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Rätewahl 2025:Katholiken im Bistum Trier wählen neue Räte 

917.016 Katholikinnen und Katholiken aus 135 Pfarreien sind am 8. und 9. November 2025 aufgerufen, ihre pastoralen Gremien neu zu wählen. Bischof dankt Ratsmitgliedern und ruft zur Beteiligung auf.
Briefwahl zur Rätewahl in Hermeskeil.
Datum:
4. Juli 2025
Von:
Ute Kirch

Trier/Koblenz/Saarbrücken – 917.016 Katholikinnen und Katholiken aus 135 Pfarreien im Bistum Trier sind am Wochenende 8. und 9. November 2025 aufgerufen, ihre pastoralen Gremien neu zu wählen. Diesen Wahltermin hat Bischof Dr. Stephan Ackermann nun offiziell bekannt gegeben. Auf der Homepage www.bistum-trier.de/ehrenamt/wahlen-2025 sind alle Informationen rund um die Wahlen zu finden. Darüber hinaus finden am 7. und 8. Februar 2026 die Rätewahlen in den 33 Pfarreien statt, die zum 1. Januar 2026 fusionieren. Hier sind 151.469 Kirchenmitglieder ab 16 Jahren wahlberechtigt. Zwei Pfarreien haben einen Antrag auf Amtszeitverlängerung ihrer Pfarrgemeinderäte gestellt, da sie ihre pastoralen Räte im Zuge der Fusion im Jahr 2024 bzw. 2025 bereits neu gewählt haben. Die Gremienwahl steht unter dem Motto „Mitreden! Der Zukunft eine Stimme geben“.

Im saarländischen Teil des Bistums Trier sind im November 325.556 Personen aus 47 Pfarreien wahlberechtigt. Im Februar wird im Saarland in elf Pfarreien gewählt. Hier leben 43.696 Wahlberechtigte.

„Um die vielen Impulse der Trierer Bistumssynode voranzubringen und der weiteren Entwicklung Gestalt zu geben, braucht unsere Kirche engagierte Menschen in den gewählten Gremien vor Ort. Dort werden pastorale und finanzielle Fragen beraten, mitbestimmt und mitverantwortet“, betont Bischof Ackermann in seinem Schreiben, in dem er dazu aufruft, sich an den Wahlen zu beteiligen – als Kandidatin oder Kandidat oder durch den Gebrauch des Wahlrechts. Er dankte allen Gremienmitgliedern für ihr Engagement, ihre Zeit und Kraft, die sie in den vergangenen Jahren in ihr kirchliches Ehrenamt gesteckt hätten und somit dem christlichen Leben und ihrer Gemeinde ein Gesicht gegeben hätten. Dieses Engagement sei angesichts der gegenwärtigen Herausforderungen nicht selbstverständlich. „Mit meinem Dank verbinde ich die Hoffnung, dass Sie Ihre Erfahrung und Kompetenz auch künftig für eine Kirche einbringen werden, die mitten in einer pluralen Gesellschaft diakonisch und missionarisch für die Menschen da sein will“, so der Bischof.

Wahl zwischen zwei Gremienmodellen

Wahl der Räte 2025

Bei der Wahl können sich die Pfarreien für eins von zwei Gremienmodellen entscheiden. Zum einen besteht die Möglichkeit, einen Pfarrgemeinderat zu wählen, der im Anschluss den Verwaltungsrat wählt. Alternativ können sich die Pfarreien stattdessen dafür entscheiden, einen Kirchengemeinderat zu wählen, der die Aufgaben des Pfarrgemeinderats und des Verwaltungsrats in einem Gremium bündelt.  

Gewählte Laiengremien gibt es seit 1968, als Folge des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Der Pfarrgemeinde- oder Kirchengemeinderat besteht aus gewählten, amtlichen und hinzugewählten Mitgliedern. Die Mitglieder werden direkt von den wahlberechtigten Katholiken der Pfarrei gewählt. Um besondere Gruppen und pastorale Anliegen zu berücksichtigen, besteht für den Pfarrgemeinde- oder Kirchengemeinderat die Möglichkeit, weitere Mitglieder hinzuzuwählen.  

Mit den Wahlen treten im November die neuen Ordnungen für die Pfarrgemeinderäte und die Kirchengemeinderäte im Bistum Trier in Kraft. Diese schreiben für die pfarrlichen Gremien (Pfarrgemeinderat und Kirchengemeinderat) umfassende Beteiligungsrechte fest. „Angesichts unserer sich immer schneller verändernden Gesellschaft sind wir alle dazu aufgefordert mitzureden! Mitgestalten, mitdenken, mitverantworten, mitbestimmen – weil mehr geht: wenn wir alle gemeinsam Kirche gestalten“, heißt es in der neuen Räteordnung.

Informationen rund um die Wahl der Räte gibt es unter www.bistum-trier.de/ehrenamt/wahlen-2025 oder im Bischöflichen Generalvikariat Trier, Team Engagemententwicklung Tel.: 0651-7105-183, E-Mail:  raete@bistum-trier.de