Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsrat der Kirchengemeinde
Wie geht das Zusammenwirken von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat?
Beide Räte müssen sich bei allen wichtigen die Kirchengemeinde betreffenden Fragen gegenseitig informieren und miteinander kooperieren.
In beiden Räten wird jeweils ein Vertreter gewählt, der an den Sitzungen des jeweils anderen Gremiums beratend teilnimmt.
In einer gemeinsamen Sitzung von Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat nimmt der Pfarrgemeinderat Stellung zum Entwurf des Haushaltsplans.