzelfeld (Am Haardtkopf St. Christophorus)
    • Morbach Vierzehnheiligen
    • Rechts und links der Mosel St. Matthias
    • Rittersdorf (Südliche Eifel St. Matthias)
    • Saar-Mosel St. Jakobus
    • Trier St. Paulin
    • Welschbillig (Trierer Land St. Hildegard)

Lokale Teams - Hilfreiche Ergänzung zu den gewählten Gremien

Pfarreien, die keinen eigenen Pfarrgemeinderat bilden, sondern Mitglieder direkt in den Pfarreienrat wählen oder bereits fusionierte Pfarreien können zur Koordinierung der pastoralen und diakonischen Aufgaben auf der Ebene der Pfarrei bzw. eines „Pfarrbezirks“ lokale Teams bilden. Ziel ist es, das gemeindliche Leben vor Ort aufrechtzuerhalten, zu fördern, weiterzuentwickeln und zu unterstützen.

Zur Bildung eines lokalen Teams besteht keine Verpflichtung, aber in bereits fusionierten Pfarreien hat es sich als gut und hilfreich erwiesen. Das lokale Team übernimmt die Verantwortung dafür, dass das kirchliche Leben vor Ort lebendig bleibt.

Die Broschüre als PDF zum Download gibt es unter dem Link - und mit Klick auf das Vorschaubild.

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