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Sexueller Missbrauch in der Kirche: Ansprechpersonen

Nach der sogenannten Interventionsordnung, der "Ordnung für den Umgang mit Sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" sind im Bistum Trier die Fachanwältin Ursula Trappe und der Psychologe Markus van der Vorst die Ansprechpersonen für Verdachtsfälle.

Ursula Trappe
Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

ursula.trappe(at)bistum-trier.de
Telefon: 0151 50681592

Postsendungen an:

Bischöfliches Generalvikariat
Ursula Trappe
- persönlich/vertraulich -
Postfach 1340
54203 Trier

Markus van der Vorst
Dipl.-Psychologe

markus.vandervorst(at)bistum-trier.de
Telefon 0170 6093314

Postsendungen an:

Bischöfliches Generalvikariat
Markus van der Vorst
- persönlich/vertraulich - 
Postfach 1340
54203 Trier

Aufgaben der Ansprechpersonen

  • Die beauftragten Ansprechpersonen nehmen Hinweise auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen entgegen. (Nr. 10 der Ordnung)
  • Wenn ein Betroffener bzw. sein gesetzlicher Vertreter über einen sexuellen Missbrauch informieren möchte, vereinbart eine der beauftragten Ansprechpersonen ein Gespräch, in dem sie den Betroffenen zunächst über das mögliche weitere Verfahren, Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer externen Fachberatungsstelle, die anonym und unabhängig beraten kann. Falls dies gewünscht ist, kann danach oder in einem weiteren Gespräch das konkrete Vorbringen erörtert werden. (Nr. 21 der Ordnung)
  • Die Ansprechpersonen sind auf Wunsch behilflich bei der Antragstellung für Leistungen nach der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids.

Gibt es tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen sowie schutz- und hilfebedüftigen Erwachsenen, leitet ein Vertreter des Bischofs die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde weiter und schaltet damit auch die Staatsanwaltschaft ein. Auf die Weiterleitung an die staatlichen Behörden wird nur ausnahmsweise verzichtet - und zwar auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen und nur, wenn das zulässig ist.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite zur Intervention.

Betroffenenbeirat im Bistum Trier

Das Bistum Trier ist daran interessiert, dass Betroffene, denen sexualisierte Gewalt von Vertreterinnen und Vertretern des Bistums Trier zugefügt wurde, auf Grundlage ihrer Erfahrungen die Arbeit im Bereich Prävention und Intervention begleiten.

Informationen und Kontakt zum Betroffenenbeirat finden Sie auf dieser Seite

 

Unabhängige Aufarbeitungskommission

Die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier hat im Juni 2021 ihre Arbeit aufgenommen. Informationen zur Zielsetzung, Arbeitsweise und Zusammensetzung sowie Kontakte finden Sie hier:www.aufarbeitungskommission.bistum-trier.de.  

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