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Unterstützungs-Ebene "Inklusive Seelsorge"

Alle Menschen gehören dazu

Inklusion bedeutet: Einbeschlossenheit, Einbeziehung, Dazugehörigkeit. Alle Menschen gehören zur Gesellschaft dazu. Niemand wird ausgeschlossen. Alle dürfen mitbestimmen.

Die UN Behindertenrechtskonvention schreibt dazu (in Leichter Sprache):
„Jeder Mensch muss gut behandelt werden. Jeder Mensch hat Würde. Das heißt: jeder Mensch ist ein besonderer Mensch. Und jeder Mensch ist viel wert. Jeder Mensch hat das Recht so zu sein wie er ist.“- „Jeder Mensch darf an der Gesellschaft teilhaben. Das bedeutet: Jeder darf dabei sein. Niemand darf ausgeschlossen werden.“ und: „Alles soll für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Alles soll so sein, dass Menschen mit Behinderung alles gut benutzen können. Das ist wichtig, damit Menschen mit Behinderung selbständig leben und überall dabei sein können.“

Damit ist das gemeint, was von jeher Kernaussage des Evangeliums ist:

Niemand ist von der Gemeinschaft mit Christus ausgeschlossen. (Joh 6,37)

Dazu schreiben die Deutschen Bischöfe im Jahr 2003:

„Weiterhin sind die kirchlichen Verbände, Gremien, Räte, Gruppen und Initiativen aufgerufen, Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit Behinderung glaubhaft umzusetzen und zu ermöglichen.“ („Unbehindert Glauben und Leben teilen“, S. 23)

Hierfür gilt es, in Kirche und Gesellschaft ein Bewusstsein zu schaffen, eine Sensibilität zu entwickeln – und Barrieren in den Köpfen abzubauen. Das Umfeld, die äußeren Bedingungen und Strukturen, aber auch das Gemeinschaftsleben sollen so gestaltet sein, dass jeder Mensch seine Eigenheit(en) und Einzigkeit einbringen kann und sich willkommen weiß; so soll Teilhabe aller Menschen möglich sein.

Sechs Seelsorgerinnen und Seelsorger im Bistum Trier arbeiten
als Unterstützungsebene für eine „Inklusive Seelsorge“:

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