Zum Inhalt springen

Allgemeine Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderatswahlen 2026 im Bistum Trier

Logo Wahl ohne Datum Logo Wahl ohne Datum

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den allgemeinen Wahltermin für die Wahl der Räte im Bistum Trier auf

Samstag/Sonntag, den 7./8. Februar 2026 festgelegt.

Je nach örtlicher Entscheidung wird ein Pfarrgemeinderat oder ein Kirchengemeinderat gewählt.

Grußwort des Bischofs zur Wahl der Räte

Fristen

Durch die Festsetzung des Wahltermins von Hr. Bischof Dr. Ackermann ergeben sich in den Wahlvorbereitungen folgende Fristen:

(Die hier angegebenen Fristen beziehen sich auf den Wahltermin im Februar 2026

Wahlen in den Fusionspfarreien

Hinweise für Pfarreien die 2024 und 2025 fusioniert haben

Für die am 01.01.2024 und am 01.01.2025 neu errichteten Pfarreien, die bereits ihre pastoralen Räte neu gewählt  haben, besteht hinsichtlich der oben genannten Wahl (8./9. November 2025) folgende Option:

- Da die restliche Amtszeit der im Februar gewählten Pfarrgeminderäte weniger als zwei Jahre beträgt, kann der Bischof gemäß § 27 (5) PGR-O auf Antrag der Räte, die Amtszeit bis zur übernächsten Wahl verlängern. Somit entfiele eine erneute Wahl im Herbst 2025. 

- Im Falle einer Wahl eines Kirchengemeinderates könnte dieser einen Antrag auf Dispens stellen, um von der Pflicht § 4 (5) KGR-O zur erneuten Wahl zum nächsten allgemeinen Wahltermin (Herbst 2025) entbunden zu werden. 

Die hiervon betroffenen Pfarreien/Pfarreiengemeinschaften werden über diese Möglichkeiten separat informiert. 

 

Hier finden Sie vorgefertigte Antragsformulare zur Beantragung der Amtszeitverlängerung (PGR) und zur Beantragung der Dispens (KGR). 

Antrag Amtszeitverlängerung Pfarrgemeinderat 

Antrag auf Dispens Kirchengemeinderat 

Wahlen 2026 in den Fusionspfarreien

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat den Wahltermin für die Wahl der Räte (je nach örtlicher Entscheidung Pfarrgemeinderat oder Kirchengemeinderat) in den zum 1. Januar 2026 neu errichteten Pfarreien bzw. Kirchengemeinden auf

Samstag/Sonntag, den 7./8. Februar 2026 festgelegt.

Die am 8./9. November 2025 stattfindende allgemeine Wahl der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte wird in den Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften, die zum 1. Januar 2026 fusionieren, nicht durchgeführt.

Die Amtszeit der Mitglieder der Pfarrgemeinde- und Kirchengemeinderäte in den noch bestehenden Pfarreien bzw. Pfarreiengemeinschaften endet mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

 

Trier, den 23. Dezember 2024

Das Bischöfliche Generalvikariat

 

Veröffentlichung im Kichlichen Amtsblatt 169. Jahrgang, Ausgabe 2, 1. Februar 2025

Materialien

Amtsblatt

Formularblöcke und Handreichungen

mitreden Logo_hand_2025

Werbematerialien

question-1015308_1280

FAQs zu den Wahlen 2025