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Austreten?

In der katholischen Kirche zu sein war früher für die meisten Menschen selbstverständlich. Das ist heute anders!

Gerade in den aktuellen Zeiten stellen sich uns vielfältige Fragen: Was hält mich eigentlich noch in der Kirche? Will ich wirklich noch Kirchensteuern bezahlen? Habe ich noch Lust, immer wieder erklären zu müssen, warum ich mich in diesem Kontext einbringe und engagiere?

Zunächst: All das ist Ihre freie Entscheidung. Anders als bei der Taufe oder auch noch der Erstkommunion, anders vielleicht sogar als noch bei der Firmung im Jugendalter, eben anders als damals, als Eltern Paten und andere über Ihre Kirchenmitgliedschaft entschieden haben,  liegt das Bleiben oder Gehen jetzt ganz bei Ihnen selbst!

Das Bistum Trier möchte aber auch mit Ihnen ins Gespräch kommen um die Gründe für Ihren Austritt zu verstehen. Wir möchten offen nach dem 'Warum' und den Gründen fragen, die Sie zu diesem Schritt bewegt haben. Denn: konkrete Kritik kann helfen, Fehler zu korrigieren und als Kirche für die Zukunft zu lernen.

Sollten Sie den Wunsch haben die Kritik, die Sie zu Ihrem Austritt bewogen hat, anonym rückzumelden, können Sie sich an das Beschwerdemanagement unseres Bistums wenden.

Wenn Sie Ihre Entscheidung getroffen haben, müssen Sie für den formalen Austritt zu dem für Ihren Wohnort zuständigen Standes- oder Bürgeramt gehen und Ihren Austritt dort erklären.

 

Info für Pfarreien

Hier finden Sie das Musterschreiben, das aus der Kirche ausgetretene Personen erhalten, zum Download für die Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften.

Das Dekret der Deutschen Bischofskonferenz beschreibt die kirchenrechtlichen Folgen eines Kirchenaustritts.

Der Austritt beim Standesamt

Eine entschiedene Aufkündigung der kirchlichen Gemeinschaft - der Kirchenaustritt -  hat konkrete Folgen.

Als aus der Kirche ausgetretene Person...

  • dürfen Sie die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr - nicht empfangen
  • können Sie nicht Taufpatin/-pate und nicht Firmpatin/-pate sein
  • kann Ihnen unter Umständen das kirchliche Begräbnis verweigert werden

Einen Austritt können Sie natürlich rückgängig machen.

Informationen dazu finden Sie unter anderem hier.

Es noch einmal versuchen?

Gern sind Seelsorgerinnen und Seelsorger bereit, Ihre Fragen und Zweifel mit Ihnen zu besprechen, um vielleicht neue Aspekte oder Perspektiven zu betrachten: mit Ihnen gemeinsam!

Oder Sie suchen gezielt nach anderen Gesprächspartnern. Dabei werden Sie in der Pfarrei vor Ort, in einem Verband oder bei der anonymen Telefonseelsorge zu diesem Thema ebenfalls Hilfe erhalten.