Zum Inhalt springen

Rahmenordnung und Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK)

Regelwerke der Deutschen Bischofskonferenz

„Die deutschen Bischöfe begannen im Jahr 2010 die schrittweise Aktualisierung und Neuschaffung der offiziellen Normen und Leitlinien zum Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs.“ (Ausschnitt aus der Internetseite der DBK).

Aktuell geltende Normen sind die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.

Beide Dokumente wurden am 18. November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen beschlossen und sind seit 1. Januar 2020 die neuen Regelwerke in allen Erzdiözesen und Diözesen Deutschlands. Nach 5 Jahren ist jeweils eine Evaluation der beiden Regelwerke geplant.

Die ganze Chronologie der Regelwerke können Sie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz entnehmen. Hier sind die aktuell geltenden Regelwerke auch in andere Sprachen übersetzt.

Regelwerke für das Bistum Trier

Ordnung

Bischof Dr. Stephan Ackermann hat am 1. Januar 2020 die "Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst" für das Bistum Trier in Kraft gesetzt. Sie ist im Kirchlichen Amtsblatt 01/2020 mit der Nr. 2, Seite 6, veröffentlicht.

Bei der Ordnung handelt es sich um die Weiterentwicklung der Leitlinien „Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“, die 2002 in Kraft gesetzt und 2010 und 2013 deutlich überarbeitet und präzisiert wurden.

Insgesamt soll die klare und unmissverständliche Ablehnung jedes sexuellen Missbrauchs mithelfen, Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen vor sexueller Ausbeutung zu schützen.

Rahmenordnung

Die "Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" ist im selben Kirchlichen Amtsblatt mit der Nr. 3, Seite 15, veröffentlicht und in Kraft gesetzt. Die Rahmenordnung wird im Bistum Trier auch als Präventionsordnung betitelt.

Die Rahmenordnung richtet sich an alle, die im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz für das Wohl und den Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen Verantwortung und Sorge tragen. Die Rahmenordnung soll eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gewährleisten. Sie ist Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenen Regelungen.

Ausführungsbestimmungen