Das Bild der Pfarrei der Zukunft wird deutlicher
Die Teilprozessgruppen stellten den diözesanen Räten und Vertreterinnen und Vertretern aus Berufsgruppen und Einrichtungen ihre Arbeitsergebnisse vor.
Am 29. September hat die TPG Verwaltung und Pfarrbüro der Zukunft das Ergebnis ihrer Arbeit vorgestellt. Wir dokumentierten die Präsentation (als Übersicht und Inhaltsangabe) und den Schlussbericht mit vielen Details.
Die vorgelegten Unterlagen sind im Entwurfsstatus und nicht als entschieden oder verbindlich zu verstehen. Die Vorlagen dienen der Bistumsleitung als Entscheidungsgrundlagen.
Der Bericht hat sechs Abschnitte und 21 Anlagen, in denen in zahlreichen Details beschrieben ist, wie die TPG die Rollen und die Prozesse in der Verwaltung der künftigen Pfarreien / Kirchengemeinden der Zukunft aufstellen würde. In der Anlage 16 "Verwaltungs-Partizipation in der PdZ" werden zum Beispiel "Verwaltungsgruppen" geschildert, die vor Ort bzw. für bestimmte Themen Verwaltungs-Verantwortung übernehmen und Entscheidungsbefugnisse (u.a. über Haushalts-Fragen und Budgets) haben sollen.
Wenn das Bistum ca. 35 Pfarreien der Zukunft errichtet, muss es die Verwaltungsorganisation mit ihren Funktionen und Leistungen neu ordnen und gestalten. Das Abschlussdokument „heraus gerufen“ macht dazu keine ausdrücklichen Aussagen.
Wir dokumentieren hier die Aufgabenbeschreibung für die TPG in leichter lesbarer Form – das Originaldokument der Aufgabenbeschreibung – wie von der Leitungskonferenz beschlossen – finden Sie hier als PDF-Dokument.
Die Teilprozessgruppe beschreibt Rahmenbedingungen, nach denen Verwaltungsprozesse in der Pfarrei der Zukunft und zwischen Pfarrei der Zukunft und Bistumsverwaltung künftig gestaltet werden. Dazu gehört: