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Allgemeine Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen 2025 im Bistum Trier

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Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den allgemeinen Wahltermin für die Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Samstag/Sonntag, den 8./9. November 2025 festgelegt.

Je nach örtlicher Entscheidung wird ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gewählt.

Informationsveranstaltungen

Wahlen in den Fusionspfarreien

Hinweise für Pfarreien die 2024 und 2025 fusioniert haben

Für die am 01.01.2024 und am 01.01.2025 neu errichteten Pfarreien, die bereits ihre pastoralen Räte neu wählen werden, bzw. gewählt haben, besteht hinsichtlich der oben genannten Wahl (8./9. November 2025) folgende Option:

- Da die restliche Amtszeit der im Februar gewählten Pfarrgeminderäte weniger als zwei Jahre beträgt, kann der Bischof gemäß § 27 (5) PGR-O auf Antrag der Räte, die Amtszeit bis zur übernächsten Wahl verlängern. Somit entfiele eine erneute Wahl im Herbst 2025. 

- Im Falle einer Wahl eines Kirchengemeinderates könnte dieser einen Antrag auf Dispens stellen, um von der Pflicht § 4 (5) KGR-O zur erneuten Wahl zum nächsten allgemeinen Wahltermin (Herbst 2025) entbunden zu werden. 

Die hiervon betroffenen Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften werden über diese Möglichkeiten separat informiert. 

 

Hier finden Sie vorgefertigte Antragsformulare zur Beantragung der Amtszeitverlängerung (PGR) und zur Beantragung der Dispens (KGR). 

Antrag Amtszeitverlängerung Pfarrgemeinderat 

Antrag auf Dispens Kirchengemeinderat 

Wahlen 2026 in den Fusionspfarreien

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2026 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 7./8. Februar 2026 festgelegt.

Die am 8./9. November 2025 stattfindende allgemeine Wahl der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte wird in den Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften, die zum 1. Januar 2026 fusionieren, nicht durchgeführt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte in den noch bestehenden Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

 

Trier, den 23. Dezember 2024

Das Bischöfliche Generalvikariat

 

Veröffentlichung im Kichlichen Amtsblatt 169. Jahrgang, Ausgabe 2, 1. Februar 2025

Materialien