Kirchliche Fachleute sprechen im „Paulinus“ über geplantes neues Bestattungsgesetz :Die Menschen mit der Hoffnungsbotschaft in Berührung bringen

Trier – „Wir als Verantwortliche in der Kirche wollen uns der Situation der Menschen stellen und sie mit der Hoffnungsbotschaft in Berührung bringen.“ Das sagt Ulrich Stinner, Abteilungsleiter Seelsorge und Lebenswelten im Bischöflichen Generalvikariat (BGV) Trier, mit Blick auf das Vorhaben der rheinland-pfälzischen Landesregierung, das Bestattungsgesetz aus dem Jahr 1983 neu zu fassen. Künftig soll die Friedhofspflicht entfallen, und Bestattungsformen wie Flussbestattungen oder das Verarbeiten eines Teils der Asche Verstorbener zu einem Diamanten sollen erlaubt sein. Das stellt die Kirchen vor die Frage, wie mit diesen neuen Formen umgegangen werden soll.
Im Interview mit der Bistumszeitung „Paulinus“ (Ausgabe vom 13. Juli 2025) kündigen Stinner und der zuständige Fachreferent im Team Diakonische Seelsorge im BGV, Stefan Nober, eine Handreichung an, die vor allem den haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern Handlungssicherheit geben soll, wenn die neuen Bestattungsformen möglich würden. „Uns ist wichtig dabei, dass die Seelsorgenden, aber auch die Menschen vor Ort in den Pfarrbüros auskunftsfähig sind, wenn Menschen nach den neuen Formen fragen“, erläutert Stinner.
Nober ergänzt: „Ein wichtiges Anliegen von Kirche ist, dass wir mit Menschen Formen gestalten, die die Hoffnungsbotschaft des Glaubens angesichts von Sterben und Tod zum Ausdruck bringen. Das heißt, dass eine Begräbnisfeier stattfindet. Dieses Anliegen wiegt so schwer, dass es in allen Fällen gelten muss, egal welche Beisetzungsform die Menschen wählen.“ Bei den geplanten Neuerungen gebe es Punkte, die die katholische Kirche kritisch sieht, etwa „wenn wir aus christlicher Sicht die Würde des Verstorbenen nicht angemessen berücksichtigt sehen. Oder wenn beispielsweise die Möglichkeiten für das Totengedenken oder eine Trauerkultur eingeschränkt werden“, erklärt Stinner, weil beispielsweise die Asche außerhalb eines Friedhofs verstreut werde. „Solche Bestattungsformen entsprechen nicht einer christlichen Kultur und sind deswegen auch für Katholiken nicht vorgesehen und nicht gestattet“, sagt Nober, betont aber: „Die Seelsorge hat keine Grenze. Das heißt, Seelsorger können mitgehen und begleiten, wenn das in der Situation wichtig ist.“
Gemeinsam mit den anderen katholischen Bistümern in Rheinland-Pfalz habe das Bistum Trier eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf an die Landesregierung gegeben, in der neben den kritischen Anfragen auch die positiv bewerteten Änderungen benannt werden wie etwa die Vorschläge, die Sternenkinder betreffen. Aus Sicht der kirchlichen Fachleute sei ein Gesprächs- und Meinungsbildungsprozess wünschenswert.
Stinner und Nober kündigen an, dass die Handreichung fertig sein soll, wenn das Gesetz in Kraft trete. „Unser Anspruch ist, dass wir dann ab dem ersten Tag nach innen für unsere Seelsorger und Seelsorgerinnen, die im Begräbnisdienst stehen, eine Klarheit haben und nach außen hin auskunftsfähig sind.“ Das ganze Interview ist unter https://www.paulinus.de/aktuell/news/artikel/Es-geht-um-Handlungssicherheit-und-Transparenz/ abrufbar.