„Die deutschen Bischöfe begannen im Jahr 2010 die schrittweise Aktualisierung und Neuschaffung der offiziellen Normen und Leitlinien zum Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs.“ (Ausschnitt aus der Internetseite der DBK).
Aktuell geltende Normen sind die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst“ und die „Rahmenordnung – Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.
Beide Dokumente wurden am 18. November 2019 vom Ständigen Rat der Deutschen beschlossen und sind seit 1. Januar 2020 die neuen Regelwerke in allen Erzdiözesen und Diözesen Deutschlands. Nach 5 Jahren ist jeweils eine Evaluation der beiden Regelwerke geplant.
Die ganze Chronologie der Regelwerke können Sie auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz entnehmen. Hier sind die aktuell geltenden Regelwerke auch in andere Sprachen übersetzt.