2019 hat die Arbeitsgruppe „Entwicklungsprozess Kirchenmusik“, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern aller im Bereich Kirchenmusik Aktiven und unter Leitung von Ulrich Stinner (Abteilung Pastorale Grundaufgaben im Bischöflichen Generalvikariat) mehrere Szenarien erarbeitet, wie die Kirchenmusik im Bistum unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Diözesansynode 2013-2016 neu aufgestellt werden kann. Sie hat dabei u.a. in einem Workshop und einer Resonanzveranstaltung die Möglichkeit geboten, dass sich auch weitere Interessierte aus Kirchenmusik und Pastoral in den Prozess einbringen konnten.
Die Ergebnisse wurden in der letzten Sitzung der AG am 28. November 2019 zusammengefasst und mit einem Votum versehen.
Am 21. Januar 2020 wurde dieses Ergebnis der Arbeitsgruppe in der Großen Leitungskonferenz des Bistums Trier mit Bischof Dr. Stephan Ackermann beraten und hat eine klare inhaltliche Zustimmung durch die Bistumsleitung erfahren.
Das Konzept beinhaltet die zukünftigen Ziele der Kirchenmusik im Bistum Trier im Sinne eines Selbstverständnisses sowie eine Beschreibung der Rollen all derjenigen, die in diesem Bereich tätig sind. Zentrale Punkte sind dabei die Stärkung der Ebene der Pfarrei und eine Unterstützungsebene auf Seiten des Bistums, deren Aufgaben vornehmlich die Aus- und Fortbildung sowie gezielten Hilfen für Anforderungen von Seiten der Pfarreien sind.
Bis zu einer Implementierung des Konzepts sind nun zahlreiche Folgefragen etwa mit den zuständigen Mitarbeitervertretungen und den verantwortlichen Stellen im BGV zu klären. Diese Weiterarbeit steht unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der Überprüfung des Umsetzungsgesetzes durch die römische Kleruskongregation, die für den Frühsommer 2020 erwartet werden.
Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Details des Konzeptes dargelegt werden; die Ziele der Kirchenmusik im Sinne eines Selbstverständnisses der Kirchenmusik im Bistum Trier können aber veröffentlicht werden.
Der Begriff Kirchenmusik schließt neben der inhaltlichen Bedeutung von Musik in der Kirche auch alle Menschen und Gruppierungen ein, die in diesem Kontext musizieren. Dabei sind die ganze Vielfalt und der große Reichtum musikalischer Ausdrucksformen im Blick.
Kirchenmusik ist...
Sie sieht und entwickelt in jedem Menschen den eigenen Zugang zur Musik.
⇒ Kirchenmusik fördert in den Chorgruppen sowie den unterschiedlichen Aus- und Fortbildungsangeboten die musikalische, soziale und religiöse Persönlichkeitsentwicklung.
⇒ Kirchenmusik hilft dem Einzelnen zu kommunizieren, seine Freude und Hoffnung, Trauer und Angst auszudrücken und mit anderen zu teilen.
⇒ Der Kirchenmusiker ist erster Ansprechpartner und versteht sich als Begleiter aller musikalisch engagierten Christen sowie als Förderer und Entdecker von deren Talenten und Charismen. [Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.]
⇒ Kirchenmusik verschafft den kirchlichen Grundvollzügen ein je eigenes Gepräge:
⇒ Kirchenmusik bezieht alle Generationen ein und kann Menschen jeden Alters zusammenbringen.
Erleben und Ausüben von Musik in gottesdienstlichen und kirchlichen Kontexten begleiten die Menschen mitunter von der Geburt bis zum Tod.
⇒ Kirchenmusik kann als „Sprachmittler‘‘ dienen, da sie interpretatorische Freiräume belässt und nicht vereinnahmt.
Als unmittelbar wirkende Kunst öffnet sie für Menschen ein Fenster, das Gott erahnen und in der Feier des Glaubens erfahren lässt.
⇒ Kirchenmusik gehört wesentlich zu jeder Form von Liturgie. Sie schafft über die musikalische Ausleuchtung von Sprache eine besondere Art der Berührung mit Gottes Wort und dadurch Begegnung / Berührung zwischen Gott und Mensch.
⇒ Durch und in Musik, im Hören wie im Singen oder Spielen, wird Gottesdienst vollzogen. Dabei verlangen neue Formen von Liturgie evtl. entsprechend angepasste und neue Formen von Musik.
⇒ Kirchenmusik ist eine besondere Art von Verkündigung und Gottes Lob.
⇒ Über Musik wird Glaube und christliche Spiritualität erfahrbar. Damit dies geschieht, braucht es einen hohen Qualitätsanspruch. Qualität kann sich hier beziehen sowohl auf Auswahl und die Ausführung von Musik als auch auf die Komposition selbst.
⇒ Musik hilft dem Einzelnen zu kommunizieren, sich berühren zu lassen, teilzuhaben. Das ist ein besonderer geistlicher, christlich spiritueller Aspekt von Kirchenmusik.
⇒ Die große stilistische und formale Vielfalt der Kirchenmusik schafft Berührung mit Kirche und Glauben über alle Zeiten hinweg.
⇒ Das persönliche, in Musik ausgedrückte Glaubenszeugnis stellt für jede Form der Katechese eine qualitative Bereicherung dar. Kirchenmusik muss daher von Beginn an in die Konzeption katechetischer Prozesse einbezogen werden.
⇒ Singspiele und geistliche Konzerte ermöglichen spirituelle Erfahrung weit über den binnenkirchlichen Raum hinaus.
Sie baut Brücken zu den Menschen.
⇒ Kirchenmusik ermöglicht Gemeinschaft. Sie beeinflusst und verändert damit das soziale und kulturelle Umfeld der Gesellschaft.
⇒ Kirchenmusik ist Teil des immateriellen Erbes der Menschheit. Kirche nimmt hier im pflegenden Bewahren und im Fördern der Weiterentwicklung von Kirchenmusik kulturelle Verantwortung wahr.
⇒ Kirchenmusik ist ein wesentlicher Teil des kirchlichen Lebens einer Pfarrei und ein fester Bestandteil der Pastoral.
⇒ Kirchenmusik fördert den Austausch und / oder Dialog mit anderen Glaubensgemeinschaften.
⇒ Kirchenmusik ermöglicht den Kontakt und Zugang zu kirchennahen aber auch kirchenfernen Menschen.
⇒ Kirchenmusik verlässt den binnenkirchlichen Raum, geht auf Menschen zu und ist in diesem Sinn missionarisch.
⇒ Kirchenmusik bringt an den Orten von Kirche (Gottesdienstgemeinde, Kita, Schule, Seniorenheim...) die „Seele‘‘ der Gemeinde zum Ausdruck.
⇒ Kirchenmusik initiiert Projekte bzw. bringt sich in Projekte der Pfarrei der Zukunft ein.
⇒ Kirchenmusik ist eine besondere Form der Diakonie.
⇒ Kirchenmusik geht in die Sozialräume der Menschen hinein. Sie hört zu, nimmt wahr, fragt und baut Brücken. Dabei beachtet sie gerade auch diejenigen, denen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nur eingeschränkt möglich ist.
⇒ Kirchenmusik verbindet unabhängig von sozialem, finanziellem, ethnischem Hintergrund. Dadurch leistet sie einen Beitrag zu Inklusion.
⇒ Kirchenmusik ist Berührungspunkt für unterschiedlichste Menschen und Milieus.