Auszeichnung mit der Bistumsmedallie

An wen wird diese Auszeichnung verliehen?
Mit der Bistumsmedaille können katholische Frauen und Männer ausgezeichnet werden, die in der Regel durch mindestens 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in herausragender Weise die Entwicklung der Kirche im Bistum Trier geprägt und gefördert haben. Mit der Bistumsmedaille werden Personen gewürdigt, die durch ihr glaubwürdiges Zeugnis als Christen und ihr außerordentliches Engagement Bedeutsames in Kirche und Gesellschaft bewirkt und dazu beigetragen haben, die Kirche im Bistum als Ort gelebten Glaubens erfahrbar zu machen.
Wie sieht die Bistums medaille aus?
Die Bistumsmedaille stellt auf der Vorderseite die Hohe Domkirche zu Trier dar und trägt die Umschrift „Eccles. S. Petriet domus b. Helenae“ (Kirche des heiligen Petrus und Haus der heiligen Helena).
Die Rückseite zeigt das Bistumswappen und trägt die Umschrift „Dank und Anerkennung Bistum Trier“.
Wer entscheidet über die Verleihung?
Eine Kommission prüft die Anträge auf Verleihung der Bistumsmedaille. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, von denen eines dem Diözesankatholikenrat und eines dem Diözesanpastoralrat angehört. Die Kommission unterbreitet das Ergebnis ihrer Prüfung dem Bischof als Vorschlag. Der Bischof von Trier entscheidet über den Antrag. Er ist an den Vorschlag der Kommission nicht gebunden.
Wann und wie wird die Bistumsmedaille verliehen?
Die Bistumsmedaille wird in der Regel jährlich am Heilig-Rock-Fest oder dem Festakt zur Ehrung Ehrenamtlichen Engagements durch den Bischof von Trier verliehen.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgefertigt und dem Inhaber bzw. der Inhaberin der Medaille ausgehändigt. Des weiteren wird die Verleihung im Kirchlichen Amtsblatt für das Bistum Trier bekanntgegeben.
Was ist zu tun?
Anträge auf Verleihung der Bistumsmedaille können von allen natürlichen Personen und Personengruppen schriftlich beim Bischöfl ichen Generalvikar, Hinter dem Dom 6, 54290 Trier, gestellt werden.
Der Vorschlag muss über den Pfarrer oder den Dechanten, in dessen Bereich die auszuzeichnende Person wirkt, eingereicht werden – verbunden mit dessen Stellungnahme.
Ehrungsanträge oder Vorschläge müssen enthalten: Darstellung der dem Antrag zugrunde liegenden Verdienste (Dauer und Beschreibung des Engagements) und Angaben über die auszuzeichnende Person.