BDKJ versammelt Delegierte katholischer Jugendverbände auf Diözesanversammlung:Zukunftsprozesse im Blick

Trier – Am dritten Juni-Wochenende kamen Delegierte der katholischen Jugendverbände im Bistum Trier zur Diözesanversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Jugend- und Gästehaus in Trier zusammen. An zwei Tagen standen intensive Beratungen, Diskussionen und Beschlussfassungen zu Themen der verbandlichen Jugendarbeit, gesellschaftspolitischen Fragestellungen sowie zur zukünftigen Arbeitsweise des Verbandes auf der Tagesordnung.
Einen Schwerpunkt der Versammlung bildete die Auseinandersetzung mit der geplanten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Mitgliedsverbänden des BDKJ. Im Mittelpunkt stand dabei die kürzlich veröffentlichte Aufarbeitungsstudie der Deutschen Pfadfinder*innenschaft St. Georg (DPSG). Die Delegierten setzten sich in einem Workshop intensiv mit den Erkenntnissen und Ergebnissen der Studie auseinander und diskutierten deren Bedeutung für die eigene Verbandsarbeit sowie für die geplante Durchführung einer bundesweiten Aufarbeitungsstudie des BDKJ.
Dabei wurde erneut deutlich: Der BDKJ Trier und seine Mitgliedsverbände wollen sich aktiv an der geplanten bundesweiten Aufarbeitungsstudie beteiligen. Transparenz, eine konsequente und ehrliche Aufarbeitung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung von Präventions- und Interventionskonzepten haben für die Jugendverbände weiterhin höchste Priorität. Eine bundesweite Pressekonferenz in dieser Sache ist durch den Bundesverband des BDKJ für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigt.
Darüber hinaus befasste sich die Diözesanversammlung mit den laufenden Zukunftsprozessen innerhalb des BDKJ Trier. Im Fokus stand insbesondere die Frage, welche Themen künftig in welchen Beteiligungs- und Mitbestimmungsstrukturen beraten und entschieden werden sollen.
Auch gesellschaftspolitisch setzte die Versammlung ein klares Zeichen: Auf Antrag der Kolpingjugend im Bistum Trier sprachen sich die Delegierten für eine Reform des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) aus. „Als BDKJ Trier fordern wir einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen. Ziel ist ein Sexualstrafrecht, das Betroffene ernst nimmt, schützt und bestehende Schutzlücken konsequent schließt“ so Diözesanvorstand Paul Berens im Anschluss der Beschlussfassung.
Die gefassten Beschlüsse und Diskussionen am Wochenende geben wichtige Impulse für die zukünftige Arbeit der Jugendverbände im Bistum Trier. Zugleich wurde erneut deutlich, dass der BDKJ Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten bietet, ihre Anliegen und Interessen in Kirche und Gesellschaft einzubringen und mitzugestalten.