Nach dem Ende der vierten Vollversammlung des Synodalen Wegs der katholischen Kirche in Frankfurt hat der Trierer Bischof Dr. Stephan Ackermann ein persönliches Fazit veröffentlicht. Es seien „bewegte Tage gewesen“, die Synodalen hätten um „Lehre und Leben der Kirche“ gerungen. Es sei in den emotionalen Debatten zu spüren gewesen, wie wichtig den dort Versammelten ihr Katholischsein sei. Themen wie die wirksamere Beteiligung der Gläubigen an wichtigen Entscheidungen der Ortskirchen und die stärkere Beteiligung von Frauen an amtlicher Vollmacht, sowie die Frage nach mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der Bischöfe seien eben keine „Nebensächlichkeiten, sondern berührten das persönliche und kirchliche Leben existenziell“.
Dass der vorgelegte Grundlagentext zur intensiv debattierten Neubewertung und Weiterentwicklung der katholischen Sexualmoral nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit der Bischöfe erhalten habe, bedaure er ausdrücklich. Ackermann und die drei Trierer Weihbischöfe hatten dem Papier zugestimmt. In einem ersten Statement hatte Ackermann geschrieben, es sei „theologisch verantwortbar, nimmt aktuelle humanwissenschaftliche Erkenntnisse auf und ist damit ein Papier, das wir gut in die weltkirchliche Diskussion einbringen können.“ Gleichwohl liege der Text jedoch nun öffentlich vor und die Debatte darüber sei nicht zu Ende – „auch nicht in unserem Bistum“.
“Wie geht queer auch im Bistum Trier?”, das fragte der Arbeitskreis (AK) „Sexuelle und geschlechtliche Identitäten in der Pastoral” in seinem Gesprächsangebot „Alle anders – alle gleich?!” während der Heilig-Rock-Tage 2022 und lud alle Interessierten zum Ideenaustausch in Sachen Queer-Pastoral ein.
„Nicht zuletzt haben die aktuellen Entwicklungen gezeigt, wie sehr queere Menschen innerhalb der katholischen Kirche Ausgrenzung, Diskriminierung und Verletzungen erfahren haben. Daher braucht es ein pastorales Handeln, in dem die Anliegen queerer Menschen stärker Berücksichtigung finden als bisher – und Menschen, die sich dafür stark machen”, erklärte Ulrike Laux, Referentin für Prävention und sexuelle Bildung im Bistum Trier, die den AK gemeinsam mit Aloys Perling leitet. Der AK widmet sich seit 2017 den Belangen queerer Menschen im Bistum Trier.
Auch Bischof Ackermann begrüßte die Aktion: „Ich finde es gut, dass es den Stand gibt – und natürlich auch die Menschen, die sich zeigen. Wir haben seit der Aktion #OutInCurch von Seiten des Bistums und der Bischöfe klar gemacht: Es ist uns wichtig, dass die Kirche ein angstfreier Raum ist. Und dass Menschen, die mit Ängsten und Befürchtungen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten leben mussten, wirklich das Signal erhalten, dass sie dazugehören. Alles, was wir dazu beitragen können, auch an Information und Begegnung, hilft.”
Eine Bildergalerie zu der Veranstaltung finden Sie auf den Seiten der Heilig-Rock-Tage
Gläubige im Dienst der katholischen Kirche in Deutschland wagen in der exklusiven ARD-Dokumentation den gemeinsamen Schritt an die Öffentlichkeit. Menschen, die sich als nicht-heterosexuell identifizieren, erzählen vom Kampf um ihre Kirche – manchmal sogar mit dem Risiko, dadurch ihre Arbeit zu verlieren.
Die Aktionsseite #outinchurch finden Sie unter www.outinchurch.de
Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für kirchliche Mitarbeitende bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat im Bistum Trier: Dazu haben sich Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg verpflichtet. In einem Brief an die Mitarbeitenden des Bistums teilte von Plettenberg am 17. Februar mit, die Anwendung der entsprechenden Regeln der kirchlichen Grundordnung werde in Rücksprache und Übereinstimmung mit dem Bischof ausgesetzt, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete. Arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung halte er nicht für angemessen. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch „Einzelfallbetrachtungen“ so gehandhabt und es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben.
Mehr lesen in der Nachricht vom 18. Februar 2022
Der Brief im Wortlaut (als PDF-Download)
„Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt.“ Das hat der Generalvikar des Bistums Trier, Dr. Ulrich Graf von Plettenberg, gefordert. In einem Offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, vom 12. Februar spricht sich von Plettenberg gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren dafür aus, den bereits eingeschlagenen Weg der Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Zudem fordern die Generalvikare, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.
Mit der Aktion #OutInChurch haben sich 125 aktive, ehemalige und künftige Mitarbeitende der katholischen Kirche als queer geoutet. Der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg äußert sich am 25. Januar wie folgt zu der Initiative: "Die Aktion zeigt die Wirklichkeit von sexueller Vielfalt in der Kirche und unter den kirchlichen Mitarbeitenden auf. Die im "Manifest" benannten Forderungen spielen, so ist mein Eindruck, auch beim Synodalen Weg eine wichtige Rolle. Im Bistum Trier ist in Folge der Bistumssynode der Arbeitskreis "Sexuelle und geschlechtliche Identität in der Pastoral" gegründet worden.
Das ist in meinen Augen der richtige Weg: miteinander ins Gespräch gehen und nach dem bestmöglichen Weg schauen. Ja, das heißt auch gemeinsam zu überlegen, wo Veränderungen in Bezug auf Sexualmoral und kirchliches Arbeitsrecht notwendig sind. Menschen, die sich der LSBTIQ-Community zugehörig fühlen und ihr Leben und Arbeiten aus dem christlichen Glauben heraus gestalten wollen, sollen in unsere Kirche natürlich eine Heimat haben und keine Repressionen fürchten müssen."
Mehr Informationen in der Nachricht vom 25. Januar 2022 / Interview mit Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg mit dem Kölner domradio.de (26. Januar 2022)
Aktionsseite: https://outinchurch.de/
Die Initiative "#OutInChurch - für eine Kirche ohne Angst" fordert von der Kirche als Arbeitgeber ihre Rechte ein. Wie reagiert der Generalvikar aus dem Bistum Trier auf die Anliegen? - Ein Interview mit dem Kölner domradio.de (26. Januar 2022)
Kürzlich hat die Deutsche Bischofskonferenz neue Leitlinien zur Jugendseelsorge veröffentlicht. Und danach hat Jugendseelsorge den Anspruch, sich “an junge Menschen aus allen Lebenswelten” zu richten. Das findet Inge Hülpes gut; sie findet aber auch, dass die Leitlinien dann doch manche Fragen ausblenden, die jungen Menschen wichtig sind. Darüber spricht sie im Podcast “Kreuz & Quer”.
Im Synodenabschlussdokument heißt es: ‚Die Kirche von Trier geht respektvoll und wertschätzend mit Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften um.‘ Vor diesem Hintergrund habe ich keinerlei Verständnis für die römische Klarstellung.“ Das hat der Trierer Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg mit Blick auf die am 15. März 2021 in Rom veröffentlichten Note „Responsum ad dubium“ der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts gesagt. Dieses Unverständnis bis hin zum Entsetzen teile er mit vielen anderen Gläubigen; der Schaden, der mit dieser neuerlichen römischen Intervention verursacht werde, sei enorm.
„Die Lehre der Kirche im Dialog mit der Lebenswirklichkeit der Menschen und den Einsichten der Humanwissenschaften weiterentwickeln“: Das betrachten Bischof Dr. Helmut Dieser und Birgit Mock nach der gestrigen (15. März 2021) Veröffentlichung der vatikanischen Kongregation für die Glaubenslehre als bleibende Aufgabe des Synodalen Weges. Die Vorsitzenden des Synodalforums „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ äußern sich zur römischen Note zum bleibenden Verbot der Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts: „Unser Forum wird diesen römischen Zwischenruf eingehend diskutieren.“ Bischof Dieser und Birgit Mock sind sich einig: „Dass das aktuelle Dokument aus Rom ganz überwiegend dynamische Begrifflichkeiten vorweist, lässt auch auf eine mögliche Weiterentwicklung der Lehre der Kirche hoffen. Dieser geistlichen Übung fühlen wir uns im Synodalen Weg verpflichtet.“
Ulrike Laux und Aloys Perling sind die Ansprechpersonen für die Seelsorge für und mit LSBTIQ-Menschen im Bistum Trier. Die deutsche Abkürzung LSBTIQ steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans-, intergeschlechtliche und queere Menschen. Laux und Perling leiten auch künftig den Arbeitskreis „Sexuelle und geschlechtliche Identitäten in der Pastoral“, der im Nachgang zur Bistumssynode Ende 2017 gegründet wurde und sich seit 2019 etwa viermal im Jahr trifft. Laux ist pädagogische Referentin für Prävention und sexuelle Bildung in der Jugendabteilung des Bischöflichen Generalvikariats (BGV) Trier; Perling ist theologischer Referent in der Abteilung Kindertageseinrichtungen und familienbezogene Dienste im BGV.
Als eine Konsequenz der Trierer Diözesansynode (2013-2016) wurde das Fördern eines kontinuierlichen, respektvollen und wertschätzenden Dialogs mit gleichgeschlechtlich orientierten Menschen und ihren Verbänden sowie die Entwicklung von entsprechenden seelsorglichen Angeboten festgehalten (Abschlussdokument der Synode, Seiten 35 und 55). Diese Förderung konkretisiert sich auch im Hinblick auf die Gestaltung des pastoralen Handelns mit und für Familien in all ihrer Vielfalt.
Im Nachgang dazu entstand der „Arbeitskreis sexuelle und geschlechtliche Identitäten in der Pastoral“ im Bistum Trier, der auch den Blick über gleichgeschlechtlich orientierte Menschen hinaus weitet. Der Arbeitskreis widmet sich u.a. der Frage der Seelsorge für und mit lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, intergeschlechtlichen und queeren Menschen (LSBTIQ), ihren Eltern und Großeltern, Geschwistern, Freunden und Freundinnen. Denn “Jeder einzelne Mensch ist in seiner Individualität und Originalität Gottes Ebenbild. In dieser Verschiedenheit teilen Menschen Leben und christliche Werte. Das geschieht in Familien in all ihrer Vielfalt, wo Menschen Partnerschaft und Gemeinschaft leben und danach streben, christliche Werte wie Liebe, Treue, Würde, Verlässlichkeit, Verantwortungsbereitschaft, Offenheit für die Weitergabe des Lebens, Vergebung und Versöhnung zu leben und weiterzugeben.” (Zitat aus dem Abschlussdokument der Synode, Seite 8)
Ich danke Dir, Ewiger, dass ich so bin, wie ich bin,
und nicht so, wie manche mich gerne hätten.
Von Beginn aller Zeit hast Du mich gedacht und gewollt,
eine Facette bin ich Deiner bunten, lebendigen Schöpfung.
Als Dein Ebenbild hast Du den Menschen geschaffen,
Du, der du das Leben selbst bist in all seiner Fülle.
In dir pulsiert die Liebe in all ihren Formen,
ein ewiger Quell, der niemals versiegt.
Du willst seit Urzeit, dass es gibt, was es gibt,
die Schranken und Grenzen hast Du nicht gemacht.
Das Wort Ebenbild legten die Saftlosen in kalt-eiserne Ketten,
die Flügel der Liebe wollten sie kürzen durch ihre Gesetze.
Doch sie erhebt sich immer wieder, lässt sich nicht zähmen,
unablässig verteilt sie sich in die Herzen der Menschen.
Ihre Funken sprühen, wenn zwei Münder sich finden,
zwei Seelen den Gleichtakt erkennen, das ergänzende Du.
Wenn eine Frau einen Mann liebt und ein Mann eine Frau,
wenn ein Mann einen Mann liebt und eine Frau eine Frau,
tanzt die Liebe Pirouetten mit kraftvoller Leidenschaft,
wenn ein Mensch einen Menschen liebt, so wie er ist.
Wenn ein Mensch Körper und Seele in sich versöhnt,
wenn ein Mann sich als Frau fühlt und eine Frau sich als Mann,
fährt die Liebe tollkühn in den Mut sich offen zu zeigen,
wenn ein Mensch sich sucht und sich endlich dann findet.
Sie alle preisen Dich Ewiger durch ihr farbiges Leben,
Du würdigst die Vielfalt durch Deinen stärkenden Segen.
Doch immer noch leiden Menschen nur weil sie lieben,
man sperrt sie in Kerker, quält sie, will ihren Tod.
Leg ihren Jägern und Richtern ihr übles Handwerk,
vor Scham vergehen sollen sie, verstummen für immer.
Meine Hoffnung setze ich auf Dich Ewiger, Fülle des Lebens,
nicht nur träumen will ich, was ich sehnlichst erwarte:
die Engherzigen werden nicht siegen mit ihrer Verachtung,
ihr Gift verliert seine Kraft, ihr Spott verwundet nicht mehr.
Begeistert erstrahlen sollen alle mit glänzenden Augen,
die Hand in Hand sich gefunden auf ihrem eigenen Weg.
Ihre zärtliche Liebe preist Dich, übersteigt alle Normen,
divers sind Deine Ebenbilder, keins gleicht dem anderen.
Unverwechselbar hast Du, das Leben, alle geschaffen,
ein kostbares Original bin ich mit meinen Ecken und Kanten.
Ich danke Dir Ewiger, dass ich so bin, wie ich bin,
und immer mehr werde, der ich sein darf vor Dir.
sw 6.Februar 2022
Die Leitung des Arbeitskreises haben Ulrike Laux, pädagogische Referentin für Prävention und sexuelle Bildung in der Jugendabteilung des Bischöflichen Generalvikariates Trier, und Aloys Perling, theologischer Referent in der Abteilung Kindertageseinrichtungen und familienbezogene Dienste im Bischöflichen Generalvikariat.(Kontakt)
Heteronormativität beschreibt eine Anschauung, in der heterosexuell und cis*geschlechtlich – Sein als „normal“ und „natürlich“ angesehen und behauptet werden. Dadurch werden homosexuelle, bisexuelle, pansexuelle, transidente und intersexuelle Lebensweisen unsichtbar gemacht und abgewertet.
Die Vorsilbe „cis“ verweist auf die Übereinstimmung des eigenen Geschlechtsempfindens mit dem Körper. Bspw. wurde einem cis – Mädchen bei der Geburt ein weibliches Geschlecht zugewiesen und diese Person fühlt sich weiblich. Nicht-cis*geschlechtliche Menschen (Trans*Menschen) sind daher sozusagen das Gegenbeispiel, denn in diesem Fall stimmt das Geschlechtsempfinden nicht mit dem Körperlichen überein.
Homosexuelle Menschen empfinden sexuelles und/oder romantisches Begehren zum gleichen Geschlecht. Homosexuelle Männer sind schwul und homosexuelle Frauen lesbisch.
Heterosexuelle Menschen empfinden sexuelles und/oder romantisches Begehren zum anderen Geschlecht. Eine heterosexuelle Frau empfindet dieses Begehren ausschließlich gegenüber Männern und ein heterosexueller Mann dieses ausschließlich gegenüber Frauen.
Pansexuelle Menschen fühlen sich sexuell und/oder romantisch zu Menschen hingezogen – unabhängig von Geschlecht oder Körper. Pansexuelle Menschen machen deutlich, dass sich das persönliche Begehren vom gesellschaftlichen Zwei-Geschlechter-System (Mann und Frau) abgrenzt und daher auch trans*, inter* und bspw. nicht-binäre Menschen einschließt.
Nicht-binäre Menschen empfinden sich weder der Kategorie „männlich“ noch „weiblich“ zugehörig. Das bedeutet auch, dass nicht-binären Menschen deren Identität nicht unbedingt angesehen werden kann.
Lesbische Frauen empfinden ausschließlich zu anderen Frauen sexuelles und/oder romantisches Begehren. Ob eine Person lesbisch ist, weiß nur die Person allein – dies kann nicht durch äußere Merkmale oder Verhaltensweisen bestimmt werden.
Schwule Männer empfinden ausschließlich zu anderen Männern sexuelles und/oder romantisches Begehren. Ob eine Person schwul ist, weiß nur die Person allein – dies kann nicht durch äußere Merkmale oder Verhaltensweisen bestimmt werden.
Bisexuelle Menschen empfinden zu mehr als einem Geschlecht ein sexuelles und/oder romantisches Begehren. Bspw. fühlen sich bisexuelle Menschen zu Männern und Frauen hingezogen. Ob eine Person bisexuell ist, weiß nur die Person allein – dies kann nicht durch äußere Merkmale oder Verhaltensweisen bestimmt werden.
Transidente Menschen können sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht identifizieren. Trans*Frauen sind Frauen, denen bei der Geburt das Merkmal „männlich“ zugeordnet wurde. Trans*Männer sind Männer, denen bei der Geburt das Merkmal „weiblich“ zugeordnet wurde. Transidente Menschen haben die Möglichkeit ihren Vornamen und Personenstand entsprechend dem eigenen Empfinden und über medizinische Möglichkeiten (z.B. Hormontherapie und Operationen) dem Körper anzugleichen. Ob eine Person trans* ist, weiß nur die Person allein – dies kann nicht durch äußere Merkmale oder Verhaltensweisen bestimmt werden.
Intergeschlechtliche Menschen sind Personen, deren Körper in irgendeiner Weise von den gesellschaftlichen und medizinischen Vorstellungen von Zweigeschlechtlichkeit abweicht oder Anteile beider Normgeschlechter (weiblich/männlich) aufweist. Häufig wird dies an sogenannten geschlechtlichen Merkmalen, wie der Ausprägung der Geschlechtsorgane, des Hormonsystems oder des Chromosomensatzes, gemessen. Intergeschlechtliche Personen können seit 2019 den offiziellen dritten Geschlechtseintrag „divers“ für sich in Anspruch nehmen und in die Geburtsurkunde eintragen lassen.
Queer ist ein Begriff, der auf unterschiedliche Weise genutzt wird. Manche benutzen Queer als Sammelbegriff für alle nicht-heteronormative (homosexuelle, bisexuell), nicht-cis*geschlechtliche (transgender) und intergeschlechtliche Lebensrealitäten. Manche verstehen unter Queer einen politischen Begriff, der sich gegen Normen und angeblichen Normvorstellung richtet und auf Missstände und Diskriminierung von LSBTIQ* Personen verweist.