Datum:
24. Feb. 2026
Von:
Judith Rupp

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat einem Priester des Bistums Trier die Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt und ihn bis auf Weiteres von seinen Tätigkeiten in einer Pfarrei und einem Pastoralen Raum des Bistums freigestellt. Grund für die Maßnahme ist ein laufendes staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ist eingeleitet; sie ruht während der staatlichen Ermittlungen.
Das Seelsorgeteam in der Pfarrei, das Leitungsteam im Pastoralen Raum sowie die ehrenamtlichen Gremien sind informiert.