Neue Veranstaltungsreihe in Neunkirchen:„Der Patientenwille hat oberste Priorität“

Neunkirchen – Über sein Lebensende spricht niemand gern. Gedanken an Situationen, in denen man nicht mehr selbst entscheiden kann, schieben viele Menschen im Alltag oft beiseite. Zu belastend erscheint das Thema, zu weit weg wirkt es – bis es plötzlich doch aktuell wird. Dabei kann eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema „Vorsorge“ helfen, für sich selbst Klarheit zu gewinnen und Angehörige im Ernstfall zu entlasten.
Genau an dieser Stelle setzt das „Vorsorgefrühstück“ an, ein neues Angebot des Sozialverbands katholischer Frauen und Männer (SKFM) Neunkirchen, der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) und des Begegnungsorts momentum – Kirche am Center. Am Dienstag, 17. März, 9.30 Uhr bis 11 Uhr, laden die drei Kooperationspartner zum ersten Treffen mit dem Thema „Die Patientenverfügung – Was passiert, wenn der Notarzt kommt?“ ins momentum (Bliespromenade 1, 66835 Neunkirchen) ein.
In entspannter Atmosphäre bei Kaffee und gemeinsamem Frühstück werden verschiedene Themen rund um Vorsorge und Selbstbestimmung vorgestellt und besprochen. Als Experte eingeladen ist Dr. Andreas Frank (Internist, klinische Geriatrie, Notfall- und Palliativmedizin, SAPV Homburg). Nach einem kurzen fachlichen Impuls haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären. Das Gespräch moderiert KEB-Bildungsreferent Klaus Becker. „Das Vorsorgefrühstück ist bewusst keine Vortragsveranstaltung. Die Teilnehmenden sollen auf Augenhöhe mit ihren Tischnachbarn und den Berater*innen des SKFM über das Thema ins Gespräch kommen“, sagt Becker. Der eingeladene Mediziner werde vor allem über die Situation sprechen, wenn der Notarzt kommt. „Es macht einen Unterschied, ob man eine Diagnose erhält und dann genug Zeit ist, sich mit dem Thema Patientenverfügung auseinanderzusetzen oder wenn in der akuten Notsituation eine schnelle Entscheidung gefragt ist“, sagt Diplom-Sozialarbeiter Martin Eisenbeis vom SKFM.
Beim SKFM nehme das Thema Patientenverfügung in der Beratung einen großen Raum ein. „Geschätzt jeden zweiten Tag haben wir dazu eine Anfrage“, sagt Eisenbeis. „Wir informieren, aber bei medizinischen Fragen sind wir natürlich außen vor und verweisen an die Ärzte.“ Genau das sei ein Vorteil des Vorsorgefrühstücks: Neben der allgemeinen Information berät Dr. Andreas Frank auch zu gesundheitlichen Fragen. „Es braucht oft mehrere Anläufe, bis Menschen eine Patientenverfügung abschließen“, weiß Eisenbeis. „Der Patientenwille, das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen, welche medizinischen Maßnahmen er in bestimmten Lebenssituationen wünscht oder ablehnt, hat oberste Priorität. Eine Entscheidung darf auch unvernünftig sein. Das muss das Umfeld akzeptieren.“ Denn für Behandelnde ist die Patientenverfügung verbindlich. Seine Kollegin Nina Heinrich ergänzt: „Eine Patientenverfügung ist auch für die Angehörigen, die mit der Situation unter Umständen überfordert sind, ein wichtiger Hinweis auf den Willen des Betroffenen. Es hilft ihnen, sich klarzumachen: Nicht sie als Angehörige entscheidet über Leben und Tod, sondern sie setzen den Patientenwillen um.“
Tabuisierung entgegenwirken
Ziel des Vorsorgefrühstücks sei es, der Tabuisierung des Themas entgegenzuwirken und die Teilnehmenden sprechfähig zu machen, damit sie gut informiert ihrem Umfeld ihre Wünsche mitteilen können. Auch für Menschen, die bereits vor vielen Jahren eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, kann es sinnvoll sein, sich erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen. „Vielleicht verändern sich Lebenseinstellungen oder aber der medizinische Fortschritt und neue Behandlungsmöglichkeiten verändern die ursprüngliche Haltung“, sagt Eisenbeis. Das bestätigt Katja Groß vom Leitungsteam des momentum: „Gäste habe uns die Rückmeldung gegeben, dass sie ihre Patientenverfügung überprüfen lassen wollen – und das von einem Arzt, der nicht ihr behandelnder Arzt ist.“ Denn eine Patientenverfügung ist nicht in Stein gemeißelt. „Sie kann völlig niedrigschwellig widerrufen werden, etwa wenn der Patient am Krankenbett zu erkennen gibt – auch wenn es nur ein Kopfschütteln ist – dass er seine Meinung geändert hat“, sagt Berater Eisenbeis, „ich wünsche mir, dass die Leute hinterher sagen: Ich kann meinen Willen kundtun und mir und anderen damit Sicherheit geben.“
Das „Vorsorgefrühstück“ ist als Veranstaltungsreihe angelegt. So geht es beim zweiten Treffen am Dienstag, 26. Mai, ab 9.30 Uhr im momentum um das Thema „Vorsorgevollmacht“.
Die Veranstaltung ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich beim SKFM, per E-Mail an betreuungsverein@skfm-nk.de oder telefonisch unter Tel. (06821) 13940.