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Allgemeine Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen 2025 im Bistum Trier

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Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den allgemeinen Wahltermin für die Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Samstag/Sonntag, den 8./9. November 2025 festgelegt.

Je nach örtlicher Entscheidung wird ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gewählt.

Grußwort des Bischofs zur Wahl der Räte

Fristen

Durch die Festsetzung des Wahltermins von Hr. Bischof Dr. Ackermann ergeben sich in den Wahlvorbereitungen folgende Fristen:

Vor der Wahl

Der Wahlausschuss muss bis zum 01.08.2025 gebildet sein.

Der/die Wahlbeauftragte muss bis zum 01.08.2025 bestimmt werden und gemeldet werden.

Die Entscheidung über die Größe des neuen Pfarrgemeinderats muss bis zum 12.09.2025 getroffen werden.

Die Entscheidung über die Berücksichtigung von Pfarrbezirken muss bis zum 12.09.2025 getroffen sein.

Die Entscheidung über die Wahldurchführung als Briefwahl oder Urnenwahlmuss bis zum 12.09.2025 getroffen sein.

Die Entscheidung der Wahldurchführung als Persönlichkeitswahl (gilt nur für Pfarreien bis 4.000 Mitgliedr) muss bis zum 12.09.2025 getroffen sein.

Der Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen muss bis zum 12.09.2025 gemacht werden. 

Die Kandidatenliste muss bis zum 10.10.2025 aufgestellt sein.

Die Kandidatenliste muss bis zum 17.10.2025 veröffentlicht sein.

Die Zustellung der Briefwahlunterlagen muss zwischen dem 25.10. und 05.11.2025 erfolgen. 

Der Wahlvorstand muss bis zum 10.10.2025 bestimmt sein.

Es muss rechtzeitig veröffentlicht werden wo die Wahllokale eingerichtet sind und wie die Öffnungszeiten sind.

Nach der Wahl

Das vorläufige Wahlergebnis muss am Sonntag, 09.11.2025, dem Wahlabend, vom Wahlvorstand festgestellt und an das Büro des Pastoralen Raums und das Bischöfliche Generalvikariat gemeldet werden.

Es gitl ein Einspruchsrecht bis zum 2. Sontag nach der Wahl gegen das vorläufige Wahlergebnis. 

Die Hinzuwahlsitzung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Wahl stattfinden.

Die Konstituierende Sitzung muss innerhalb von 3 Wochen nach der Hinzuwahlsitzung stattfinden.

Unverzüglich nach der konstituierenden Sitzung muss der Wahlbericht erstellt werden und Meldung an das Büro des zuständigen Pastoralen Raums gemacht werden.

Informationsveranstaltungen

Wahlen in den Fusionspfarreien

Hinweise für Pfarreien die 2024 und 2025 fusioniert haben

Für die am 01.01.2024 und am 01.01.2025 neu errichteten Pfarreien, die bereits ihre pastoralen Räte neu wählen werden, bzw. gewählt haben, besteht hinsichtlich der oben genannten Wahl (8./9. November 2025) folgende Option:

- Da die restliche Amtszeit der im Februar gewählten Pfarrgeminderäte weniger als zwei Jahre beträgt, kann der Bischof gemäß § 27 (5) PGR-O auf Antrag der Räte, die Amtszeit bis zur übernächsten Wahl verlängern. Somit entfiele eine erneute Wahl im Herbst 2025. 

- Im Falle einer Wahl eines Kirchengemeinderates könnte dieser einen Antrag auf Dispens stellen, um von der Pflicht § 4 (5) KGR-O zur erneuten Wahl zum nächsten allgemeinen Wahltermin (Herbst 2025) entbunden zu werden. 

Die hiervon betroffenen Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften werden über diese Möglichkeiten separat informiert. 

 

Hier finden Sie vorgefertigte Antragsformulare zur Beantragung der Amtszeitverlängerung (PGR) und zur Beantragung der Dispens (KGR). 

Antrag Amtszeitverlängerung Pfarrgemeinderat 

Antrag auf Dispens Kirchengemeinderat 

Wahlen 2026 in den Fusionspfarreien

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2026 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 7./8. Februar 2026 festgelegt.

Die am 8./9. November 2025 stattfindende allgemeine Wahl der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte wird in den Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften, die zum 1. Januar 2026 fusionieren, nicht durchgeführt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte in den noch bestehenden Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

 

Trier, den 23. Dezember 2024

Das Bischöfliche Generalvikariat

 

Veröffentlichung im Kichlichen Amtsblatt 169. Jahrgang, Ausgabe 2, 1. Februar 2025

Materialien