Landtag verabschiedet neue Präambel:Katholisches Büro begrüßt Gottesbezug in Saar-Verfassung

Saarbrücken – Der Landtag des Saarlandes hat in seiner Sitzung vom 29. April die Aufnahme eines Gottesbezugs in die neue Präambel der Landesverfassung final beschlossen. Die Entscheidung fiel mit den Stimmen der mit absoluter Mehrheit regierenden SPD und der oppositionellen CDU, die gemeinsam über 48 der 51 Landtagsmandate verfügen. In der neuen Präambel heißt nun, das Saarland habe sich die Verfassung „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes“ gegeben.
Im ursprünglichen Entwurf für die Verfassungsänderung vom Herbst 2025 war der Gottesbezug nicht enthalten. Daraufhin hatte sich ein breites interreligiöses Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar sowie muslimischen Gemeinden mit einer gemeinsamen Erklärung in der Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Landtags am 22. Januar 2026 für die Aufnahme eines Gottesbezugs stark gemacht. „Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Saarländischen Verfassung ist Ausdruck historischer und kultureller Kontinuität, identitätsstiftend und ein Beitrag zur Schärfung des verfassungsrechtlichen Werteprofils", heißt es in dem gemeinsamen Appell der Religionen. Der Forderung nach einem Gottesbezug schlossen sich auch andere Experten, darunter Staatsrechtler, an.
Die sogenannte „nominatio Dei“ stelle kein religiöses Bekenntnis im engeren Sinne dar, heißt es in dem am 29. April angenommenen Abänderungsantrag des Justizausschusses. Sie bringe das Bewusstsein einer überpositiven Verantwortungsbindung staatlichen Handelns zum Ausdruck und verankere damit eine ethische Dimension des Verfassungsverständnisses, ohne eine bestimmt religiöse Überzeugung vorauszusetzen.
Stellvertretend für die Bistümer Trier und Speyer begrüßte die Leiterin des Katholischen Büros Saarland, Ordinariatsdirektorin Katja Göbel, die Aufnahme des Gottesbezugs in die Verfassungspräambel: „Ein Gottesbezug in der Präambel ist Ausdruck demokratischer Reife. Er erinnert daran, dass staatliche Macht begrenzt ist und niemals absolut gesetzt werden darf. Gerade nach den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts ist diese Selbstbegrenzung keine abstrakte Überlegung, sondern eine bewusste Lehre aus der Geschichte. Der Gottesbezug wirkt damit als eine Form der Demut des Staates und als Schutz gegen jede Überhöhung politischer Macht.”
Die saarländische Verfassung von 1947 hatte eine Präambel, die das Land eng an Frankreich anschloss. Diese Präambel wurde nach dem Beitritt des Landes zur Bundesrepublik Deutschland von 1957 ersatzlos gestrichen.