Um den Umgang mit konkreten Interventionsfällen zu verbessern, haben die Fachstelle für Prävention gegen sexualisierte Gewalt und die Interventionsstelle eine Checkliste entwickelt, die die Diskussion der vor Ort Verantwortlichen unterstützen soll. Diese „Trierer Standards“ lehnen sich an den „Bündner Standards“ an, wie sie seit Jahren in der Präventionsarbeit der österreichischen Diözese Linz verwendet werden. Die dort in ähnlicher Weise enthaltene Tabelle wurde auf den deutschen Rechtsrahmen übersetzt.
Das Raster soll als Orientierungshilfe für die Einordnung von gemeldeten Vorfällen dienen. Die Chance des Rasters liegt darin, (Rechts-)Verletzungen exemplarisch einzuordnen und somit ein Stück greifbarer zu machen. Die „Trierer Standards“ sind ein Baustein im Umgang mit Verdachtsfällen und sollen nicht isoliert von festgelegten Prozessen verwendet werden.
Die Anwendung der „Trierer Standards“ wird in den Schulungen der Fachstelle Prävention besprochen und eingeübt.












