Ein erweitertes Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung, die detaillierte Informationen über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person enthält und insbesondere für Tätigkeiten mit schutzbedürftigen Gruppen erforderlich ist.
Ein erweitertes Führungszeugnis (EFZ) ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister, der vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt wird. Es enthält alle relevanten Vorstrafen einer Person, einschließlich solcher, die im regulären Führungszeugnis nicht aufgeführt sind. Dies umfasst insbesondere Verurteilungen wegen:
- Sexualstraftaten
- Misshandlung von Schutzbefohlenen
- Menschenhandel und Zwangsprostitution
Im Vergleich zum normalen Führungszeugnis enthält das erweiterte Führungszeugnis auch geringfügige Verurteilungen und solche, die aufgrund von Fristabläufen nicht mehr im regulären Führungszeugnis aufgeführt sind. Es ist besonders relevant für Tätigkeiten, die mit Kindern, Jugendlichen oder anderen schutzbedürftigen Personen arbeiten, um sicherzustellen, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen in diesen Bereichen tätig werden
In § 30a und § 31 BZRG ist vorgesehen, dass eine erweiterte Form des Führungszeugnisses ausgestellt werden kann. Dieses erweiterte Führungszeugnis umfasst alle Straftaten, nach denen eine Fachkraft im Bereich der Jugendhilfe als persönlich ungeeignet (vgl. § 72a SGB VIII) einzuschätzen ist.

